Gesetzestexte markieren?

  • Querverweise auf Seiten sind meiner Ansicht nach nicht wirklich zielführend.


    Es könnte ein "neues" BGB kommen oder du machst Verweise auf §
    in anderen Gesetzen und die werden überarbeitet.


    Seitenzahlen stimmen nicht mehr (§ meist schon).



    Wenn du mit anderen zusammenarbeitest haben die vielleicht Gesetzessammlungen
    oder die Gesetze von einem anderen Anbieter und dann stimmen die Seitenzahlen
    auch nicht.



    Und am wichtigsten für dich, du machst Verweise auf einzelne Absätze oder gar
    Sätze eines § wenn der Rest irrelevant ist.
    Wie willst du das mit Seitenzahlen machen?



    OT:
    bei der Ladungsverantwortung (normal im 2. Teil, HSQ) kann man z. B. sogar
    Verweise auf ein Gesetz machen das man dann nicht dabei hat.


    Auf die StVO. ;)

    Fachwirt bestanden März 2015
    Ausbildereignung Februar 2016
    Prüfertätigkeit in der Ausbildung Juli 2016

    2 Mal editiert, zuletzt von Corsarah ()

  • Sorry, aber ich kann deine Punkte leider nicht nachvollziehen. Nichts für ungut!

  • 1. Nehmen wir an du machst einen Teilzeitkurs über bis 2,5 Jahre, dann kann sich das Gesetz für die Prüfung ändern.
    Jetzt könnte es sein, daß deine Seitenzahl nicht mehr stimmt wenn du deine Verweise übernimmst.
    Verweise auf Seitenzahlen in anderen Gesetzen sind aus dem gleichen Grund unpraktisch. Und ja, es kommt
    vor, daß man auf andere Gesetze verweist.


    2. Siehe erstens.


    3. Dann sag mal jemand anderem, der statt dem Einzel Beck DTV Gesetz eine Sammlung von Gesetzen oder ein NWB Einzel Gesetz hat,
    daß du auf Seite 317 (im einzel Beck) verweist. :D
    Kann der viel damit anfangen. ;)


    Klar, du hast dein Gesetz.
    Aber sobald du mit anderen irgendwas machen willst sind Seitenzahlen unpraktisch.


    4. Du kannst auch auf einzelne Absätze oder gar Sätze verweisen.
    Zeig mir mal wie du das mit einem Verweis auf Seite 317 machst.
    Wenn du Seite 317, §201 (2) Satz 2 machst kannst du die Seite auch gleich weglassen.



    Man sollte mit Seitenzahlen gar nicht anfangen. § sind das was zählt.
    In der Prüfung schreibt auch keiner "laut Seite 317"...

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    Einmal editiert, zuletzt von Corsarah ()

  • Das ist grundsätzlich stets deine Entscheidung.


    Wenn du nach der Bibel (Rahmenplan)
    gehst und eben das was du für notwendig erachtest.
    Die aufgezählten Bücher in den Prüfungshinweisen haben - für mich - nicht ausgereicht.


    Sammlungen kann man nehmen.
    Aber eben darauf achten, daß alles drin ist was DU brauchst.



    Dabei wie immer, dabeihaben ist nicht alles.
    Es sollte auch entsprechend vorbereitet sein.
    Erstmal suchen reicht die Zeit nicht bzw. macht man erst wenn man nichts mehr weiß und noch Punkte abgreifen will.



    OT:
    Ja ich weiß viele halten es nicht für wahrscheinlich, aber es gibt immer mehr davon:
    Was war jetzt nochmal eine SE?
    Und was eine PartG?
    Und deren Unterschiede zu AG und GbR?


    Keine Antwort nötig - nur darüber nachdenken ob nicht doch ein Gesetz... ;)

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