WQ Teil: Berechnung von Herstellkosten der Produktion (HKE / HKP)

  • Hallo Leute,


    wann berechne ich HKP mit den gesamten Gemeinkosten und wann errechne ich HKP nur mit den Zuschlagsätzen?


    Ich verstehe nicht, wann ich was anwenden muss.


    Kann mir jemand helfen?


    Manchmal nutze ich den gesamten Anteil der Materialgemeinkosten und der Fertigungsgemeinkosten und manchmal muss ich nur die Zuschläge anhand der errechneten Zuschlagsätze nutzen (also x% vom Fertigungsmaterial bzw. x% von den Fertigungslöhnen).


    Ich meine wenn die gesamten Gemeinkosten in der Aufgabenstellung nicht gegeben sind, sondern nur die Zuschlagsätze, dann kann ich ja nur die Zuschlagsätze nutzen.


    Ich würde nur gern verstehen wann ich was anwenden, falls ich mal beides habe!


    Danke im Voraus!

  • Hallo Wifawi2017,


    so ganz verstehe ich die Frage nicht.


    Du hast einmal die Kostenträgerzeitrechnung (BAB). Da hast Du zum Beispiel die MGK gesamt und rechnest den MGKZ aus.
    Dann hast Du die Kostenträgerstückrechnung (Kalkulation). Da hast Du den MGKZ und machst mit dem MGKZ Normal die Vorkalkulation, mit dem MGKZ Ist die Nachkalkulation und rechnest Kostenüber und -unterdeckung aus.


    LG
    -Tim

  • Hallo,


    Danke!


    D.h. wenn ich den Stückpreis brauche, dann wende ich die aus dem BAB errechneten Zuschlagsätze an um HKP zu errechnen.


    weil im BAB muss ich zur Errechnung der Zuschlagsätze ja das HKP errechnen um die Zuschlagsätze für Vertriebs- und Verwaltungs-kosten errechnen zu können und da habe ich dann ja auch nur die gesamten Kosten... Ich meine ggf. habe ich da schon die Zuschlagsätze für Materialgemeinkosten und Fertigungsgemeinkosten.


    Aber die verwende ich nur wenn ich den Stückpreis brauche, oder?


    Und was ist mit der Kostenträgerzeitrechnung? was nehme ich dort zum errechnen von HKP? gesamt oder Zuschläge?

  • Hallo Wifawi2017,


    "das HKP" sind die Herstellkosten der Produktion, korrekt?
    Zur Berechnung der Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkostenzuschlagssätze verwendet die IHK aber die Herstellkosten des Umsatzes.


    Nochmals zum Prinzip: Du hast die Gemeinkosten im September. Die teilst Du durch die jeweiligen Einzelkosten. Beispiel:
    Materialgemeinkosten 30.000 €, Materialeinzelkosten 300.000 €


    (30.000/300.000) * 100 % = 10 %


    Dann erhältst Du die Gemeinkostenzuschlagssätze (Ist). Das machst Du monatlich und leitest daraus im Lauf der Zeit Deine Normalkostenzuschlagssätze ab. Nehmen wir mal an, das seien dann besagte 10 %.


    Du hast dann in der Folgeperiode 3 Einzelaufträge, die Du vorkalkulieren musst. Auftrag 1, dafür brauchst Du 170.000 € Materialeinzelkosten, für A2 80.000€ und für A3 50.000 €. Dann haust Du immer 10 % Zuschlag drauf, also für A1 17.000 €, für A2 8.000 € und für A3 5.000 €. Voilà, dadurch hast Du alle Materialgemeinkosten verteilt.


    Dann kalkulierst Du die Aufträge nach. Da kann es eine Vielzahl von Abweichungen geben, aber beim Wifa weichen immer nur die Gemeinkosten ab. Ich kann mich an keine Aufgabe erinnern, wo andere Abweichungen vorkamen. Die Nachkalkulation machst Du dann mit den Gemeinkosten (Ist) für einen vorgegebenen Monat. Liegt der Gemeinkostenzuschlag (Ist) zum Beispiel über dem Gemeinkostenzuschlag (Normal), dann hast Du eine Kostenunterdeckung, also gegenüber dem Kunden zu wenig Gemeinkosten verrechnet.


    Nehmen wir mal an, der MGZ (Ist) läge bei 12 %. Dann hättest Du verrechnen müssen: 170.000 € * 12 % = 18.400 €. 17.000 € hast Du verrechnet, also hast Du eine Kostenunterdeckung von 1.400 €.


    LG
    -Tim