Widerspruch gegen das Ergebnis einer IHK Prüfung.

  • Hallo zusammen,


    ich mache gerade den Betriebswirt IHK. Nun bin ich durch eine Klausur aus Teil B mir 47% durchgefallen. Mir liegt diese Klausur vor und ich bin mit dem Ergebnis nicht einverstanden. Da hätten die Korrektoren auch locker deutlich mehr Punkte mehr geben können und an vielen Stellen für meinen Geschmack auch müssen.


    Da wurden einfach Antworten als falsch bewertet die (laut Fachliteratur) nicht falsch sind.


    Ich werde dagegen Widerspruch einlegen. Jetzt ist es so, dass das wohl ganz schwierig wird, da die IHK bei der Korrektur wohl machen kann was sie möchte. Das habe ich aus verschiedenen Quellen gehört, denen ich auch allen vertraue. Die IHK ist prinzipiell wohl nicht gewollt einen Widerspruch stattzugeben, da dann weiter Widersprüche befürchtet werden.


    Den Widerspruch habe ich schon geschrieben. Es sind 15 Seiten alles mit Fachliteratur belegt. Wenn ich Korrektor wäre und würde so etwas zurückbekommen - ich würde mich für meine lausige Arbeit in Grund und Boden schämen! Ich werde den Widerspruch über einen Anwalt einlegen, der sich auf Prüfungsanfechtung spezialisiert hat.


    Die größte Chancen bestehen wohl, wenn von der IHK Formfehler gemacht wurden, der Anwalt dann mit Klage droht und sich außergerichtlich auf eine Neukorrektur geeinigt wird. Leider bestehen bei mir wohl keine solcher Fehler.


    Dazu hat mein Anwalt mir Folgendes geschrieben: "Danach ist festzustellen, dass insbesondere das Bewertungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, da ersichtlich eine Erst- und Zweitkorrektur stattgefunden hat. Da auch keine anderen formellen Fehler ersichtlich sind, kann eine Prüfungsanfechtung nur über berechtigte (fachliche) Einwände gegen die Bewertung zum Erfolg führen."


    Er hat nur durch Einsicht in die Klausur geschlossen.


    Weiss jemand ob es noch weiter Möglichkeiten für Formfehler seitens der IHK gibt? Oder hat jemand hier Erfahrung mit einem (erfolgreichen) Widerspruch.


    Ich fühle mich hier absolut hilflos und ausgeliefert, da es einfach keine übergeordnete Instanz gibt an die ich mich wenden kann, falls der Widerspruch abgelehnt wird. Klage kommt nicht in Frage, da ich dabei im besten Fall die Klausur noch einmal schreiben kann, und das könnte ich auch so. Ich möchte das sie nachkorrigiert wird und meine richtigen Ergebnisse als richtig bewertet werden.


    Kann mir jemand einen Tipp geben was ich noch machen könnte?

  • Hallo Chrisless,


    ich verstehe nicht ganz, worauf Du hinaus willst. Wenn Du fachlich begründen kannst, dass Deine richtigen Antworten nicht als richtig bewertet wurden,
    dann hat Dein Widerspruch durchaus Aussicht auf Erfolg. Der Prüfungsausschuss wird sich dann erneut mit Deiner Klausur auseinander setzen und im Detail
    begründen, warum an welcher Stelle genau diese Bewertung getroffen wurde und keine andere mit mehr Punkten.
    Spätestens diese Begründung sollte Dir genügend Anhaltspunkte geben, warum die Bewertung so ausgefallen ist, bzw. ob Dir an der einen oder anderen
    Stelle noch Punkte zuerkannt werden können. Soweit ich sehe, fehlen Dir 3 Punkte.


    Widersprüche gegen Prüfungsergebnisse kommen übrigens öfter mal vor. Ich habe noch nicht gehört, dass IHKs prinzipiell keine Widersprüche wollen,
    noch habe ich von Ausschüssen gehört, die sich in Grund und Boden schämen, wenn ein Widerspruch eingeht. Das gehört zum Prüferleben mit dazu.


    Viele Grüße
    Tiba


  • Wenn Du fachlich begründen kannst, dass Deine richtigen Antworten nicht als richtig bewertet wurden,
    dann hat Dein Widerspruch durchaus Aussicht auf Erfolg. Der Prüfungsausschuss wird sich dann erneut mit Deiner Klausur auseinander setzen und im Detail
    begründen, warum an welcher Stelle genau diese Bewertung getroffen wurde und keine andere mit mehr Punkten.


    Leider habe ich schon häufiger gehört u.a. auch von erfahrenen Personen hier im Forum das das eben nicht so ist, weil manche IHKs keine Widersprüche möchten und die laufende Rechtssprechung den Prüfern einen großen Bewertungsspielraum lässt.


    Ich wollte mit diesem Thema einfach erfahren ob Jemand hier Erfahrung mit einen Widerspruch hat und mir evtl. einen Tipp dazu geben kann. Ich fühle mich da so unfair behandelt.


    Mir wurden jedem Menge Punkte abgezogen für Antworten die so eindeutig in jeder Fachliteratur stehen. Mir wurden Punkte abgezogen für Antworten die so in den Lösungsvorschlägen stehen. In einen Absatz konnte die Prüfer ein Wort nicht lesen, was für den Kontext irrelevant ist und der ganze Absatz wurde nicht bewertet. Der erste Prüfer hat richtig schlampig und total willkürlich Punkte verteilt und der Zweite hat alles ohne einen einzigen Kommentar abgeschrieben und und und.


    Hier kann fast schon kein fachlicher Fehler mehr vorliegen.

  • Hallo Chrisless,


    im Prinzip hast Du jetzt zwei Möglichkeiten: Du legst Widerspruch ein, oder Du lässt es bleiben.
    Und da Du offenbar schon die Auskunft bekommen hast, dass ein Widerspruch aufgrund von
    Formfehlern aussichtslos ist, bleibt Dir nur der Weg über den Einspruch aufgrund von
    fachlichen Aspekten, die Du ja offenbar auf 15 Seiten bereits ausgearbeitet hast.
    Oder Option 2, Du lässt es bleiben und schreibst im Herbst noch einmal.


    Vielleicht verstehe ich Dein Problem nicht.


    Viele Grüße
    Tiba

  • "Den Widerspruch habe ich schon geschrieben. Es sind 15 Seiten alles mit Fachliteratur belegt"



    Dann reiche ihn doch ein, mehr als "abgelehnt" werden kann er nicht...
    Dann kannste immernoch klagen. Aber wenn dir die Arbeit schon gemacht hast.



    Wenn der abgelehnt wird kannste immernoch nochmal neu schreiben.



    Ja, ist ärgerlich und frustrierend und sowas. Aber so lernt man automatisch gleich Verwaltungsrecht mit. :P


    Wirtschaftsfachwirt bestanden 03/16
    Ausbildereignungsprüfung bestanden 07/16

    Meister für Schutz und Sicherheit 05/17

  • 47 Punkte oder noch knapper sind immer sehr ärgerlich. Und wenn Du dann noch begründete Kritik an der Punktevergabe hast, natürlich umso mehr. Natürlich freut sich keine IHK über Widersprüche - wäre auch seltsam... Aber so einseitig negativ, wie Ihr das teilweise darstellt, ist es wirklich nicht - zumindest ist es sicher von Kammer zu Kammer verschieden.


    Als erstes: "die IHK" korrigiert keine Arbeiten! Die Korrektoren sind ehrenamtliche Mitglieder des Prüfungsausschusses - und bei den üblichen Entschädigungen macht das sicher keiner, um Geld zu verdienen... Sicher: wenn Du Widerspruch einlegst, haben erstmal die hauptamtlichen Mitarbeiter der IHK in diesem Bereich damit Arbeit. Aber das hat überhaupt nichts mit der Behandlung des Widerspruchs zu tun! Und warum gleich zu einem Anwalt gehen - zumal wenn es offenbar keine Formfehler gegeben hat. Der einfachste Weg nach meiner Meinung (und Erfahrung!) ist: schick der Kammer Deine Einwände gegen die Bewertung - nicht über den Anwalt sondern direkt mit der Bitte um Überprüfung und Stellungnahme. Der korrekte Ablauf (und genau so machen wir das) ist dann, dass die Korrektoren das bekommen mit der Bitte um Stellungnahme. Dann schauen die sich das auch genau an und geben eine schriftliche Stellungnahme ab; bei Uneinigkeit wird zusätzlich ein Drittkorrektor eingeschaltet (machen wir nur deshalb nicht, weil wir bereits von vornherein einen Drittkorrektor haben). Wenn dann tatsächlich falsche Bewertungen vorliegen, werden die auch korrigiert. Ende.


    Nun ist es leider ein ehernes Naturgesetz, dass es immer und überall einen Bodensatz an (Ihr wisst schon..) gibt; vielleicht hast Du es tatsächlich mit Korrektoren zu tun, die persönlich beleidigt sind, wenn man sie eines Fehlers zeiht. Aber warte erst mal die Stellungnahme ab - und dann kannst Du immer noch Widerspruch einlegen. Das allerdings ist wohl wahr: wie soll irgendein Verwaltungsrichter inhaltlich beurteilen können, ob die Fragen richtig beantwortet sind... Die Chancen sind da nicht so hoch.


    Viel Erfolg - und lass hören, wie es weitergeht!

  • Unzufrieden mit der Bewertung sind Prüfungsteilnehmer/innen häufiger. Manchmal haben sie recht und manchmal auch nicht. Zunächst sollte man deshalb dem Ausschuss immer die Möglichkeit geben, eine (vielleicht!) ungerechte Bewertung zu korrigieren. Bei 47 Punkten wären bei einem guten Willen schnell drei weitere Pünktchen gefunden, wenn man kein Prinzipienreiter ist - erst recht beim Thema Unternehmensführung!


    Wenn aber erneut der Eindruck entsteht, dass auch das neue Gutachten nur oberflächlich nach dem Motto abgefasst wurde: "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!"


    ... dann würde ich persönlich statt dem Rechtsweg (aussichtslos!) den Weg zur Geschäftsführung empfehlen. Das hinterlässt eher eine Wirkung. Ehrenamtler kommen und gehen!

  • Bei 47 Punkten wären bei einem guten Willen schnell drei weitere Pünktchen gefunden, wenn man kein Prinzipienreiter ist

    Na ja, vielleicht gab es den guten Willen auch schon, und es war wirklich nicht mehr drin als 47 Punkte?
    Ohne einen Widerspruch mit Begründung und der darauffolgenden Stellungnahme des Prüfungsausschusses wird Chrisless
    es nie herausfinden.
    Erst bei abgelehntem Widerspruch steht der Rechtsweg in Form einer Klage offen.
    Alternativ kann Chrisless das Ergebnis des Prüfungsausschusses akzeptieren und die Klausur zum nächsten Termin noch
    einmal schreiben.


    Viele Grüße
    Tiba

  • Bei 47 Punkten wären bei einem guten Willen schnell drei weitere Pünktchen gefunden, wenn man kein Prinzipienreiter ist - erst recht beim Thema Unternehmensführung!


    Ich habe den Eindruck, dass überhaupt nicht wohlwollend korrigiert ist. Eher das genaue Gegenteil. Was dort passiert ist ist für mich fast schon kriminell.
    Die andere Prüfung aus Teil B habe ich mit genau 50% bestanden. Die liegt mir auch vor. Da haben die Korrektoren nicht einen Vermerk in der ganzen Klausur gemacht. Die Blätter sind noch so wie ich sie abgegeben habe. Es wurde nur das Lösungsblatt ausgefüllt.


    Ich habe den Weg über den Anwalt gewählt (und das ist auch nicht rückgängig zu machen), weil ich denke, dass mein Widerspruch so ernster genommen wird.


    Ich habe im Eingangspost schon geschrieben, das Klage nicht in Frage kommt, da ich dort maximal eine erneuten Versuch rausholen kann und neuschreiben kann ich auch so. Ich möchte einfach das fair bewertet wird.




    ... dann würde ich persönlich statt dem Rechtsweg (aussichtslos!) den Weg zur Geschäftsführung empfehlen. Das hinterlässt eher eine Wirkung. Ehrenamtler kommen und gehen!


    Danke Ray. Wegen solchen Tips habe ich das Thema hier eröffnet. Auch wenn das hier im verlauf vielleicht falsch rüber kam, habe ich ja gar nichts gegen die IHK, aber was die Korrektoren dort gemacht haben, war das allerletzte. Die waren auch beim Fachgespräch Personal so unglaublich arrogant. Das Thema war Ausbildung. Fragen waren z.B.: Wann darf ein Unternehmen ausbilden, was muss bei jugendlichen Azubis beachtet werden, darf ein Unternehmen alles ausbilden?
    Ich bin der Meinung das hätte in dieser Tiefe gar nicht gefragt werden dürfen. Im Rahmenplan steht bei Personalentwicklungsmaßnahmen „überblicken“
    Als mir die Note -50%- genannt wurde und ich sagte das ich damit nicht einverstanden bin hieß es: „ja dann lesen sie noch mal nach, wir haben jetzt keine Zeit es kommt gleich der Nächste"


    Tiba, ich habe den Eindruck, dass du mir nicht glaubst (offenbar!) und dich persönlich angegriffen fühlst. Du musst ja nicht überall etwas schreiben. Hier z.B. bitte nicht mehr.

  • Hallo Chrisless,


    Deine Äusserung verstehe ich jetzt allerdings nicht, ich fühle mich weder persönlich angegriffen noch habe ich irgendwo
    geschrieben, dass ich Deine Schilderungen für unglaubwürdig hielte.


    Ich habe allerdings etwas gegen das ewige IHK-/Prüferbashing das immer dann auftritt, wenn die Prüfungsergebnisse nicht den
    Erwartungen entsprechen.
    Weiter oben wurden Dir mehrere Möglichkeiten geschildert, wie Du in Deiner Situation reagieren kannst und das war ja auch Deine Ausgangs-
    frage gewesen. Such Dir eine davon aus.


    Wenn Deine Klausur tatsächlich ohne jede Anmerkung korrigiert und bewertet worden ist, dann wäre die Stellungnahme des
    Prüfungsausschusses umso spannender, denn dann müssen sie darlegen, warum sie so bewertet haben.


    Ich wünsche Dir für Deinen Widerspruch viel Erfolg!


    Viele Grüße
    Tiba