Das wars erstmal

  • gerade meine Ergebnisse bekommen , falle gerade in ein tiefes Loch .


    VWL BWL bestanden der Rest 5 bei der WBQ . Bei Rewe war es mir bewusst das eng werden könnte aber gleich 3 mal durchgefallen ist schon heftig . Da wäre mir schon lieber eine 6 in einem Fach dafür die anderen 2 bestanden . Egal zu spät . Frage an die anderen denen es so geht macht ihr weiter . Ich bin echt am überlegen !


    Macht ein Widerspruch sinn weil jeweils fehlen mir mal 4 oder mal 5 % an den 50

  • der Rest 5 bei der WBQ .

    Das ist natürlich bitter.

    VWL BWL bestanden

    Zumindest mit einer annehmbaren Note ?

    Frage an die anderen denen es so geht macht ihr weiter . Ich bin echt am überlegen !

    Wenn sich die Enttäuschung ein wenig gelegt hat, würde ich dir immer raten, weiterzumachen; oder sollen alle Anstrengungen, die du bis hierhin hattest, für die Katz gewesen sein ?

    Macht ein Widerspruch sinn weil jeweils fehlen mir mal 4 oder mal 5 % an den 50

    Bei 4 % wären das 2 Punkte; eine Prüfungseinsicht steht dir zu.... nach einer solchen Einsicht müsstest du selber beurteilen, ob irgendwo irgendetwas so "eng" kontrolliert wurde, dass ein Drittprüfer vielleicht die 2 Punkte noch springen lässt... also, ob sich ein Widersrpruch lohnt. Einen pauschalen Widerspruch ohne nähere Begründung würde ich eher als aussichtslos betrachten.


    Also : Kopf hoch... und frei nach Bertold Brecht "Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren."


    LG
    Garfield

    gepr. Betriebswirt (IHK)
    B.A. Business Administration


    "Erfolgreiche Menschen sind erfolgreich, weil sie das tun, was andere Menschen nicht tun (Henry Ford)."
    "Natürlich darf man auch mal hinfallen im Leben. Aber niemals liegen bleiben. (Werner Otto)"

  • Einen schönen, guten Abend...


    Also, mir geht es auch so.
    UND natürlich mache ich weiter.
    Die Motivation mag jetzt im Keller sein, aber ich stimme hier Garfield zu.
    Wir haben so viel investiert und da sollten wir auch alles versuchen, um das Ziel zu erreichen. Noch sind wir doch "nur gestolpert" und nicht gescheitert.


    Ich sehe es eher so, dass ich nun sogar die Möglichkeit habe (mit mehr Zeit zum Verinnerlichen des Lehrstoffs) mein Wunschergebnis im Herbst zu erreichen.


    LG und CHAKKA :)
    sagt
    Lathiala

  • Hey,


    mir geht es gerade ähnlich... beim ersten Mal WQ Prüfung hab ich das ganze ein bisschen zu sehr auf die leichte Schulter genommen, die Quittung kam dann natürlich postwendend 6 Wochen später. Dann im März noch einmal alle Fächer geschrieben, mir echt den Allerwertesten aufgerissen und in VBWL und UF bestanden. ReWe war mir von Anfang an klar, dass ich da in die Mündliche muss, aber in Recht und Steuern nur 45 Punkte?! Werde mir das Ergebnis am Dienstag schwarz auf weiß anschauen und dann ggf. klagen. Ist es denn wirklich so, dass die Klausur an einen Dritten gegeben wird? Unsere IHK meinte nämlich, dass das den jeweiligen Korrektoren nochmals vorgelegt wird...
    Nuja, alle guten Dinge sind drei...

  • Ich hab den 1. Teil auch erst beim 2. mal bestanden. Den 2. hab ich auch nochmal gemacht und mein Bauchgefühl sagt eher nichts gutes... aber wenn es so sein sollte werde ich auch das 3. mal nochmal alles geben und hoffen das es klappt..

  • Werde mir das Ergebnis am Dienstag schwarz auf weiß anschauen und dann ggf. klagen. Ist es denn wirklich so, dass die Klausur an einen Dritten gegeben wird?

    Da der gesamte Prüfungsausschuss deine Note festlegt, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sich ein Dritter Prüfer aus diesem Ausschuss sich mit deinen Einwendungen beschäftigt.


    Was du immer nicht verkennen darfst, ist, dass eine gut begründete richtige Antwort nicht als falsch gewertet werden darf; eine falsche Antwort bleibt aber falsch und da kommt der Ermessensspielraum der Prüfer ins Spiel; einen Anspruch auf "Teilbepunktung" von falschen Antworten gibt es nämlich nicht.


    Insofern musst du mit einer entsprechend selbstkritischem Einstellung an deine Prüfungseinsicht gehen und bei falschen Antworten mit einem teilweise richtigen Ansatz lieber vorsichtig hinterfragen, ob du dafür nicht mehr Teilpunkte verdient hättest; wie sagt das alte Sprichwort ? "Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es auch wieder heraus."


    Wenn du da einem erfahrenen Prüfer offen Inkompetenz oder Befangenheit vorwirfst (...was hier im Forum nicht selten ist...), weil er eine falsche Antwort deiner Ansicht nach nicht stark genug "teilbepunktet" hat, so wird er seinen Beurteilungsspielraum sicher nicht zu deinen Gunsten auslegen.

    ReWe war mir von Anfang an klar, dass ich da in die Mündliche muss, aber in Recht und Steuern nur 45 Punkte?!

    Da musst du auf jeden Fall die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass du falsche Antworten gegeben hast oder beide (Erst- und Zweitprüfer) sich in der Bewertung geirrt haben. Also Prüfung anschauen - hinterher bist du klüger.

    Unsere IHK meinte nämlich, dass das den jeweiligen Korrektoren nochmals vorgelegt wird...

    Das könnte auch passieren, wobei das auch nicht weiter tragisch ist. Sofern du begründen kannst, dass die mehr Punkte zustehen, so werden auch die bisherigen Prüfer das genau überprüfen können. Klar gibt es auch Prüfer, die tatsächlich unter die Befangenheit fallen (... oder wie @Reinhard immer gerne sagt : den Bodensatz)... aber zunächst einmal würde das nicht annehmen... Die Prüfer kriegen die Prüfungen mit eurer Prüflingsnummer; die wissen also nicht, wer Ihr seid... warum also sollte euch ein Prüfer, der euch nicht kennt, denn unfair behandeln.

    Den 2. hab ich auch nochmal gemacht und mein Bauchgefühl sagt eher nichts gutes... aber wenn es so sein sollte werde ich auch das 3. mal nochmal alles geben und hoffen das es klappt..

    Nicht aufgeben; das kriegt Ihr schon hin...

    Wir haben so viel investiert und da sollten wir auch alles versuchen, um das Ziel zu erreichen. Noch sind wir doch "nur gestolpert" und nicht gescheitert.

    So ist es.


    LG
    Garfield

    gepr. Betriebswirt (IHK)
    B.A. Business Administration


    "Erfolgreiche Menschen sind erfolgreich, weil sie das tun, was andere Menschen nicht tun (Henry Ford)."
    "Natürlich darf man auch mal hinfallen im Leben. Aber niemals liegen bleiben. (Werner Otto)"

  • Garfield, ich gebe dir natürlich vollkommen Recht. Klar, gehe ich (zum zweiten Mal) äußerst selbstkritisch in die Einsichtnahme. Was ich aber gerade erfahren habe, macht mich ehrlich gesagt noch wütender: Eine Teilnehmerin darf mit 39 Punkten in die Mündliche (bei unserer Kammer ist das erst ab 40 Punkten möglich).


    Und dass Teilantworten zwar richtig begründet sein können, jedoch trotzdem falsch sind und nicht bepunktet werden, ist mir schon klar. Aber gerade in Recht, Thema Beweislastumkehr, Antrag unter Anwesenden, Gründe für Insolvenz etc... da habe ich definitiv die richtigen Lösungen genommen. Unsere Dozenten, die bei anderen Kammern Korrektoren sind, haben uns bestätigt, dass im Prüfungsausschuss unserer prüfenden Kammer richtig streng korrigiert wird (nicht zuletzt haben die netten Damen/Herren bei meiner letzten Prüfung Punkte-Ping-Pong gespielt: der eine gibt 1 Punkt, der nächste 5). Ich habe kein Problem mit strengen Korrekturen, aber wenn es so stark abweicht, sollte man sich als Korrektor schon mal Gedanken machen...


    Ich schau mir das morgen an, habe kurzfristig einen Termin zur Einsicht bekommen... und dann werden wir weiter sehen ;)

  • Was ich aber gerade erfahren habe, macht mich ehrlich gesagt noch wütender: Eine Teilnehmerin darf mit 39 Punkten in die Mündliche (bei unserer Kammer ist das erst ab 40 Punkten möglich).

    Das braucht es nicht, weil es einen Grund hat. Rein rechnerisch könnte man mit 25 Punkten noch zur Ergänzungsprüfung; da bräuchtest du aber unrealistische 100 Punkte in der mündlichen Ergänzungsprüfung.


    Bei der Ergänzungsprüfung werden die schriftlichen Leistungen "doppelt" bewertet; hast du also 39 Punkte werden diese mal 2 genommen, was 78 ergeben würde; erreichst du dann 72 Punkte in der mündlichen Prüfung, so werden diese auf das Ergebnis addiert; in diesem Fall hättest du insgesamt 150 Punkte erreicht, was dann durch 3 geteilt wird, was eine Note von 50 Punkte (= 4 = ausreichend) ergeben würde und du bestanden hättest.


    Hast du in der schriftlichen Prüfung aber ein Ergebnis, das dich in der Ergänzungsprüfung zu einer glatten eins zwingt, so besteht zwar die Chance, das du das schaffst ... es wäre halt nur extrem schwer; ich höre allerdings das erste mal, dass man mit einem "Mangelhaft" nicht zur Ergänzungsprüfung zugelassen wird; mein letzter Kenntnisstand war, dass du immer zur Ergänzungsprüfung zugelassen wirst, sofern du 30 bis 49 (schriftliche) Punkte hattest.

    da habe ich definitiv die richtigen Lösungen genommen.

    Das hört man in der Tat nicht das erste Mal... aber wie gesagt; gucke es dir an und wenn es wirklich so ist, ist ja genau für solche Fälle das Rechtsmittel da.

    Unsere Dozenten, die bei anderen Kammern Korrektoren sind, haben uns bestätigt, dass im Prüfungsausschuss unserer prüfenden Kammer richtig streng korrigiert wird (nicht zuletzt haben die netten Damen/Herren bei meiner letzten Prüfung Punkte-Ping-Pong gespielt: der eine gibt 1 Punkt, der nächste 5).

    Eine sehr strenge oder eine uneinheitliche Bewertung sagt nichts darüber aus, welcher Korrektor näher an der Wahrheit liegt; für diese Fälle wird die Note ja letztendlich aufgrund beider Bewertung bei der Notenkonferenz festgelegt. Die Statistiken beim Wirtschaftsfachwirt lassen zumindest vermuten, dass dieser allgemein recht streng bewertet werden.


    LG
    Garfield

    gepr. Betriebswirt (IHK)
    B.A. Business Administration


    "Erfolgreiche Menschen sind erfolgreich, weil sie das tun, was andere Menschen nicht tun (Henry Ford)."
    "Natürlich darf man auch mal hinfallen im Leben. Aber niemals liegen bleiben. (Werner Otto)"

  • Hier hilft ein Blick in die Prüfungsordnung:


    "Wurden in nicht mehr als einem Qualifikationsbereich mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, ist in diesem Qualifikationsbereich
    eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei einer oder mehreren ungenügenden Leistungen besteht diese Möglichkeit nicht."


    Das bedeutet, dass eine Punktzahl zwischen 30 und 49 Punkten zur mündlichen Ergänzungsprüfung berechtigt, vorausgesetzt, alle anderen
    Prüfungen wurden bestanden.


    Viele Grüße
    Tiba

  • @Fariane
    Wie @garfield1975 und @Tiba geschrieben haben, ist die Prüfungsordnung da ganz eindeutig. Und wenn Deine Kammer das anders handhaben will mit 40 Punkten als Minimum solltest Du das auf keine Fall akzeptieren und denen mal die Verordnung unter die Nase halten!