mündliche Prüfung Vorbereitung

  • Guten Abend,


    ihr habt es gut Ihr durftet Hilfsmittel mit in die Vorbereitung nehmen. Scheint wohl jede IHK anders zu regeln.


    In der Dresdner IHK steht bereits in der Einladung: Zulässige Hilfsmittel: Keine.


    Ich habe es dennoch mit viel Glück geschafft zu bestehen obwohl ich mir bei dem Thema nicht wirklich sicher wahr.


    Mfg


    Teonar

  • Gratulation an Alle, die schon durch sind... aber mir brennt da noch ne Frage unter den Nägeln - Was hattet ihr an bzw. für alle die, die auch noch zur Mündlichen müssen, was zieht Ihr an ? Das wir da nicht mit Jeans aufschlagen ist schon klar....und sicher auch nicht in High Heels....aber wie viele von uns passen wir ja die Kleidung den beruflichen Erfordernissen an - von daher bin ich echt gespannt auf eure Antworten :)


    VG

  • da es heiß ist - nicht zu kurz.



    Sonst - da der Wirtschaftsfachwirt der allgemeinste Fachwirt ist - kommt es auch auf die Branche an.
    Banklaufleute meist eher schicker als z. B. Kaufleute aus dem kleineren Hausbau (nicht Industrie).
    Sollte man aber nicht verallgemeinern.


    Man sollte sich auch wohl fühlen, bringt ja nix wenn einer im Hochzeitsanzug da steht, nur damit es gut aussieht.
    Man kann sowas sehen. ;)

    Fachwirt bestanden März 2015
    Ausbildereignung Februar 2016
    Prüfertätigkeit in der Ausbildung Juli 2016

  • Gratulation an Alle, die schon durch sind... aber mir brennt da noch ne Frage unter den Nägeln - Was hattet ihr an bzw. für alle die, die auch noch zur Mündlichen müssen, was zieht Ihr an ? Das wir da nicht mit Jeans aufschlagen ist schon klar....und sicher auch nicht in High Heels....aber wie viele von uns passen wir ja die Kleidung den beruflichen Erfordernissen an - von daher bin ich echt gespannt auf eure Antworten :)


    VG

    So wie ich in die Arbeit auch gehe - Anzugschuhe, schwarzer Anzug, weißes Hemd ohne Krawatte

  • Komisch! Ich bin überrascht, dass hier einige Hilfsmittel in der Präsentationsvorbereitung nutzen durften.
    In der Prüfungsordnung ist ganz klar geregelt, dass keine Hilfsmittel zulässig sind in der mündlichen Prüfung.
    Ansonsten hätte es ja auch keinen Schwierigkeitsgrad mehr, da man alles aus den Unterlagen abschreiben könnte.


    Soviel zum Thema Chancengleichheit!

  • Hallo KTrabert,


    "In der Prüfungsordnung ist ganz klar geregelt, dass keine Hilfsmittel zulässig sind in der mündlichen Prüfung."


    das kann man nicht aus der Prüfungsordnung, sondern aus der Hilfsmittelliste für die bundeseinheitliche Prüfung ableiten. Ich werde es auch nicht verstehen, was manche Kammern da verzapfen.


    LG
    -Tim

  • Hallo TK
    Oder so. Jedenfalls habe ich morgen das mündliche Abschlussgespräch und nach Anfrage bei meiner IHK die ganz klare Ansage, dass absolut null Hilfsmittel erlaubt sind. Auch erfolgt keine Eingrenzung des Stoffs auf FuZ. Ich werde mich überraschen lassen. Da ich die schriftlichen Teile jeweils mit einer guten 2 bestanden habe, wird es schon klappen. Wenn das "richtige" Thema kommt wird es gut, anderfalls eben nur "ausreichend". Es geht einzig um das Bestehen. Bei der Stoffmenge ist es eh auch Glückssache, was die Prüfer abfragen und wie die Note dann ausfällt.


    Allen, die bereits bestanden haben, :thumbup: einen herzlichen Glückwunsch.

  • Hallo KTrabert,


    ich denke auch, dass Du optimistisch in die Prüfung gehen kannst.


    "Auch erfolgt keine Eingrenzung des Stoffs auf FuZ."


    Muss laut Verordnung ja auch nicht sein. Ich wäre schon glücklich, wenn alle Kammern sich daran hielten: " Das situationsbezogene Fachgespräch mit Präsentation nach Absatz 5 wird inhaltlich aufbauend auf dieAufgabenstellung nach § 5 durchgeführt[..]."


    Man sollte die Verordnung inklusive der Hilfsmittellisten mal "nachschärfen".


    Viel Erfolg!
    -Tim