IHK lehnt Zulassung ab. Was tun?

  • Hallo an Alle,


    ich möchte gerne um Rat oder Meinung fragen was zu tun ist.
    Nach langer Überlegung habe ich mich entschlossen sich weiterzubilden.
    Ich habe eine Abgeschlossene Berufsausbildung (Kauffrau für Büromanagement)
    eine Weiterbildung ( Personalfachkraft mit SAP und DATEV ) mit 900 UE
    5 Jahre Berufserfahrung im Kaufmännischen Bereich ( Teilweise mit Betr. und Personal Führungsaufgaben )
    Letztes Jahr ausschließlich Personal und Buchhaltung.


    Nun wird mein Antrag auf Zulassung Gepr. Betriebswirtin abgelehnt mit Begründung " Ich habe nicht die Tiefe im Bereich Personal und Finanzen"
    Mich trifft der Schlag, wer hat dann die Tiefe in dem Bereich wenn der Personalsachbearbeiter es nicht hat ?!
    Ein vorangehender Lehrgang soll ja auch etwas vermitteln. Oder?


    Frage: Was kann man machen? Freundliches Gespräch mit IHK suchen wg. evtl. Missverständnisses oder gleich Widerspruch einlegen? Warum macht die IHK das? Es wird ja immer und überall gesagt, dass wir Fachkräfte Mangel haben und dann das! Warum?


    Ich danke für rege Meinungsäußerung.


    Grüße und Frohe Ostern
    V.

  • Ähmm ich dachte es bedarf den Fachwirt um den Betriebswirt machen zu können.
    Personalfachkraft ist doch nicht Personalfachwirt/in oder? Von daher kann ich die
    Aussage der IHK verstehen.

  • Nein bedarf es nicht. In der Prüfungsverordnung unter § 2 Abs. 2 steht (...) zur Prüfung kann auch zugelassen werden auch, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht Fertigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

  • Ich habe eine Abgeschlossene Berufsausbildung (Kauffrau für Büromanagement)
    eine Weiterbildung ( Personalfachkraft mit SAP und DATEV ) mit 900 UE
    5 Jahre Berufserfahrung im Kaufmännischen Bereich ( Teilweise mit Betr. und Personal Führungsaufgaben )
    Letztes Jahr ausschließlich Personal und Buchhaltung.

    Die Zulassungsvoraussetzungen für den geprüften Betriebswirt :


    Zur Prüfung ist zuzulassen, wer :


    eine mit Erfolg abgelegte IHK-Aufstiegsfortbildungsprüfung zum Fachwirt oder Fachkaufmann oder eine vergleichbare kaufmännische Fortbildungsprüfungnach dem Berufsbildungsgesetz nachweist


    oder


    eine mit Erfolg abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule und eine anschließende mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist. Die Berufspraxis im Sinn der Nummer 2 muss in Tätigkeiten abgeleistet worden sein, die der beruflichen Qualifikation eines Geprüften Betriebswirts/einer Geprüften Betriebswirtin dienlich sind.


    Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.


    Somit vermute ich, dass deine Weiterbildung zur Personalfachkraft weder eine IHK-Aufstiegsfortbildung oder eine Fortbildung nach BBIG ist noch ein staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung beinhaltete; Sorry, das jetzt so zu sagen, aber es gibt Weiterbildungen, die im Allgemeinen nicht anerkannt werden.

    Nun wird mein Antrag auf Zulassung Gepr. Betriebswirtin abgelehnt mit Begründung " Ich habe nicht die Tiefe im Bereich Personal und Finanzen"
    Mich trifft der Schlag, wer hat dann die Tiefe in dem Bereich wenn der Personalsachbearbeiter es nicht hat ?!
    Ein vorangehender Lehrgang soll ja auch etwas vermitteln. Oder?

    Sofern du weder eine mit Erfolg abgelegte IHK-Aufstiegsfortbildungsprüfung oder eine mit Erfolg abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung vorzuweisen hast, entscheidet die IHK ob du durch die Vorlage von Zeugnisse glaubhaft machen konntest, dass du auf andere Weise die Zulassung zur Prüfung rechtfertigst.

    Frage: Was kann man machen? Freundliches Gespräch mit IHK suchen wg. evtl. Missverständnisses oder gleich Widerspruch einlegen? Warum macht die IHK das?

    Wenn deine Weiterbildung weder eine IHK-Aufstiegsfortbildungsprüfung noch staatlich anerkannt ist, wirst du mit einem Widerspruch wahrscheinlich nichts werden... Ich würde eher versuchen, das Gespräch zu suchen, um der IHK glaubhaft zu machen, dass die notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse bei dir vorhanden sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen... Tatsächlich entscheidet die IHK, ob Ihr die Glaubhaftmachung reicht.

    Warum macht die IHK das? Es wird ja immer und überall gesagt, dass wir Fachkräfte Mangel haben und dann das! Warum?

    Weil du rein formal nicht die Zulassungsvoraussetzungen erfüllst und deine Zulassung von einem unbestimmten Rechtsbegriff abhängt; du gehst davon aus, du hättest die Zulassung glaubhaft gemacht, was die IHK offensichtlich im Moment anders sieht. Ohne dich kränken zu wollen; aber irgendwelche Zertifikatslehrgänge werden i.d.R. weder staatlich noch von IHK`s oder HWK`s anerkannt.


    LG
    Garfield

    gepr. Betriebswirt (IHK)
    B.A. Business Administration


    "Erfolgreiche Menschen sind erfolgreich, weil sie das tun, was andere Menschen nicht tun (Henry Ford)."
    "Natürlich darf man auch mal hinfallen im Leben. Aber niemals liegen bleiben. (Werner Otto)"

    8 Mal editiert, zuletzt von garfield1975 ()

  • Warum macht die IHK das?


    Wenn man sich auf die Öffnungsklausel beruft ("abweichend ... kann auch zugelassen werden"), dann liegt es am guten Willen der einzelnen IHK bzw. des Prüfungsausschusses, ob man zugelassen wird. Eine einheitliche Linie gibt es dabei nach dem, was man so hört, nicht.


    Die Begründung verwundert mich etwas, weil ich mir in Bezug auf den Prüfungsstoff bei dir (wie wahrscheinlich bei den meisten anderen Prüflingen) noch ganz andere "schwarze Löcher" vorstellen kann als ausgerechnet Personal und Finanzen.


    Allerdings: Wenn ein klärendes Gespräch mit der IHK nichts bringt, dann war's das vorerst.


    Wozu du allerdings problemlos eine Zulassung bekommen müsstet, das wäre der eine oder andere Fachwirt oder Fachkaufmann. Und mit dem in der Tasche muss dich die IHK zulassen.

  • Hallo Valeri,



    Du schreibst eigentlich schon vieles selber in Deiner Frage / Fragen.


    Die Personalfachkraft ist eine Weiterbildung und keine Aufstiegsfortbildung. (Welcher Anbieter war das denn?).
    Du schreibst auch selber "teilweise"...was heißt das? Und was steht darüber in Deinem Arbeitszeugnis?



    Dann geht es "auch" um den Bereich "Finanzen". Wo hast Du Berufserfahrungen im Bereich Finanzen gesammelt? zB. ein Wirtschaftsfachwirt hat ein einzelnes Fach Finanzierung. Da liegt in Deiner Ausführung überhaupt nichts vor.


    "Warum macht die IHK das?"
    Wir reden hier über die höchste nicht akademische kfm. Ausbildung. Wenn das die IHK so "lasch" machen würde dann würde es wie beim 1,0 Abitur eine Inflation geben. Und das würde der IHK erheblich schaden.


    Gruß
    Michael

  • Wenn das die IHK so "lasch" machen würde dann würde es wie beim 1,0 Abitur eine Inflation geben.

    Durch die Zulassung zur Prüfung ist diese noch lange nicht bestanden.

    Wir reden hier über die höchste nicht akademische kfm. Ausbildung.

    Genau das ist eher der Grund.


    Ich denke, die IHK will nicht nur sich, sondern auch die Prüflinge schützen; es sind schon sehr berufserfahrene Kaufleute mit guten Noten in Ihren Kaufmannsgehilfenbriefen durch die Fachwirtprüfung gerasselt oder haben einige Fächer mit "Ach und Krach" mit 50 Punkten bestanden. In unserem Betriebswirtkurs sind bereits in der ersten Prüfung rd. 50 % durchgefallen (...und wir reden hier von Leuten, die größtenteils bereits den Fachwirt, also einen kaufmännischen Abschluss auf Meisterebene, bereits in der Tasche haben).


    Der einzige Grund, warum die Bestehensquote beim Betriebswirt hoch ist, liegt daran, dass fast alle Prüflinge schon vorher beim Fachwirt das nötige Durchhaltevermögen an den Tag gelegt haben.


    LG
    Garfield

    gepr. Betriebswirt (IHK)
    B.A. Business Administration


    "Erfolgreiche Menschen sind erfolgreich, weil sie das tun, was andere Menschen nicht tun (Henry Ford)."
    "Natürlich darf man auch mal hinfallen im Leben. Aber niemals liegen bleiben. (Werner Otto)"

  • Ich nehme mal stark an das du noch keine grauen Haare hast. :P


    Formal erfüllst du die Zulassungsvoraussetzungen nicht. Du könntest natürlich von deiner Fortbildung die genauen Inhalten was du da wie gemacht hast nochmal hinschicken um die "näher zu überzeugen".
    Aber dann kann die IHK auch sagen "da hätten se ja gleich nen Fachwirt machen können". :P



    Zitat

    Frage: Was kann man machen?


    Das einfachste: Mach ne Fachwirt-Prüfung (z.B. Wirtschaftsfachwirt, oder ein anderer der dir Inhaltlich besser passt wo zugelassen werden kannst) aber lerne gleichzeitig im Verbund auf den Betriebswirt.


    Wirtschaftsfachwirt bestanden 03/16
    Ausbildereignungsprüfung bestanden 07/16

    Meister für Schutz und Sicherheit 05/17