Hallo,
ich hatte im Frühjahr 2017 die schriftliche Prüfung ( 2.Wh.) und leider nicht bestanden. Eine Wiederholung ist nicht möglich. Kann ich was mit der Teilnahmebescheinigung anfangen? Kann ich da was noch irgendwie ausbügeln? Oder war die Fortbildung umsonst..
MfG