Prüfungsergebnisse Technischer Betriebswirt sind da

  • TK: Vielleicht kannst du ein wenig Licht ins Dunkel bringen, was die Quellenangaben von Internetseiten anbelangt. In den Ausführungen zur PA meiner IHK steht auch etwas, dass bei der Quellenangabe der Internetseite bis max. 3 Seiten dieser Webseite im Anhang auftauchen sollen.


    Wie gehe ich da vor? Ich gehe davon aus, dass ich als einzige Quellenangabe die Webseite meines AGs habe, wo ich die Beschreibung des Unternehmens übernehmen werden. Ansonsten kann ich die PA denke ich ziemlich aus dem Kopf schreiben.


    Ich bin mir primär nicht sicher, wie ich verfahre, wenn ich mal kurz etwas für die Arbeit google und nachlesen, ob sowas dann gleich in eine Quellenangabe überzugehen hat. Für mich ist es an der Stelle nur Recherche...


    Naja, erstmal muss ich das Fachgespräch am Freitag noch überstehen.

    Technischer Fachwirt IHK - bestanden Februar 2017
    Technischer Betriebswirt IHK - bestanden Juni 2018

  • Hallo shafner,


    Literaturauswertung/Berücksichtigung von Quellen gibt bei den Kammern, für die ich tätig bin, Punkte.


    Was Deine konkrete Frage angeht: Googlen erfordert keine Quellenangabe. Zitierst Du aus der Quelle, dann erst musst Du das als Quelle angeben.


    Viel Erfolg am Freitag!
    -Tim

  • Hallo,


    danke für die guten Wünsche, ich werde berichten, wenn ich was weiß am Wochenende.


    Wenn ich es also richtig verstehe, muss ich nur die Quelle angeben, wenn ich dort auch etwas 1:1 übernehme.


    Kann mir das nicht nachteilig ausgelegt werden, wenn am Ende in meiner PA nur 1-2 Quellenangaben drinnen stehen?


    Wir müssen sogar die Arbeit einmal auch in digitaler Form zur Verfügung stellen, dass die IHK das Ding auf Plagiate etc. prüfen lassen kann. Gut das werde ich vorher ohnehin selbst auch noch prüfen lassen, weil das Ergebnis negativ sein muss.

    Technischer Fachwirt IHK - bestanden Februar 2017
    Technischer Betriebswirt IHK - bestanden Juni 2018

  • Hallo,


    auch wenn ich nicht angesprochen bin.


    Alle gedanklichen und inhaltlichen Quellen sind anzugeben. Bei Internetquellen der genaue Link mit Angabe des Datums und der Uhrzeit der Entnahme bzw. Übernahme.


    Alles aus dem Kopf schreiben und ohne Quellen zu arbeiten, wird dir erstens keiner abnehmen und zweitens zu Punktabzügen führen, da es für eine wissenschaftliche Arbeit definitiv einiger (seriöser) Quellen bedarf. ;)

  • PSB_IHK:


    Das habe ich ja gemeint, dass es einfach seriöser wirkt, wenn ich Quellen angebe. Das Problem seriöse Seiten zu finden, die inhaltlich meinen Überlegungen gleichen sehe ich jetzt nicht.


    Verwirrend ist lediglich die Angabe, wonach max. 3 Seiten bei Internetquellen im Anhang aufgeführt werden sollen. Da ist Werbung dazwischen, etc. Wie stellen die sich das vor; das ist leider sehr praxisfern, wie ich finde. Soll ich 3 Screenshots von einer Seite machen, die als Quelle angegeben habe. Soll ich den Text der Seite rauskopieren. Das ist sehr schwammig formuliert. Ich werde meine Fragen diesbezüglich am Freitag einfach an den PA richten.


    Es steht auch in den Hinweisen zur PJA, dass diese in ungebundener Form in Heftstreifen und zweifacher Ausfertigung einzureichen ist. Ich hatte mir schon Gedanken bzgl. einer Bindung etc. gemacht. Aber soll mir recht sein; Heftstreifen sollten ja vom Wortlaut her diese Dinger sein.


    https://www.amazon.de/Herlitz-8767402-Heftstreifen-Packung-sortiert/dp/B00191ROE4/ref=sr_1_8?ie=UTF8&qid=1517229840&sr=8-8&keywords=schnellhefter&tag=kleinanzeig09-21 [Anzeige]

    Technischer Fachwirt IHK - bestanden Februar 2017
    Technischer Betriebswirt IHK - bestanden Juni 2018

  • Hallo shafner,


    "Das habe ich ja gemeint, dass es einfach seriöser wirkt, wenn ich Quellen angebe."


    wie gesagt, es gibt dafür konkret Punkte. Ich sage nur: Google Bücher
    Natürlich sinnvoll, ohne Übertreibungen.



    "Verwirrend ist lediglich die Angabe, wonach max. 3 Seiten bei Internetquellen im Anhang aufgeführt werden sollen."


    Die Antwort ist recht einfach: Der Korrektor möchte die Quelle finden und Du musst sicherstellen, dass ihm dies gelingt.



    "Es steht auch in den Hinweisen zur PJA, dass diese in ungebundener Form in Heftstreifen und zweifacher Ausfertigung einzureichen ist."


    Das ist ja mal originell. Andere Kammern stellen sich an, wenn die PA nicht wie eine Gutenberg-Bibel daherkommt. :roll:
    Deshalb sage ich auch immer: Fragen, welche Vorlieben die zuständige Kammer hat.


    LG
    -Tim

  • Hallo TK,


    danke, das ist verständlich dann mit den 3 Seiten. Das sollte machbar sein, dass der Korrektor die Quelle wiederfindet.


    Ja ich frage nochmal nach am Freitag, ob das wirklich mit Heftstreifen einzureichen ist. Ich hatte nämlich schon geschaut, was "vernünftige" Bindungen kosten und war dann doch überrascht, dass die IHK eine low-budget Variante bevorzugt, was mir natürlich recht sein soll.

    Technischer Fachwirt IHK - bestanden Februar 2017
    Technischer Betriebswirt IHK - bestanden Juni 2018

  • Hey,


    wir müssen sie zum Beispiel binden lassen und in dreifacher Ausfertigung abgeben.
    Gebunden ists doch ordentlicher, klar zählt der Inhalt, aber ich finde es ist ja wie unser erstes Buch ;-). Das kann man ruhig binden lassen;-).


    Mir fällt das Schreiben echt schwer. Wie viel Wörter habt ihr so geschrieben im Schnitt?


    LG