November 16, Situationsaufgabe 2 - 47 Punkte - was jetzt *Panik*

  • Danke, du scheinst dich ja auszukennen. Weisst du denn ob es möglich ist, während eines laufenden Widerspruchverfahrens trotzdem schon mit der PA zu beginnen.


    Dann würde ich nur ca 2 Monate verlieren anstatt 6 bis ich den Abschluss habe

  • Hallo chrisless,


    "Hat schon mal jemand etwas davon gehört, dass es doch irgendwie für mich möglich ist jetzt schon die Projektarbeit zu schreiben und das diese - falls die Punktesuche nicht klappt- nachdem ich die Prüfung erneut geschrieben habe anerkannt wird."


    "Weisst du denn ob es möglich ist, während eines laufenden Widerspruchverfahrens trotzdem schon mit der PA zu beginnen."



    Sorry, wenn ich mich einmische: Nein, Du kannst nicht davor beginnen.




    "Mal angenommen ich meine etwas richtiges gefunden zu haben und die IHK sieht das genau so. Gibts es die Chance, dass die Note dann sofort geändert wird.
    Was hingegen könnte ich machen wenn ich der Meinung bin dass etwas was nicht bewertet wurde doch richtig ist und die IHK sieht es nicht so. Was für Möglichkeiten hätte? Es ist ganz wichtig für mich, dass alles im zeitlichen Rahmen bleibt und sich nichts nach hinten verschiebt."


    Die IHK kann das nicht so sehen, nur der Prüfungsausschuss. Sofort ändern, das könnte passieren, wenn Du ein eng beschriebenes Blatt findest, dass weder rote noch grüne Korrekturzeichen trägt. Dann schaut sich der Ausschuss das nochmals an. Passiert halt extrem selten ...


    " Könnte es vllt mögliche sein, dass die IHK wo ich geschrieben habe meine Prüfungen an meine HeimatIHK sendet und ich die Einsicht dort mache."


    Mal nett fragen kostet nichts.



    "Ist da jemand vor Ort mit dem ich darüber sprechen kann?"


    In aller Regel nicht.



    "Muss ich das schriftlich begründen?"


    Ja.



    "Wäre das dann ein offizieller Einspruch oder Widerspruch? "


    Ein offizieller Widerspruch.



    "Muss ich da Punkt für Punkt durchgehen den ich anders sehe."


    Empfehlenswert.



    "Was ist wenn das trotz guter Begründung abgelehnt wird. Welche Möglichkeiten habe ich dann noch?"


    Klage vor dem Verwaltungsgericht. Die geben Dir aber keine Punkte, sondern - das ist der Hauptgewinn - eine kostenlose Nachprüfung.



    "Ich habe irgendwie dein Eindruck das meine IHK extrem streng bewertet."


    Kann sein. Ist ein wenig wie beim TÜV. Leider.



    "Gibt es die Möglichkeit über einen Anwalt alle Klausuren (oder Kopien davon) anzufordern und von einer anderen IHK noch einmal bewerten zu lassen."


    Nein.



    "Ich kann halt mein Ergebnisse mit den Lösungsvorschlägen vergleichen."


    Von der IHK bekommst Du die Lösungsvorschläge nicht.



    "Es soll auf jeden Fall so sein, dass alles im Zeitplan bleibt und ich im Sommer den Abschluss habe."


    Stell Dich auf den Winter ein.


    LG
    -Tim

  • Hallo Betriebswirt2016,


    "Es geht auch ums Geld und Prüfungsgebühren."
    die IHK Stuttgart erzielt rund 17,5 % ihrer Einnahmen über Gebühren. Grob geschätzt sind davon 60 % Prüfungsgebühren. Davon - wiederum grob geschätzt - 20 % Prüfungsgebühren aus der beruflichen Weiterbildung. Dann sind wir bei 2 %. Davon die Wiederholer ...


    Die IHKen werden reich durch ein anderes Geschäftsmodell: Zwangsmitgliedschaft ohne messbare Gegenleistung. ;)


    "Ich vermute mal wenn man da "Action" macht bei der IHK nun wird das "etwas" im System vermerkt und man hat z.B. bei der Projektarbeit eher schlechtere Karten."


    Seit wann hat die IHK ein System. :D


    Ehrlich: NEIN! Es gibt es einfach nicht, dass ein Prüfling unter der Rubrik geführt wird, "das ist der, der Widerspruch eingelegt hat."



    "Und die IHK's sind auch bestens untereinander vernetzt."


    Echt? Ist mir nie aufgefallen.


    Viele Grüße!
    -Tim

  • "Weisst du denn ob es möglich ist, während eines laufenden Widerspruchverfahrens trotzdem schon mit der PA zu beginnen."



    Sorry, wenn ich mich einmische: Nein, Du kannst nicht davor beginnen.

    Danke für deine Antworten. Darf ich fragen woher du weisst, dass das nicht geht?

  • Das ist doch etwas ganz anderes. Bei der Zulassung hat der Prüfungsausschuss einen Ermessensspielraum. Du hast ja einen Antrag auf Zulassung gestellt. Wenn Du eine Prüfung absolvierst, stellst Du aber keinen Antrag auf das Bestehen der Prüfung.


    Das erklärt Dir morgen Dein Anwalt im Detail.