Hallo,
kann die gesetzliche Gewährleistung mittels AGB-Klauseln verkürzt werden?
Also kann ein Hersteller für bestimmte Teile eines Produktes (z.B. für Teile an denen schnell ein Verschleiß entsteht) per AGB festlegen, dass für diese nicht die gesetzliche Gewährleistung gilt. Sondern nur ein halbes oder ein Jahr lang eine Gewährleistung übernommen wird.
Ist das möglich? Oder sind solche AGB-Klauseln unwirksam?
Freue mich auf Antworten
lg
bluemchen93