Durchgefallen wegen Abbruch der Prüfung?

  • §§ BEZOGEN AUF DEN HFW NEUE PO §§


    Hallo.
    Mir hat ein Dozent der Ihk heute gesagt, dass man die Prüfungen auch an nicht aufeinander folgenden Tagen ablegen kann, heißt-> bspw. den ersten Teil der Prüfung (Uf und St+ Pers. ..) im Frühjahr und dann ein halbes Jahr später nur den 2. Teil (also Besch. und Log., Handelsm. und das Wahlthema). Wichtig ist halt, sich nur DAFÜR anzumelden im Vorfeld. Ist man durch den ersten Teil gerasselt, kann man den also direkt im Herbst, zusammen mit dem 2. Teil schreiben (Anmeldung im Vorfeld nicht vergessen). Eine andere Art Splittung gibt es nicht- wie auch (einfach mal ne alte Prüfung vom Hfw ansehen). Da sind 9-11 Aufgaben aus den jeweils beidigen Themen die an diesem Tag geprüft werden.


    Was ich doof finde ist, dass es die mündliche Ergänzungsprüfung nicht mehr gibt für Prüflinge nach neuer PO.

  • Zur Vorsicht die Ergänzung: das ist die PO der Handelsfachwirte. - Die mdl EP KANN es nicht mehr geben, weil ja jeweils zwei der "Pflichtfächer" in einer SitAufgabe geprüft werden.

  • §§ BEZOGEN AUF DEN HFW NEUE PO §§


    Hallo.
    Mir hat ein Dozent der Ihk heute gesagt, dass man die Prüfung splitten kann, heißt-> bspw. den ersten Teil der Prüfung (Uf und St+ Pers. ..) im Frühjahr und dann ein halbes Jahr später nur den 2. Teil (also Besch. und Log., Handelsm. und das Wahlthema). Wichtig ist halt, sich nur DAFÜR anzumelden im Vorfeld. Ist man durch den ersten Teil gerasselt, kann man den also direkt im Herbst, zusammen mit dem 2. Teil schreiben (Anmeldung im Vorfeld nicht vergessen). Eine andere Art Splittung gibt es nicht- wie auch (einfach mal ne alte Prüfung vom Hfw ansehen). Da sind 9-11 Aufgaben aus den jeweils beidigen Themen die an diesem Tag geprüft werden.


    Was ich doof finde ist, dass es die mündliche Ergänzungsprüfung nicht mehr gibt für Prüflinge nach neuer PO.

    Das ist aber kein Splitten, da es selbstständige Teilprüfungen sind. Zudem ist es deshalb auch kein Splitten, weil die Verordnung vor Teil 2 das Ablegen von Teil 1 verlangt. Dabei wird jedoch kein kausaler Zusammenhang genannt, sondern nur auf einen maximalen Zeitraum von 2 Jahren nach Teil 1 abgestellt. ;)


    Hier ist aber die Rede von Splitten innerhalb einer Teilprüfung - und das geht definitiv nicht.