Jahresüberschussermittlung WBQ

  • Hallo zusammen,


    ich tue mich gelegentlich schwer bei der Ermittlung des Jahresüberschusses. Bei gegebenen Eigenkapital und gegeben Zinsen. Ein Beispiel Frühjahresprüfung 2010, Rewe Aufgabe 6. Hier werden vom erwarteten Zusatzgewinn 255.000 € nicht die Fremdkapitalzinsen abgezogen. Sondern der Zusatzgewinn laut Musterlösung einfach als JÜ weiterverwendet.


    Entgegengesetztes Beispiel in der Frühjahresprüfung 2014, Rewe Aufgabe 6.


    Unternehmen hat folgende Kapitalstruktur:


    Ø EK 5.000.000
    Ø FK 10.000.000


    zusätzl. weitere Informationen


    GKR 12%
    FKZ 5%
    UE 18.000.000


    a) Ermitteln von EKR und UR
    b) Beschreiben der Auswirkung auf EKR und GKR wenn der FKZins sich erhöht.


    Zunächst einmal muss man ja hier erkennen das man sich dem JÜ über % der Rendite auf die GKR ermitteln kann.(so etwas ähnliches gab es schon einmal in einer früheren Prüfung mit der EKR) Soweit kein Problem. Doch dann wird der Zinsaufwand in der Musterlösung abgezogen. Und auch direkt definiert Jahresergebnis vor Zinsen und dann nach Zinsen.... wie mache ich das nun jetzt richtig? Wenn FK Zinsen gegeben sind. Denn theoretisch ist die Rendite doch immer vor den Zinsen? Wieso wurde 2010 das nicht abgezogen und 2014 dann auf einmal doch. Ich verstehe es nicht. Denn dann wären ja auch einige frühere Lösungen in den IHK Prüfungen auch falsch... kann mir das bitte jemand erklären. Damit ich einen Fahrplan für übermorgen habe?


    Danke vorab...

    geprüfter Industriefachwirt (IHK) 02.2019 ✅
    REFA-Produktionsplaner 10.2016 ☑
    REFA-Arbeitsorganisator 12.2015 ☑
    Ausbildung der Ausbilder nach AEVO 01.2015 ☑
    Industriekaufmann 01.2013 ☑
    Kaufmann im Einzelhandel 06.2009 ☑

  • Hallo Kainchen,


    in der Aufgabe von 2010 ist das ja der Gewinn nach (Abzug von) Zinsen, also das Gegenstück zu den 1,3 Mio. € in der Aufgabe von 2014.


    Die Gesamtkapitalrentabilität berechnest Du auf Basis des Gewinns vor (Abzug von) Zinsen. Bei gegebener GKR in % erhältst Du logischerweise durch Umstellen der Formel den Gewinn vor Zinsen in Euro. Die Eigenkapitalrentabilität berechnest Du auf Basis des Gewinns nach Zinsen, also müssen die Zinsen von dem vorher ermittelten Wert abgezogen werden.


    LG
    -Tim

  • Ah Danke, es ist manchmal wie ein Brett vorm Kopf. (Ich dachte es ungefähr in diese Richtung.) Man muss nur immer so weit schalten. X/ Beziehungsweise auch richtig raus lesen. :|


    Weil bisher waren meines Erachtens bei den meisten Rentabilitätsberechnungen in den Prüfungen immer der Gewinn nach Abzug der Zinsen gegeben oder ermittelt durch den Vergleich zweier Bilanzen (Eigekapital aktuellen Jahr - EK des Vorjahres + Entnahmen - abzgl. Einlagen). Da stecken ja die Zinsaufwendungen schon drin durch die GuV Ermittlung - da diese dort bereits als Aufwand abgezogen werden. Richtig?! :shock::?:

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