Frage zur Zulassung nach nicht bestandener Prüfung

  • Hallo,


    ich habe eine Frage bzgl. der Prüfungsrichtlinien.


    Vorab zu mir: Ich bin 39 Jahre alt und habe vor ca. 9 Jahren den Wirtschaftsfachwirt angefangen. Habe 2 x die Prüfungen abgelegt aber in einem Fach nicht bestanden, da ich dann schwanger wurde, habe ich das Ziel Wirtschaftsfachwirt aus den Augen verloren.
    Nun arbeite ich seit 3 Jahren im Vertrieb und mein Chef hängt mir seit längeren in den Ohren, dass ich doch bitte den Handelsfachwirt oder Vertriebsfachwirt machen soll, da er bald in Rente geht und er mich gern als Nachfolgerin sehen würde.


    Ich kann leider in den Prüfungsverordnungen nicht herauslesen, ob ich überhaupt eine Möglichkeit habe, einen anderen Fachwirt zu machen. Ja klar ich hätte lt. Satzung die Möglichkeit noch einmal an der Wirtschaftsfachwirtprüfung teilzunehmen. Aber mich interessiert mehr, wie es bei einem anderen Fachwirt aussehen würde. Habe ich dann auch nur die eine Chance zB. den Handelsfachwirt zu bestehen, oder dürfte ich dann 3 Mal antreten?


    Vielleicht kennt sich hier jemand damit aus! Ich würde mich sehr über eine Aufklärung freuen.


    Beste Grüße


    Anne

  • Hallo Anne,


    nach einer so langen Zeit kannst Du die bestandenen Teil-Prüfungen des Wirtschaftsfachwirtes nicht mehr anrechnen lassen, Du darfst aber jeden Fachwirt (also auch den neuen Wirtschaftsfachwirt) neu beginnen, wenn Du die Zulassungsvoraussetzungen (also die entsprechende Berufserfahrung) mitbringst. Und Du hast natürlich die Möglichkeit, die Prüfungen zweimal zu wiederholen.


    Viel Erfolg!