Hallo,
zu dem Problem der 35 Seiten: Ich war auch etwas drüber. Habe dann fast alle Tabellen und Grafiken in die Anhänge ausgegliedert und die 31. konnte ich loswerden indem ich den Rand oben und unten (wird in den Richtlinien nicht vorgegeben) jeweils um 5mm reduziert habe (von 2cm auf 1,5). Das bringt eine Seite zusätzlich. Müsstest mal prüfen ob deine IHK das als Vorgabe hat, bei uns sind nur die Seitenränder bestimmt
Projektarbeit
- Lise
- Erledigt
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Wo soll dort jedoch die wirtschaftliche Betrachtung und ggf. eine Entscheidungsgrundlage herkommen, wenn man für die wirtschaftliche Betrachtung wichtige Dinge nicht anführt oder nur allgemein anreißt?
Das Thema ist wirklich mehr als unglücklich und edürfte aufgrund der 30-Seiten-Maxime kaum den Anforderungen genügen. Probiere es wie beschrieben und hoffe auf gnädige Prüfer.
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Hallo Lise,
kein Prüfer wird von Dir alle Verästelungen des französischen Steuersystems erwarten. Einfach einen groben Überblick geben, das sollte auch kritischen Prüfern genügen.
LG
-TimHallo Tim,
heißt das, wenn ich die Steuern in der Theorie betrachte und erkläre, kann ich sie in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung außer Acht lassen??
Sie sind ja doch auch ein hoher Kostenfaktor...
Fragen über Fragen
Vielen Dank und liebe Grüße
Lisa -
Hallo Lise,
"heißt das, wenn ich die Steuern in der Theorie betrachte und erkläre, kann ich sie in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung außer Acht lassen??"
hab ich nicht behauptet.
Grob mal darauf eingehen, wie die Steuerbelastung im konkreten Fall aussieht. Ist doch alles nicht schwer zu finden im Netz: http://www.ambafrance-de.org/Steuern-auf-Einkommen-inLG
-Tim -
In der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung darfst und kannst du das nicht außer Acht lassen, ohne massive Punktabzüge zu riskieren. Selbstverständlich soll aus der PA keine Steuerrezitation werden, aber in erforderlichem Maße solltest du darauf eingehen!
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Ja, habe die Steuern komplett ausgelassen. Das ufert sonst aus. Habe eine SWOT -Analyse durchgeführt und bei den Kosten ein Raten -und Annuitätendarlehen gegenübergestellt.
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@ bearfass
Danke, aber das hilft mir nur wenig. Bin ja mit den 35 Seiten nur halbwegs durch und steuere auf die 50 Seiten zu.
@ Tim
Kann ich dir das alles mal mailen?
Allgemeine Frage: Wie viele Seiten darf denn ein Anhang habne?
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Hallo BWin,
nein, Du darfst mir nicht alles mailen. Versicherst Du nicht, alles ohne fremde Hilfe gemacht zu haben? Also ...
Zum Thema Anhang: Die Verordnung sieht keine Beschränkung vor. Manche Prüfungsausschüsse/Kammern legen Höchstgrenzen fest.
Der Anhang ist aber keine Müllhalde, kein Weg, die Seitenbeschränkung zu umgehen. Da kannst Du Berechnungen reinpacken, die sich wiederholen; Schaubilder, Screenshots, Fragebögen ...
Ich hatte mal eine 20-seitige PA mit 80 Seiten Anhang. Ungelogen. Sowas ist halt einfach daneben.Anhang ist ohnehin für Prüfer eher Daumenkino.
Informiere Dich doch mal, wie rigide die Seitenbegrenzung bei Deiner IHK ist. Mir ist eine vernünftig formatierte 36-seitige PA deutlich lieber als dichtbedruckte Seiten zuzüglich unnötigem Hin- und Herblättern. Ich hörte aber auch schon von Kammern, bei denen alles ignoriert wird, was über eine definierte Seitenzahl hinausreicht.
Und: Versetze Dich in die andere Seite. Du verfasst eine Entscheidungsgrundlage. Pack rein, was dafür notwendig ist. Lass weg, was eh jeder weiß.
Dann passt das auch mit den 30 Seiten.
LG
-Tim -
@TE: Hattest du kein Zielvereinbarungsgespräch bzw. ist solch eines nicht für den Betriebswirt vorgesehen? Im Rahmen des ZV-Gesprächs wird dein Antrag detaillierter betrachtet so dass du genauer weißt, wie tief du in die Materie einsteigen musst und was auf jeden Fall Thema deiner Arbeit sein sollte.
Wenn du keine Grenzen hast, nutze diese aus und schreibe alles nieder was in deinem Projekt wichtig ist. Setze dein Hauptaugenmerk auf bewertbare Inhalte für die Prüfungskommission und vermeide Geschwafel.
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Was soll denn ein Zielvereinbarungsgespräch, welche für einen Betriebswirt vorgesehen wäre, sein? Zwischen wem soll das ablaufen?
Wer die Seitenzahlvorgaben im Übrigen bricht, der bekommt auf jeden Fall Punktabzug. Egal, wie gut die Arbeit ansonsten ist.