Absetzung der Fortbildungskosten bei der Lohnsteuer

  • Hallo zusammen,


    da ich aktuell im Krankenstand bin, habe ich mich dem leidigen Thema der Lohnsteuererklärung für 2015 und 2016 angenommen -_-


    Mein Lehrgang ging von September '15 bis April '17. Die Gesamtkosten des Lehrgangs betrugen 3.450,- €. Monatlich wurden vom Lehrgangsträger die fälligen Raten eingezogen. 2015 beliefen sich die Zahlungen auf 570 €, 2016 auf 2.160 € und 2017 auf 720 €.


    So weit so gut. Ebenfalls erhielt ich vom Landratsamt eine Förderung i. H. v. 1.199,73 € (geschenktes Geld). Durch meinen KfW-Kredit erhielt ich 2.250,27 €. Da man hierauf bei erfolgreichem Bestehen der Weiterbildung 25 % der Kreditsummer erlassen bekommt, kann ich folglich 1.687,70 € von meiner Lohnsteuer absetzen, richtig?


    Da ich mir unsicher bin, welche Betrag ich auf welches Jahr ansetzen kann, würde ich in 2015 ausschließlich die 570 € abrechnen (Höhe meiner geleisteten Zahlungen in diesem Jahr) und in 2016 den Rest von 1.117,70 €?


    Bin über jede Rückmeldung dankbar.

    Geprüfter Betriebswirt IHK (09/2017 - 07/2019) - to do
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  • Und für 2017 nix? Es gilt das Zuflussprinzip, d.h. alle Zahlungen in dem Jahr angeben, in dem sie erfolgten.


    Du kannst nicht nur die Lehrgangskosten einsetzen, sondern auch

    • Prüfungsgebühren
    • Fachliteratur
    • Fahrkosten evtl. inkl. Tagegeld
    • Fahrkosten zu Lerngruppen
    • ...

    Apropos Prüfungsgebühren: Ist die Förderung prozentual? Prüfungskosten nachreichen > Förderung;
    aber auch: höheres Kfw-Darlehen > mehr 25%-Erlass ;)

  • Hallo KasiGF,


    vielen Dank für die Rückmeldung.


    Bezgl. der Prüfungsgebühren, Fachliteratur, Fahrtkosten etc. ist klar. Hier habe ich ja auch eine klare Zurechenbarkeit auf das jeweilige Jahr.


    Wenn ich jedoch die reinen Kursgebühren jeweils komplett in dem Jahr angeben würde in dem sie eingezogen worden sind, würde die Summe hiervon ja die Summe der tatsächlich geleisteten Zahlungen übersteigen. Ich kann ja schlussendlich nicht mehr von der Lohnsteuer absetzen als ich in Wirklichkeit bezahlt habe?


    Die Fördergelder sowie das Geld für den Kredit kamen allesamt in 2016.


    Wäre dann Deiner Meinung nach folgende Abrechnung sinnvoll?


    2015 - 570,- € (= kompl. Zahlungen an Bildungsträger in '15)
    2016 - 960,27 € (= 2.160 € gel. Zahlung '16 - 1.199,73 € erhaltene Fördermittel '16)
    2017 - 157,43 € (= 720 € kompl. Zahlungen an Bildungsträger '17 - Nachlass auf KFW-Kredit 562,57 €)

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  • Habe gerade mit dem Finanzamt telefoniert.


    Die Dame am Telefon meinte, dass sämtiche Fortbildungskosten in dem Jahr im dem sie angefallen sind abgerechnet werden müssen. Die Aufteilung würde sich dann wie folgt darstellen:


    '15 - komplette Fortbildungskosten die in 15 angefallen sind
    '16 - komplette Fortbildungskosten die in 16 angefallen sind - erhaltene Förderungen in diesem Jahr
    '17 - komplette Fortbildungskosten die in 17 angefallen sind - etwaiger Erlass auf den KFW-Kredit

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  • Hallo KasiGF,


    wie kann man die Fahrtkoszen zu Lerngruppen geltend machen bei der Steuer? Gibt es da eine Obergrenze? Wenn ja, beinhaltet die dann auch angeschafftes Lernmatetial, und die Prüfungsgebühren selber? Also sprich, alles round about 150,- Euro als Beispiel?


    Und was meinst du mit Tagegeld? Bekommt man das bei einer Weiterbilding in Teilzeit auch?


    Viele Fragen. Danke für eure Zeit.
    Gruß

  • Du kannst etwaige Fahrten zu Lerngruppen betreffend der Prüfungsvorbereitung etc. von der Lohnsteuer absetzen. Hier gilt wiederum der normale Rechenweg von 0,30 € je gefahrenem Kilometer (einfache Wegstrecke).


    Für die Weiterbildung angeschafftes Lernmaterial kannst du ebenfalls absetzen. Hierzu gehören u. a. Stifte, Ordner, Fachliteratur, Taschenrechner, Taschen, Computer etc.


    Prüfungsgebühren kannst du ebenfalls absetzen.


    Bei einem ganztägigen Unterrichtstag (ab 8 Std.) kannst du ebenfalls eine Verpflegungspauschale von 12 € pro Tag geltend machen


    Siehe: https://www.vlh.de/arbeiten-pe…-der-steuer-absetzen.html

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  • @DavoooooR Die Kosten werden nicht von der gezahlten Lohnsteuer abgesetzt, sondern vermindern Dein zu versteuerndes Einkommen. Da geht nicht kleiner Null. Wieviel Steuer erstattet wird, wird dann ausgerechnet.
    (Oder wie ist "Summe ist größer geleistete Zahlungen" zu verstehen?)


    8 Std. sind nur leider echte Stunden, keine Unterrichtsstunden
    Ansonsten: Genau so wie Du es aufgezählt hast. Schreibpapier, Aktentasche, Parkhauskosten - Eben alles, wofür es Belege gab.


    @Leverage87 Eine Tabelle machen, links Datum, oben Teilnehmer ranschreiben und im Kästchen unterschreibt jeder Teilnehmer für den jeweiligen Tag. Daraus kannst Du Deine gefahrenen km ausrechnen und jeder andere auf seiner Kopie auch. Tabelle als Beleg mit einreichen.