Hallo zusammen,
ich schreibe nächste Woche die WBQ und lerne deswegen fleißig mit alten Prüfungen.
Nun habe ich einmal eine Frage zu einigen Bewertungen.
Frage 1: Aufgabe 3a) Recht und Steuern Herbst 2012.
"H. Wenzel arbeitet Frühschicht von 4:00 - 12:00 Uhr.. ist seine Arbeit als Nachtarbeit zu bewerten?"
So, in meiner Antwort habe ich nun die Nachtarbeit wie im Lösungsvorschlag mit §2 ArbZG beschrieben, dass es mit mehr als 2 Stunden in der Zeit von 23-6 Uhr Nachtarbeit ist.
Als Schlussatz habe ich jedoch geschrieben, dass es als Nachtarbeit zu bewerten ist, weil es 2 Stunden sind. Es müssen aber ja "mehr" als 2 Stunden sein.
Somit ist ja theoretisch meine ganze Antwort falsch.
Bekomme ich deswegen 0 Punkte oder bekomme ich Teilpunkte, weil ich alles richtig erklärt habe und nur zum falschen Schluss komme?
Frage 2: Aufgabe 5a) Rechnungswesen Herbst 2012
"Vervollständigen Sie hierzu Anlage 1"
Hier ist es doch richtig, dass ich lediglich die leeren Felder in der Tabelle mit einer Zahl ausfüllen muss oder?
Im Lösungshinweis ist noch der komplette Rechenweg vorgegeben, welchen ich eigentlich nicht aufschreibe sondern direkt im Taschenrechner/Kopf lasse.
Muss ich den Rechenweg trotzdem aufschreiben?
Frage3: Allgemein in Rechnungswegen
Häufig muss eine Kostenträgerzeit- oder Stückrechnung oder Verkaufspreise berechnet werden mit Hilfe des Kalkulationsschemas.
Muss ich bei der Kalkulation immer vor die Zahlen schreiben, dass es sich z.B. um FM, FGK, FL, FGK..LVP, BVP, ZVP handelt oder gibt das Punktabzug?
Um Zeit zu sparen schreibe ich eigentlich immer nur die Zahlen in das Schema.
Frage 4: allgemein
Es ist z.B. nach den Funktionen des Marktpreises gefragt. Mir fällt zwar der Name der Funktion ein, aber nicht die Beschreibung und andersrum habe ich eine gute Beschreibung einer anderen Funktion, aber nicht den Namen.
Ist es in dem Fall besser den Namen der Funktion zu schreiben oder die andere Funktion zu beschreiben ohne Namen? Was gibt mehr Punkte?
Vielen Dank schonmal im Voraus!
Gruß Peter