Formelsammlung Rechnungswesen

  • Wenn 13 Euro (inkl. Versand) dir zu viel sind, dann geh gelassen ohne Kenntnis der Struktur der IHK-Formelsammlung in die Prüfung.


    Bei der ersten Wiederholungsprüfung hast du dir sie dann wahrscheinlich in der Vorbereitungsphase zugelegt. ;)


    An dieser Investition sollte nicht der rfolg deiner Weiterbildung scheitern, oder? Ein komplett unbekanntes Buch in einer Prüfung zu nutzen, wird zeitlich für dich sehr eng.


    Viel Erfolg!

  • Wenn 13 Euro (inkl. Versand) dir zu viel sind, dann geh gelassen ohne Kenntnis der Struktur der IHK-Formelsammlung in die Prüfung.

    Ich weiß es sehr zu schätzen, dass du dich in der Diskussion einbringen möchtest. Allerdings hat es sich als hilfreich erwiesen vorher die Beiträge (die man kritisieren möchte) zu lesen.


    Ich habe mir zwischenzeitlich (wie aufgeführt) die Formelsammlung gekauft. Und nach einer kurzen Durchsicht weiß ich, dass ich diese bei der Prüfung wohl nicht benutzen werden. Warum? Die aufgeführten Formel (oder besser gesagt Schemata) habe ich nach einigen Probeklausuren auch so drauf - das geht dann schneller als nachlesen.
    Und um dich auch beruhigen zu können: Ich gehe nicht davon aus, dass meine Prüfungsleistung im Fach Rewe nicht ausreichend sein werden.

  • Ok - wer bereits "nach einer kurzen Durchsicht weiß", ob er eine bestimmte Formelsammlung braucht oder nicht, ist dann eben so genial, dass er sie nicht braucht.


    Allerdings beginnt formal definiert das Genie erst ab einem IQ, der höher ist als bei 99,5% der Gesamtpopulation - deshalb nochmal der Rat an mindestens 99% derjenigen, die vor dieser Frage stehen, sich in der Vorbereitung mit der IHK-Formelsammlung vertraut zu machen. Sicher braucht man nur einen Bruchteil der Formeln, und der Hinweis auf den unnötigen Zeitverlust durch Nachschlagen bekannter recht banaler Zusammenhänge ist vollkommen berechtigt. Aber wenn man sie in der Klausur benutzt (und sei es nur zur Beruhigung seiner Nerven), ist es ausgesprochen hilfreich, zB bei der Andlerschen Formel nicht überlegen zu müssen, warum im Zähler eine 2 steht statt der von einem Lehrbuch gewohnten 200 oder bei der Handelskalkulation nicht lange nach dem fehlenden "Zwischenstück" suchen zu müssen...

  • Lieber Reinhard,
    ich habe, wie ich ausgeführt hatte, einige Probeklausuren durchgearbeitet. Da hatte ich noch keine Formelsammlung, sondern habe mich mit der sonstigen Literatur bzw. der IHK-Musterlösung gearbeitet.
    Wenn ich dann nach dem Erhalt der Formelsammlung mir diese genauer ansehe, dann ist es kein Zeichen von Genialität sondern ausschließlich gesunder Menschenverstand um eine Einschätzung der benötigten Formeln für mich treffen zu können.


    Ich weiß deine Kommentare sehr zu schätzen. Bei deinem letzten bist du aber meiner Meinung nach über das Ziel hinausgeschossen - und das weise ich zurück.
    Ansonsten möchte ich mich nicht mehr zu diesem leidigen Thema äußern.

  • manche kriegen es nicht mal hin die richtige Formel abzuschreiben

    Das ist die Gefahr, wenn man stupide abeschreibt, gleiches gilt für auswendig lernen.
    Ich will das mal an einem Besipiel verdeutlichen:
    Nach meinem Kalkulationsverständnis wäre es logischer, wenn man bei der Preiskalkulation nicht die Handlungskosten mit dem kalkulatorischen Gewinnaufschlag belegen würde. Aber es wird nun mal so gehandhabt, ich habe mich darüber gewundert und schon hab ich diese Information vernetzt abgelegt.
    Ich denke, dafür muss man nun nicht sonderlich talentiert sein, oder?

  • Hallo Martin,


    letztendlich haben doch alle hier recht. Wenn Du kritisiert wirst, dann im wesentlichen wegen Deiner extremen - nicht böse gemeint - Ansicht.


    Mich regt z. B. auf, wenn in einer Investitionsrechnung der Umsatz aus den Angaben "Menge: 100 Stück", "Preis: 5 € pro Stück" errechnet werden soll, und meine Teilnehmer dann die Formelsammlung aufschlagen und nach der Formel zur Berechnung des Umsatzes suchen. :roll:


    Andererseits: Ich habe z. B. bei meinen angehenden Meistern viele, die "technisch verkabelt" sind und denen alles, was "kaufmännisch" ist, erstmal suspekt daherkommt. Auf der anderen Seite können die mir ohne Formelsammlung sagen, wieviele Ionen von A nach B wandern, wenn ich Lauge A in Säure B schütte, oder wieviele Kugeln mit einem Durchmesser von 3 cm in einen Kegelstumpf mit definierten Ausmaßen passen. :)


    Daher werte ich das nicht, sondern versuche den Leuten klar zu machen, dass letztendlich sie entscheiden, wann sie in die Formelsammlung schauen und wann nicht. Und wenn ich aus Erfahrung weiß, dass die IHK-Formelsammlung auf Prüflingsseite Fehler provoziert (meist nicht der Fehler der Formelsammlung), dann zeige ich einen geschickteren Weg auf. Meine TN können alle Aufgaben zur Plankostenrechnung ohne Formelsammlung rechnen, weil sie ein entsprechendes Schema haben, das intuitiv ist. Genauso den Cashflow, für den die Formelsammlung drei Formeln anbietet.


    Aber: Ich weiß auch, dass man sich nicht Dutzende Schemata merken kann, denn dann komme ich oder ein Kollege z. B. in Recht, und der in ...


    Fazit: Du gehst die Sache komplett richtig an. Nur: Das ist Dein Weg zum Ziel. Es gibt aber noch viele andere Wege.


    Viele Grüße!
    -Tim

  • Da ich als Selbstlerner unterwegs bin, darf ich mir den Stoff eh alleine zugänglich machen. Und da wähle ich dann einen Weg, der für mich stimmig ist. Darum habe ich auch zu Beginn geschrieben "... ich für mich ...", was ich nicht als generelles Statement betrachte. Nur darf ich ja etwas klar stellen, wenn man mir indirekt Hochmut (Genialität usw.) unterstellen will.

  • Ich unterstelle gar nichts - ich bin da auch völlig einer Meinung mit TK.


    Ich will nur andere davor warnen, mit dieser Einstellung an die Frage heranzugehen. Warum das gefährlich ist, wollte ich mit den Beispielen zeigen. Und falls Du mit der Formulierung
    "die Handlungskosten mit dem kalkulatorischen Gewinnaufschlag belegen"
    meinen solltest, dass in dem Handlungskostenzuschlag ein Gewinn einkalkuliert ist, solltest Du zur Vorsicht nochmal prüfen, was Du an Informationen dazu abgelegt hast. - Und gleich vorbeugend nochmal: ich will Dir damit nichts vorwerfen oder unterstellen - ich hab aber nicht vergessen, wie lange ich selbst gebraucht habe, um die UnterschiedezB zwischen Handlungskosten, Kalkulationszuschlag und Handelsspanne zu behalten.


    Die meisten Leute empfinden eine Prüfung als Stress - und Stress ist nicht unbedingt förderlich für die Denkfähigkeit. Deshalb kann ich verstehen, wenn viele nur zur Beruhigung ihrer Nerven auch dann nachschlagen, wenn es überflüssig ist. Das daraus resultierende Zeitproblem ist allerdings in der Klausur Recht weit schlimmer.

  • "die Handlungskosten mit dem kalkulatorischen Gewinnaufschlag belegen"


    Bezugspreis
    +Handlungskosten
    =Selbstkosten
    +Gewinn
    =Barverkaufspreis


    Meine Logik (definitiv falsch) wäre:
    Bezugspreis
    +Handlungskosten
    +Gewinn
    =Barverkaufspreis


    Und ja, ich gebe dir Recht: Handelsspanne und Kalkulationszuschlag ist sehr tricky - geht mir auch so.
    Laut IHK Formelsammlung wird zum Bespiel der Listenverkaufspreis mit Umsatzerlöse gleichgesetzt (Seite 30). Mein Gefühl ist: Umsatzerlöse =ZVP bzw. ZEP.
    Schließlich wird ja auch kein Rabatt gebucht.


    Ich sehe das aber immer auch pragmatisch: IHK vergibt Punkte, also hat IHK Recht.