November 16, Situationsaufgabe 2 - 47 Punkte - was jetzt *Panik*

  • Hallo zusammen, Teil 1 habe ich komplett mit befriedigend bestanden. In der ersten Situationsaufgabe habe ich glatt 50 Punkte in der 2 nur 47?
    Eine Einladung zum Fachgespräch habe ich bekommen, da werde ich auch hingehen.


    Sehe ich es richtig, dass ich jetzt auch erst mal keine Projektarbeit schreiben darf, sondern erst nachdem die die Aufgabe im Juni erneut geschrieben und bestand wurde?


    Ich bin über die Punkte schon sehr erstaunt. Und möchte die Klausur auf jeden Fall einsehen. Hat jemand von euch Erfahrung mit so einer Einsicht gemacht. Ich bräuchte ja nur 3 Punkte mehr.
    Es müsste mir doch gestattet sein, meine Prüfung und die Kommentare der Prüfer zu fotografieren, oder spricht etwas dagegen. Am aller liebsten wäre mir jedoch, wenn mir eine Kopie der Prüfung zur Verfügung gestellt werden könnte und evtl. auch zugesendet werden könnte, da ich 3 Autostunden von der IHK bei der ich geschrieben habe entfernt wohne.


    Gerade in Teil 2 ist vieles ja auch Auslegungssache. Nun gibt es ja auch die Möglichkeit eine Bewertung irgendwie anzufechten, mit Einspruch o.ä. Hat jemand Erfahrung damit. Ich habe da mal von einem beschleunigten Verfahren gehört. Wäre das so beschleunigt, dass ich dann meine PA wie geplant schreiben kann und im Sommer fertig bin.


    Alles nur wegen 3 Punkten!


    Vielen Dank für Eure Hilfe

  • Hallo chrisless,


    "Sehe ich es richtig, dass ich jetzt auch erst mal keine Projektarbeit schreiben darf, sondern erst nachdem die die Aufgabe im Juni erneut geschrieben und bestand wurde?"


    ja.


    "Es müsste mir doch gestattet sein, meine Prüfung und die Kommentare der Prüfer zu fotografieren, oder spricht etwas dagegen."


    Dagegen spricht die übliche Praxis der Kammern, Dir lediglich Einsicht zu gewähren. Dafür, die Rechtslage: https://dejure.org/dienste/ver…enzeichen=4%20K%202096/09


    Wenn sich die Kammer quer stellt, wird es halt mühsam. Die drei Punkte wirst Du höchstwahrscheinlich nicht finden bzw. nicht bekommen, da sich Prüfer solche Entscheidungen reiflich überlegen.


    "Gerade in Teil 2 ist vieles ja auch Auslegungssache."


    Eben. Und Prüfer haben großen Ermessensspielraum.


    "Alles nur wegen 3 Punkten!"


    Irgendwann muss halt mal ein Strich gezogen werden.


    Viele Grüße!
    -Tim

  • Kopie der Prüfung wirst Du keine bekommen. Einsicht ja..Sicher darfst Du Dir auch Notizen machen.


    Ich sagts mal ganz hart und werde mir hier kaum Freunde machen. Es geht auch ums Geld und Prüfungsgebühren. Zudem ist der Betriebswirt IHK nicht so überfüllt wie andere Prüfungen.


    Ich selbst bin in 3 Fächern mit je nur 2-3 Fehlpunkten durchgefallen. Das klingt schon sehr seltsam. 3 Fächer!!!! das glaubt man ja irgendwie nicht wirklich oder?


    Es hat sich ja auch schon rumgesprochen, das beim Betriebswirt viele eine Ehrenrunde drehen.


    Ich will jetzt hier nix unterstellen, aber wenn ich das hier lese... nun ja... die 3 Punkte hätte man ganz sicher finden können.


    Und in meinen 3 durchfallfächern mit nur 2 Fehlpunkten soll man nicht in einem noch die 2 Punkte gefunden haben?


    Mal so als Denkanstoss.

  • Danke für die schnelle Antwort Tim


    Ich bin allgemein von der Benotung etwas überrascht. In der Vorbereitung war ich immer einer der Besten im Kurs und hier hab ich nur dreien.


    Weißt du wie eine Einsicht genau abläuft? Erhalte ich da die Musterlösung der IHK? Ist da einer der Korrektoren dabei? Darf ich Unterlagen mitnehme um etwas nachzuschlagen?


    Mal angenommen ich meine etwas richtiges gefunden zu haben und die IHK sieht das genau so. Gibts es die Chance, dass die Note dann sofort geändert wird.
    Was hingegen könnte ich machen wenn ich der Meinung bin dass etwas was nicht bewertet wurde doch richtig ist und die IHK sieht es nicht so. Was für Möglichkeiten hätte? Es ist ganz wichtig für mich, dass alles im zeitlichen Rahmen bleibt und sich nichts nach hinten verschiebt.


    Ich habe gehört in Teil 2 reicht es aus wenn die Summe beider situationsbezogenen Prüfungen 100 ist. Ich habe 50 und 47. Wenn dem so wäre könnte ich ja auch in der 50er auf Punktesuche gehen.


    Ich bin gerade echt total verzweifelt. Ich hab richtig viel gelernt und hab auch bis heute Morgen echt ein gutes Gefühl gehabt.


    Ich bin um Jede Hilfe hier dankbar.


    Hat schon mal jemand etwas davon gehört, dass es doch irgendwie für mich möglich ist jetzt schon die Projektarbeit zu schreiben und das diese - falls die Punktesuche nicht klappt- nachdem ich die Prüfung erneut geschrieben habe anerkannt wird. Oder dass, falls ich Widerspruch einlege und das Verfahren läuft, ich trotzdem schon mit der PA beginnen kann?


    Habe alles in Vollzeit gemacht, deshalb ist es mir so wichtig dass ich den Abschluss so Zeitnah wie möglich habe. Und jetzt hätte ich halt noch schön Zeit die PA zu schreiben.


    Eine letzte Frage noch. Ich habe aus verschiedenen Gründen nicht an meiner Heimat IHK geschrieben. Für die Einsicht (wenn eine reicht) müsste ich 600km fahren. Könnte es vllt mögliche sein, dass die IHK wo ich geschrieben habe meine Prüfungen an meine HeimatIHK sendet und ich die Einsicht dort mache.

  • Die drei Punkte wirst Du höchstwahrscheinlich nicht finden bzw. nicht bekommen, da sich Prüfer solche Entscheidungen reiflich überlegen.


    "Gerade in Teil 2 ist vieles ja auch Auslegungssache."


    Falls ich doch 3 Punkte finden sollte, wie wäre denn dann der weitere Verlauf der Dinge. Ist da jemand vor Ort mit dem ich darüber sprechen kann? Muss ich das schriftlich begründen?


    Wäre das dann ein offizieller Einspruch oder Widerspruch? Muss ich da Punkt für Punkt durchgehen den ich anders sehe. Was ist wenn das trotz guter Begründung abgelehnt wird. Welche Möglichkeiten habe ich dann noch?


    Weisst du ob es möglich ist, falls die Sache länger dauert, trotzdem schon mit der Projektarbeit zu beginnen da die Note noch in der Klärung ist?


    Ich habe den Vorbereitungskurs online gemacht und die Ergebnisse von meinen Klassenkameraden sind teilw. deutlich besser als meine obwohl ich im Unterricht meist die Nase vorne hatte. Ich habe irgendwie dein Eindruck das meine IHK extrem streng bewertet.
    Gibt es die Möglichkeit über einen Anwalt alle Klausuren (oder Kopien davon) anzufordern und von einer anderen IHK noch einmal bewerten zu lassen


    Wäre so prinzipiell auch die Einsichtnahme in die Klausur durch die ich durchgefallen bin möglich. Das diese sofort vom Anwalt angefordert wird und dieser dann auch den begründeten Einspruch einlegt.

  • Warst du denn in der Einsicht, oder hast sonst irgendetwas versucht?


    Nein. Aus den bereits hier von anderen erwähnten Gründen. Ich bin überzeugt, dass man das Prüfungsergebniss nur mit einer Einsicht + einen gefundenen Fehler nicht einfach so korregieren kann.


    Dafür gibt es die Widerspruchsfrist von 1 Monat nach Bekanntgabe. Du kannst schriftlich Widerspruch einlegen, Deinen gefundenen Fehler von der Einsicht anmerken und hoffen. Wird dies scheitern, dann zahlst Du noch extra oben drauf für das Widerspruchsverfahren (steht alles so auf dem Ergebnisszettel).


    Ich glaube auch nicht, das es so einfach ist das als Laie zu bewerten. Was willst Du denn machen wenn es für eine Aufgabe 6 Punkte gab, Du aber nur 3 Punkte hast? Wie willst Du feststellen, dass nun ein ganz entscheidenes Wort gefehlt hat zur vollen Punktzahl? Obwohl der Sinn richtig ist, hat doch noch eine Perspektive gefehlt. Oder Du hast zwar das Problem erkannt aber nicht ausgeführt (also statt 10 Sätze nur 3 geschrieben).


    Bei den Probeprüfungen zu Haus ist es ja schon unmöglich zu entscheiden trotz lösung wieviel Punkte man bekommen hätte.


    Ich halte die Einsicht daher für nicht zielführend aber wenns Dich beruhigt tue es einfach.

  • Ich werde am Montag einen Anwalt aufsuchen der sich auf Prüfungsrecht spezialisiert hat.


    Der soll dann meine Prüfungen im Eilverfahren anfordern. Ich kann halt mein Ergebnisse mit den Lösungsvorschlägen vergleichen. Zunächst kümmere ich mich nur um die Prüfung auch die dich durch gefallen bin, da diese am wichtigsten ist, damit ich wie geplant die PA schreiben kann.
    Danach schauen ich mir die andern Prüfungen an. Ich habe das Gefühl überall unterdurchschnittlich schlecht bewertet worden zu sein.
    Da muss ich mit dem Anwalt sprechen wie wir da vorgehen. Ich habe mal gehört, dass es sowas wie eine Neubewertung durch eine andere IHK gibt.


    Es soll auf jeden Fall so sein, dass alles im Zeitplan bleibt und ich im Sommer den Abschluss habe.


    Vielleicht könnte Tim ja noch mal etwas dazu schreiben, der kennt sich ja aus.

  • Ich vermute mal wenn man da "Action" macht bei der IHK nun wird das "etwas" im System vermerkt und man hat z.B. bei der Projektarbeit eher schlechtere Karten.


    Ist jetzt mal son Gefühl. Beweise gibts nicht für diese Aussage. Und die IHK's sind auch bestens untereinander vernetzt. Einfach mal woanders.... nunja...

  • Hallo und guten Nachmittag,


    bevor jetzt das Prüfer- und Kammerbashing wieder los geht...
    Wenn ein Prüfungsausschuss mit 2 - 3 Prüfern auf eine Punktzahl von 47 kommt, dann fehlen 3 Punkte bis zum Bestehen.
    Ihr könnt Euch sicher sein, dass der Ausschuss diese drei Punkte gesucht hat. Wir haben keinen Spaß daran, Prüflinge
    durchfallen zu lassen und nein, wir verdienen uns keine goldenen Nasen an unseren Aufwandsentschädigungen und die
    Kammern werden von den Prüfungsgebühren auch nicht reich.
    Und wenn wir zu dritt auf 47 Punkte kommen, dann werden wir keine 3 Punkte dazu erfinden, damit der Prüfungsteilnehmer
    doch noch irgendwie durchkommt und auf diese Weise den Fortbildungsabschluss entwerten, weil da ja "jeder" durchkommt.


    Und es gibt auch keine Vermerke in irgendwelchen "Systemen", damit widerborstige Prüfungsteilnehmer schlechtere Karten
    haben, herrje, wie kommt Ihr auf sowas???


    Es steht dem Prüfungsteilnehmer frei, Widerspruch einzulegen. Wird die Begründung vom Prüfungsausschuss widerlegt und
    der Widerspruch abgewiesen, kann der Prüfungsteilnehmer Klage einreichen.
    Während des Widerspruchsverfahrens befasst sich der Prüfungsausschuss eingehend erneut mit der Klausur und der Begründung
    des Prüfungsteilnehmers. Falls der Ausschuss den einen oder anderen Punkt übersehen haben sollte, wird das Ergebnis im
    Nachgang entsprechend korrigiert. Das stellt sich allerdings erst im Laufe des Verfahrens heraus.


    Viele Grüße
    Tiba