Die Nerven liegen blank..die schriftliche Prüfung nicht geschafft

  • Hallo,
    ich hatte im Frühjahr 2017 die schriftliche Prüfung ( 2.Wh.) und leider nicht bestanden. Eine Wiederholung ist nicht möglich. Kann ich was mit der Teilnahmebescheinigung anfangen? Kann ich da was noch irgendwie ausbügeln? :) Oder war die Fortbildung umsonst..


    MfG

  • Du kannst dich erneut anmelden. Ich habe die Prüfungen erst nach der alten Prüfungsordnung absolviert und bin jeweils im Teil Rechnungswesen durchgefallen, obwohl ich dafür sogar gesondert an Seminaren zur Kosten- und Leistungsrechnung teilgenommen habe, um gut vorbereitet zu sein. Wollte auch erst aufgeben. Mein Sohn hat mich dann motiviert nach der neuen Prüfungsordnung an der Prüfung teilzunehmen. Ich habe mich mit meinen Manuskripten, dem Buch vom Kiehl Verlag und speziell den alten Prüfungsbändern der IHK (aus dem DIHK Shop zu bestellen) vorbereitet. Und diesmal hat es geklappt. Also nicht aufgeben. Denn dafür ist der zeitliche und finanzielle Aufwand zu hoch. Du schaffst das!

  • Hallo MFA12,


    was csweetness schrieb, sollte Dich aufbauen. Du solltest überlegen, warum es nicht funktioniert hat; also, feststellen, woran es lag und gezielt die Lücken schließen. Und wenn Du Dir sicher bist, dass Du bereit bist, die Prüfung nochmal machen.


    Viele Grüße!
    -Tim

  • Du kannst dich erneut anmelden. Ich habe die Prüfungen erst nach der alten Prüfungsordnung absolviert und bin jeweils im Teil Rechnungswesen durchgefallen, obwohl ich dafür sogar gesondert an Seminaren zur Kosten- und Leistungsrechnung teilgenommen habe, um gut vorbereitet zu sein.

    Das wird wahrscheinlich leider nicht funktionieren, weil die Anmeldung zum neuen Fachwirt nichts mit dem alten Fachwirt zu tun hat. Bei Dir galt das einfach als Anmeldung für einen "anderen" Fachwirt. Im Prinzip bedeutet dreimal durchfallen erstmal das Ende.

  • Danke für erbauende Worte. Ich bin aber dreimal hintereinander durchgefallen...Obwohl ich die alten Prüfungen durchgearbeitet habe...Und somit ist die Wiederholung nicht möglich.


    Meine Frage ist: kann ich was mit der Kursteilnahmebescheinigung anfangen? Vielleicht gibt es eine Ausnahme? Ich bin doch wohl nicht die Erste die nicht geschafft hat. ?( . Oder muss ich mich weiterhin als MFA bewerben?


    MfG

  • Hallo MFA12,


    "Und somit ist die Wiederholung nicht möglich."


    Du kannst das Prüfungsverfahren von vorn beginnen. Was aber nur dann einen Sinn ergibt, wenn Du genau analysierst, warum Du drei Mal in Folge durchgefallen bist. Hast Du die Weiterbildung bei einem Bildungsträger absolviert?



    "Meine Frage ist: kann ich was mit der Kursteilnahmebescheinigung anfangen?"


    Wenig. Vielleicht bist Du mal zur rechten Zeit am rechten Ort und der potentielle Arbeitgeber sagt sich, dass Du die Inhalte weitgehend drauf hast, Dir nur der Erfolg in der Prüfung fehlt.


    Letztendlich würde ich aber an Deiner Stelle versuchen, den Erfolg in der Prüfung nachzuholen.


    LG
    -Tim

  • Hallo MFA12,


    "Und somit ist die Wiederholung nicht möglich."


    Du kannst das Prüfungsverfahren von vorn beginnen. Was aber nur dann einen Sinn ergibt, wenn Du genau analysierst, warum Du drei Mal in Folge durchgefallen bist. Hast Du die Weiterbildung bei einem Bildungsträger absolviert?

    Wie meinst du das?
    Ja ich war bei einem Bildungsträger. "Du kann das Prüfungsverfahren von vorn beginnen" Das heißt, für mich nochmal die 4.Tsd. an den Bildungsträger spendieren und den 11-wöchigen Kurs nochmal belegen. Ich hab ja kein Formular zur Anmeldung der Prüfung von der IHK bekommen.


    MfG

  • Hallo MFA12,


    "Wie meinst du das?"


    Du kannst Dich bei der IHK zu einem neuen Prüfungsverfahren anmelden.


    Die Frage nach dem Bildungsträger stellte ich, weil seriöse Bildungsträger durchgefallenen Teilnehmern die Möglichkeit bieten, kostenlos erneut am Unterricht teilzunehmen. Nachfragen kannst Du ja mal.


    LG
    -Tim