Frage zur Bewertung von Aufgaben

  • Hallo zusammen,


    ich schreibe nächste Woche die WBQ und lerne deswegen fleißig mit alten Prüfungen.
    Nun habe ich einmal eine Frage zu einigen Bewertungen.


    Frage 1: Aufgabe 3a) Recht und Steuern Herbst 2012.
    "H. Wenzel arbeitet Frühschicht von 4:00 - 12:00 Uhr.. ist seine Arbeit als Nachtarbeit zu bewerten?"
    So, in meiner Antwort habe ich nun die Nachtarbeit wie im Lösungsvorschlag mit §2 ArbZG beschrieben, dass es mit mehr als 2 Stunden in der Zeit von 23-6 Uhr Nachtarbeit ist.
    Als Schlussatz habe ich jedoch geschrieben, dass es als Nachtarbeit zu bewerten ist, weil es 2 Stunden sind. Es müssen aber ja "mehr" als 2 Stunden sein.
    Somit ist ja theoretisch meine ganze Antwort falsch.
    Bekomme ich deswegen 0 Punkte oder bekomme ich Teilpunkte, weil ich alles richtig erklärt habe und nur zum falschen Schluss komme?


    Frage 2: Aufgabe 5a) Rechnungswesen Herbst 2012
    "Vervollständigen Sie hierzu Anlage 1"
    Hier ist es doch richtig, dass ich lediglich die leeren Felder in der Tabelle mit einer Zahl ausfüllen muss oder?
    Im Lösungshinweis ist noch der komplette Rechenweg vorgegeben, welchen ich eigentlich nicht aufschreibe sondern direkt im Taschenrechner/Kopf lasse.
    Muss ich den Rechenweg trotzdem aufschreiben?


    Frage3: Allgemein in Rechnungswegen
    Häufig muss eine Kostenträgerzeit- oder Stückrechnung oder Verkaufspreise berechnet werden mit Hilfe des Kalkulationsschemas.
    Muss ich bei der Kalkulation immer vor die Zahlen schreiben, dass es sich z.B. um FM, FGK, FL, FGK..LVP, BVP, ZVP handelt oder gibt das Punktabzug?
    Um Zeit zu sparen schreibe ich eigentlich immer nur die Zahlen in das Schema. :D


    Frage 4: allgemein
    Es ist z.B. nach den Funktionen des Marktpreises gefragt. Mir fällt zwar der Name der Funktion ein, aber nicht die Beschreibung und andersrum habe ich eine gute Beschreibung einer anderen Funktion, aber nicht den Namen.
    Ist es in dem Fall besser den Namen der Funktion zu schreiben oder die andere Funktion zu beschreiben ohne Namen? Was gibt mehr Punkte?


    Vielen Dank schonmal im Voraus!


    Gruß Peter

  • Hallo 94PeterPan24,


    ich kann nur für mich sprechen.


    Frage 1: Teilpunkte, da Nachtzeit erklärt wurde.


    Frage 2: Nur ausfüllen. Problem: Wenn der Wert falsch ist, z. B. wegen eines Zahlendrehers, gibt es 0 P. Steht das der Rechenweg und der ist korrekt, gäbe es Punkte.


    Frage 3: Davorschreiben, sonst gibt es Punktabzug.


    Frage 4: Aufgabe soll wohl so lauten: "Beschreiben Sie 3 Funktionen des Marktpreises." Dann gibt es mehr Punkte für die Beschreibung als für die Nennung.


    LG
    -Tim

  • Hallo,


    heute habe ich die WBQ geschrieben und hätte nochmal eine Frage zur Bewertung.


    In VWL/BWL gab es die Frage, welche Auswirkung die "Abwertung" des Euro auf die Inflation und die Beschäftigung hat.
    In meiner Antwort habe ich jedoch einen Denkfehler gehabt und Folgen der "Aufwertung" des Euros beschrieben.
    (Mein Gedankengang war 1$=1€, nach Abwertung 1$=0,5€)
    Also ist meine Lösung: Exporte werden teurer, Importe günstiger, Beschäftigung sinkt, Inflation steigt.


    Gibt es für sowas irgendwelche Teilpunkte? Gab immerhin stolze 12 Punkte...
    Warscheinlich wird sie mit 0 gewertet oder? :(

  • Wenn Du geschrieben hast "Die Folgen der Aufwertung sind ..." kannst Du auf Teilpunkte hoffen. Denn dann ist ja ein Sachverhalt richtig erklärt.
    Wenn Deine Antwort lautet "Exporte werden teurer, ..." wird es komplett falsch sein. Weil der Korrektor nicht wissen kann, dass Du "nur" die Aufgabe falsch gelesen hast und somit von einer falschen Beantwortung ausgeht.