Gesetzestexte markieren?

  • Hallo zusammen,


    habe schon das halbe I-Net durchforstet und keine richtig aussagekräftige Antwort gefunden, daher frage ich hier euch Profis mal :whistling:


    In der WBQ sind Gesetzestextes erlaubt, wie darf ich die konkret markieren?


    Beispiel: Darf ich an den § 433 BGB ein Post-It mit der Aufschrift "Kaufvertrag" kleben? oder an § 280 BGB "Schadensersatz i.V.m. § xy"?
    Also wenn auf dem Post-It die Überschrift bzw. der Inhalt des § genau wieder gegeben wird, ist das ok? oder darf dies nicht sein? Falls nein, was "genau" darf auf dem Post-It stehen?
    Darf im Gesetzestext mit Textmarker markiert bzw. unterstrichen werden?


    Meine zuständige IHK konnte mir hierzu keine genauen Auskünfte erteilen ?(


    Lieben Dank schonmal.


    Grüße aus Berlin, Nicole

  • Wir hatten damals Markierungen, Querverweise und Post-Its genutzt.


    Auf den Post-its stand dann nur die "*Überschrift" des jeweiligen Paragraphen z.B. bei §434 Sachmangel. Mehr stand da nicht...
    Mit Textmarker zu markieren kann vie helfen während der Prüfung, weil man wichtige Dinge schneller findet und die Zeit während der Prüfung besser nutzen kann.


    Ich würde aber konkret bei meiner IHK nachfragen wie es dort erlaubt ist..

  • Hallo apfelsonne,


    farbliche Markierungen und Unterstreichungen sind zulässig, Du darfst jedoch nichts in das Gesetzbuch hineinschreiben.
    Auf den Post-Its darf der Gesetztitel stehen, also z.B. "§ 611 BGB Dienstvertrag" wobei Du praktischerweise die Gesetze
    separat markierst - also Lesezeichen oben "BGB" und Lesezeichen seitlich "§ 611".


    Viele Grüße
    Tiba

  • Hallo Apfelsonne,
    um ganz sicher zu gehen würde ich bei einem anderen Ansprechpartner der IHK nachfragen. Normalerweise können die sich schlau machen :)
    Wir durften z.B. Verweise auf andere Paragraphen oder Seiten im Buch drauf schreiben ;) Bei uns im Kurs waren Teilnehmer von IHK Mannheim, Stuttgart, Karlsruhe... dort war das überall erlaubt. Es spricht auch nichts dagegen Verweise auf Paragraphen oder Seiten vom Buch zu machen. Ob §422 oder dieser Paragraph auf Seite 255 ... kommt am Ende das gleiche dabei raus und bringt dir sogesehen keinen Vorteil gegenüber anderen. Du kommst mit Seitenzahlen vielleicht besser klar, aber meiner Meinung nach ist das definitiv erlaubt.


    Viel Glück und Viele Grüße

    Fachhochschulreife (2002)
    Informatikkaufmann (2006)
    Industriefachwirt IHK (2016)
    Kaufmännischer Betriebswirt IHK (2018)