Wiederholungsprüfung

  • Es ist nicht rechtmäßig, einem Prüfling eine Prüfung zu verweigern, nur weil die Kammer diese nicht anbieten will.


    Daher ist es vollkommen egal, ob das Regionalprinzip greift oder nicht. Genau dazu gibt es ja eben die Freistellung. Und diese ist zu erteilen, im Sinne des Teilnehmers. Es gibt kein Gesetz, dass dies verbietet.

  • Die Kammer kann nach §1 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fachwirt Prüfungen anbieten, muss aber nicht. In den einzelnen PO der Kammern wird im Regelfall das Regionalitätsprinzip festgelegt. Diese PO ist der zuständigen Landesbehörde zur
    Genehmigung (nach BBiG) vorzulegen und genehmigen zu lassen.
    Im Regelfall steht in diesen POs auch, dass die Prüfung zweimal pro Jahr durchgeführt werden soll, nicht muss.
    Die Freistellung würde gegen die geprüften und genehmigten POs verstossen, wird also deshalb nicht erteilt werden.


    Die Pflicht zur Freistellung ist nirgends geregelt.

  • Bei der Geschichte mit der Überstellung weiß ich nur die Fälle, wo Prüfungen nicht mehr angeboten wurden.
    Bspw. bei der Umstellung vom Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen zum geprüften Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen (IHK).
    Mir ist aber keine Kammer bekannt, die überstellt. Welche Kammern überstellen denn konkret? Das wäre interessant zu wissen.

  • Ich hab mich auch sehr darüber geärgert da ich die Prüfung lieber im März machen würde und es dann rum wär. Aber mir hat z.b. die IHK Nürnberg, Bayreuth und so abgesagt das ich dort schreiben muss, wo ich gemeldet bin und nicht bei Ihnen schreiben kann.