Fragestellungen IHK Prüfung

  • Hallo zusammen,


    die Frage ist hier bestimmt schon öfters aufgetaucht, aber hab jetzt auf die schnelle nichts gefunden...


    Ich bereite mich auf die WBQ Prüfungen vor und stolpere immer wieder über die verschiedenen Arten der Fragestellung in den IHK-Prüfungen.


    Bei "Nennen Sie" ist mir klar, dass nur einzlene Begriffe in Stichpunkten verlangt werden.
    Aber kann mir jemand kurz erklären, was von der IHK verlangt wird wenn z.B. steht
    - Beschreiben Sie...
    - Erläutern Sie...
    - Erklären Sie...
    - Stellen Sie dar...
    - Geben Sie an...
    ?(



    Ich danke euch für eure Antworten


    Viele Grüße
    bluemchen93

  • Hallo bluemchen93,


    das macht die IHK unnötig kompliziert. Insbesondere, wenn dann noch Wendungen wie "illustrieren Sie" hinzukommen.
    "Nennen" und "erläutern" sollten in der Regel reichen.


    "- Beschreiben Sie...
    - Erläutern Sie...
    - Erklären Sie...
    - Stellen Sie dar...
    - Geben Sie an."


    Das ist alles "erläutern", bis auf "geben Sie an", das ist "nennen".


    Beispiel: Wenn Du Kostenarten nennen sollst, dann schreibst DU: Grundkosten, Anderskosten, Zusatzkosten, fixe Kosten, variable Kosten ...


    Wenn Du erläutern sollst, dann erklärst Du, wie die Unterscheidung zustande kommt. Bei Grundkosten, Anderskosten, Zusatzkosten also, dass die aufwandsgleich, aufwandsverschieden und aufwandslos sind, bei fix und variablen Kosten, dass sich die einen sich mit der Beschäftigung verändern, die anderen nicht.


    LG
    -Tim

  • das macht die IHK unnötig kompliziert. Insbesondere, wenn dann noch Wendungen wie "illustrieren Sie" hinzukommen.

    Zum Glück länger nicht mehr vorgekommen, aber auch verwirrend: "skizzieren" - weil man dann je nach Thema nicht weiß, ob man eine (grafische) Skizze erstellen oder in wenigen Worten etwas um reißen soll.

  • Ich hab da noch eine weitere Frage zu den Umfang der Antworten.


    Gibts es ein Mindestmaß an Sätzen die man bei den "Erläutern Sie"-Fragen schreiben sollte?
    Zu manchen Themen kann man ja sehr viel schreiben, zu anderen weniger bzw. kann man manches ja kurz und knapp darlegen ohne großartig drumrum zu schreiben.
    Ich will natürlich deswegen aber kein Punkteabzug riskieren.


    lg
    bluemchen93

  • Hallo Blümchen,


    viele Punkte gehen in den Prüfungen verloren, weil die Antworten zu knapp ausfallen.
    Tim hat Dir schon den Tipp gegeben, Dich an der Punktezahl zu orientieren.
    Wenn Du für 100 Punkte 60 Minuten Zeit hast, dann kann z.B. eine 10-Punkte-Frage nicht mit
    drei Sätzen ausreichend abgehandelt sein, die in zwei Minuten hingeschrieben sind.


    Mein Tipp daher: Kurz und knapp gibt es nicht, wenn der Arbeitsauftrag "Erläutern Sie..."
    lautet (oder alle anderen außer "Nennen Sie...") Nimm Dir die Zeit, die Du hast und schreibe
    alles rund um die Fragestellung auf - auch auf die Gefahr hin, dass Du Dich vielleicht wiederholst.
    Für zuviel Geschriebenes gibt es keine Punktabzüge :)


    Viele Grüße
    Tiba

  • Tiba: Danke für deine Antwort. Das hat mir sehr geholfen.


    Jetzt habe ich aber noch mal eine andere Frage in Bezug auf Rechnungswesen.
    In einigen Lehrbüchern und Skripten steht in der Bilanz zuerst Bank und dann Kasse. So habe ich das auch in meiner Ausbildung gelernt, da die Aktiv-Seite nach Flüssigkeit gegliedert ist und die Kasse demzufolge ganz unten steht.


    In der alten Prüfung Herbst 2014 sind in Aufgabe 1 in der Bilanz erst die Kasse und dann die Bank angegeben.
    Wie ist es nun richtig ?(


    Danke für eure Antworten

  • Was machen Unternehmen denn mit dem Bargeld in der Kasse? Sie bringen es zur Bank, weil normalerweise mit Überweidung gezahlt wird - also steht Bank ganz unten; ist aber nicht gesetzlich geregelt. Im HGB steht für die detaillierteste Darstellung auf der A-Seite unter IV. Kasse und Bankguthaben zusammen