Paragraphen in Recht

  • Hi,


    ich gehe gerade ein paar Klausuren durch. In den älteren Prüfungen steht im Fach Recht immer dabei, dass die Angabe der Paragraphen nicht notwendig sei. Bei den neueren Prüfungen steht dieser Hinweis allerdings nicht mehr und die Lösungen werden alle vollständig mit Paragraphen versehen. Muss man die nennen?


    Beste Grüße

  • Es ist ja so, dass das in der Frage schon jeweils angegeben wird, ob Paragrafen zu nennen sind oder nicht.


    Unsere Rechtsdozentin meinte während der Vorlesungen mehrmals, dass sie der Meinung ist, dass es immer mehr hin zur Paragrafennennung geht. Aber wie gesagt - es ist immer in der Fragestellung angegeben.

  • Hi, danke für eure Antworten!


    Also ich kannte es von meiner bisherigen Ausbildung so, dass man die Paragraphen immer nennen MUSSTE.
    In den älteren Prüfungen (ungefähr 2009 bis 2012) steht nicht dabei, ob man die Rechtsnormen angeben soll. Bei den neueren Prüfungen steht es inzwischen dabei, das stimmt! Ich werde sie einfach nennen, schadet ja nicht ;) Grüße


    Steht doch bei den Aufgaben: "Erläutern Sie unter Angabe der gesetzlichen Bestimmung" bzw. "Die Angabe der Paragraphen ist nicht erforderlich." o.ä.
    Ich hab' grad bis Herbst 2014 zurück gekuckt.

  • Zitat

    In den älteren Prüfungen steht im Fach Recht immer dabei, dass die Angabe der Paragraphen nicht notwendig sei


    Steht auch bei neueren als 2012...


    Wenn er nicht gefordert ist, dann den § auf keinen Fall angeben.


    Das kann nämlich sehr wohl schaden.


    Bloß den zu finden und hinschreiben gibt (wenn nicht gefordert) in dem Fall noch lang keinen Punkt.
    Aber wenn man unaufgefordert den falschen § angibt kann der den Kontext der ganzen Lösung versauen und das dann massiv Punkte kosten.


    Wirtschaftsfachwirt bestanden 03/16
    Ausbildereignungsprüfung bestanden 07/16

    Meister für Schutz und Sicherheit 05/17