Zulassungsvoraussetzung Steuerfachwirt

  • Hallo,


    ich habe mal eine Frage und hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.


    Im Juni schließe ich meine Umschulung zum Steuerfachangestellten ab, und möchte gern im Anschluss den Steuerfachwirt machen.
    Allerding bin ich erst 2 Jahre im Steuerbüro beschäftigt, habe aber schon aus meiner Vorausbildung den Bankbetriebswirt.


    Kennt sich jmd. mit der Zulassung aus? Auf der Kammerseite steht was von 3 Jahren Berufserfahrung, gibt es auch die Möglichkeit das mir mein Betriebswirt mit angerechnet wird?


    Vielen Dank schon mal!!!


    LG stfa2017

  • Hallo, ohne 100% Garantie würde ich sagen, nein der Bankbetriebswirt wird nicht angerechnet. In der Regel werden Fortbildungen, genau so wie Berufsausbildungen, nicht als Berufserfahrung anerkannt. Eine genaz genaue Auskunft kann dir nur deine zuständige IHK geben. Ich würde an deiner Stelle eh anrufen und nachfragen, ob dir dein Bankbetriebswirt in irgendeiner Weise angerechnet werden kann.

  • Bankbetriebswirt sollte nicht angerechnet werden, da keine öffentlich-rechtliche Prüfung vorliegt.


    Vorsicht. In den Zulassungsvoraussetzungen steht, dass Berufspraxis erst NACH der abgelegten Prüfung zur Steuerfachangestellten gezählt wird und du somit noch 3 Jahre einschlägige Erfahrung sammeln musst.


    Grüße