Querverweise auf Seiten sind meiner Ansicht nach nicht wirklich zielführend.
Es könnte ein "neues" BGB kommen oder du machst Verweise auf §
in anderen Gesetzen und die werden überarbeitet.
Seitenzahlen stimmen nicht mehr (§ meist schon).
Wenn du mit anderen zusammenarbeitest haben die vielleicht Gesetzessammlungen
oder die Gesetze von einem anderen Anbieter und dann stimmen die Seitenzahlen
auch nicht.
Und am wichtigsten für dich, du machst Verweise auf einzelne Absätze oder gar
Sätze eines § wenn der Rest irrelevant ist.
Wie willst du das mit Seitenzahlen machen?
OT:
bei der Ladungsverantwortung (normal im 2. Teil, HSQ) kann man z. B. sogar
Verweise auf ein Gesetz machen das man dann nicht dabei hat.
Auf die StVO.