WBQ Prüfung 19.10.2017 ( Meinungen, Gefühle und Sonstiges)

  • Indirekt kannst Du schon wählen: wenn Du in nur einem Fach, also zB Recht, unter 50 (aber über 29...) Punkten hast, wird Dir eine mdl. Ergänzungsprüfung angeboten. Da zählt das schriftliche doppelt; Du kannst also nur aus einer 5 eine 4 machen. Das ist wie gesagt ein "Angebot" - das kannst Du auch ablehnen und die Klausur im Frühjahr nichmal schreiben. Wenn Du das machst, dann (und nur dann!) kannst Du sogar andere bestandene Klausuren, bei denen Du mit der Nozte nicht zufrieden bist, auich nochmal schrieben. Dann zählt aber nicht das bessere Ergebnis sondern das letzte - also Risiko!

  • Unternehmensführung:


    Habt ihr bei der swot Aufgabe auch die swot Tabelle gezeichnet mit den externen Chance und Risiken und internen stärken und Schwächen? Weil wenn man diese befüllt sind das ja schon Maßnahmen und keine Beispiele für die Punkte s-w-o-t. War da sehr ratlos.

  • a wird es nicht mehr als 0,5 Punkte pro fehlendem Paragraph Abzug geben, denke ich.
    Solange man natürlich die Aufgabenstellung und den Sachverhalt generell richtig erfasst und gelöst hat.

    Also unsere Dozentin hat gemeint, dass es keine halben Punkte gibt. Denke, dass (wenn explizit die Lösung mit Nennung der Paragrafen gefordert war) eine bestimmte Punktzahl abgezogen wird. Also z.B. dann nur 10 statt 14 oder so.




    Wenn man 3 Prüfungsfächer bestanden hat. Und aber in einer z.B. 40 Punkte erzielt hat, darf man dann in die mündliche Ergänzungsprüfung?!

    Lies dir mal den Kommentar von Reinhard durch. Der ist nur 7 Kommentare über deinem und erklärt es finde ich ganz gut ;)

  • Hallo,


    "Also unsere Dozentin hat gemeint, dass es keine halben Punkte gibt."


    Das ist nicht richtig. ich versuche, es nach Möglichkeit zu vermeiden, kenne aber viel Kollegen, die standardmäßig halbe Punkte geben.


    "Denke, dass (wenn explizit die Lösung mit Nennung der Paragrafen gefordert war) eine bestimmte Punktzahl abgezogen wird. Also z.B. dann nur 10 statt 14 oder so."


    Das entscheidet jeder Korrektor selbst. Bei Schadensersatz ist schon wichtig, ob man über den § 823 oder die §§ 280 ff. geht. Wobei: Wenn das hinreichend erläutert wird in der Lösung, dann fällt bei mir der Abzug gering aus.


    LG
    -Tim

  • Im empfinde man sollte da ein gesundes Mittelmaß finden, schließlich kann man keine Arbeit erwarten wie bei angehenden Juristen. Gerade dieses abwägen stelle ich mir am schwersten vor als Korrektor.

    geprüfter Industriefachwirt (IHK) 02.2019 ✅
    REFA-Produktionsplaner 10.2016 ☑
    REFA-Arbeitsorganisator 12.2015 ☑
    Ausbildung der Ausbilder nach AEVO 01.2015 ☑
    Industriekaufmann 01.2013 ☑
    Kaufmann im Einzelhandel 06.2009 ☑