Durchgefallen wegen Abbruch der Prüfung?

  • Hallo Leute,


    ich habe kürzlich mein Ergebnis meiner Wiederholungsklausur erhalten und bin leider nicht erfreut drüber.
    Zur Lage: ich habe von Anfang an vorgehabt meine WQ zu splitten, da es sonst für mich zuviel sein wird..Ich habe bei meiner ersten Prüfung lediglich BWL geschrieben,
    anschließend die Prüfung verlassen und entsprechend nur eine Note in dem Fach erhalten.


    Das Prozedere habe ich dieses Mal wiederholt mit der Änderung, dass ich erst später erschieben bin und lediglich Unternehmensführung geschrieben habe.
    Nun heißt es, ich hätte die Prüfung nicht bestanden wegen "Abbruch und ohne Nennung von Gründen". Dass ich durch REWE und Recht falle war mir durchaus bewusst, aber wieso
    wird Unternehmensführung nicht bewertet, schließlich ist es nach wie vor eine einzelne Prüfung zu der ich vor Antritt mehr als pünktlich erschien. Es ist in meinen Augen nach wie vor eine reguläre Prüfung. Zumal habe ich diese Prozedur schonmal gemacht und da gab es keine Probleme.


    Ist dies alles rechtens und hat jemand ähnliche Erfahrungen?

  • Das ist mir etwas unklar.
    Normal macht man sowas nämlich anders.


    Du hast dich beim 1. Mal für alle 4 Prüfungen angemeldet und dann nur 1 geschrieben und bist gegangen?


    Wichtig jetzt:
    Beim 2. Mal genauso für alle 4 Prüfungen?



    Grundsätzlich sollte die 2. Unternehmensführung die 1. Unternehmensführung ersetzen.
    (Problem - das wäre bei BWL genauso...)


    Und dir ist klar, daß du in REWE und Recht dann den letzten Versuch hast?

    Fachwirt bestanden März 2015
    Ausbildereignung Februar 2016
    Prüfertätigkeit in der Ausbildung Juli 2016

  • Hallo Corsarah,


    erstmal Danke für deine Antwort!


    Die Prozedur ist quasi identlisch - nur umgekehrt.
    Beim ersten Versuch BWL geschrieben, Aufsicht Bescheid gegeben, BWL bestanden, Rest nicht.


    Mich bei der IHK angemeldet mit der Bitte verbunden nur die nicht bestandenen Fächer nicht mitzuschreiben (sondern nur die restlichen 3).
    Anschließend 10 Minuten vor Beginn von Unternehmensführung erschienen, als die Aufsicht kam, dieser Bescheid gegeben, dass ich jetzt erst kam (der Platz war vorher nur leer, Namensschild stand ganze Zeit).
    Unternehmensführung bis zur letzten Minute mitgeschrieben und abgegeben.


    Und ja, ich weiß, dass es ein Risiko ist wegen Rewe und Recht, aber ich müsste zu weit ausholen, warum ich nur eines geschrieben habe.
    Und bevor ich keines schreibe, habe ich mich zum Schluss auf UF konzentriert.

  • Meines Erachtens ganz eindeutig, dass die Klausur UF zu werten ist. Die Klausuren in Rewe und RuS waren ja davor - da gilt das dann wegen Nicbht-Erschbeinenes ohne zwingenden Grund als durchgefallen. Vielleicht hat die IHK das anders gehandhabt, weil dieses Mal die nicht geschriebenen Klausuren davor waren.

  • Hm,


    informiere uns was rauskommt.
    Die IHK stellt darauf ab ,dass du zu Prüfungsbeginn nicht anwesend warst.
    Ich glaube du hättest wahrscheinlich irgendwas in den beiden offenen Fächern zu Papier bringen müssen, auch wenn es nur Strich-Männchen sind.
    Einen 2. Versuch ohne den Namen auf RuS oder ReWe zu schreiben ist der IHK wahrscheinlich noch nie passiert.


    Denken wir mal andersrum, eine Anmeldung hat für alle Prüfungsteile stattgefunden.
    2 von 3 Prüfungsteilen wurden durch Abwesenheit mit nicht bestanden bewertet.
    Hast du dich dann zu UF mit Ausweis legitimiert und dich formal als anwesend gemeldet oder hast du der Aufsicht nur gesagt, hallo ich brauch noch unterlagen?
    Falls Sie dich als Person nicht legitimiert haben, können Sie die Prüfung nicht werten.

  • Hallo,


    in der Prüfungsordnung für dieDurchführung von Abschlussprüfungen steht:


    § 23 Rücktritt, Nichtteilnahme
    (1) Der Prüfling kann nach erfolgter Anmeldung vor Beginn der Prüfung durch schriftliche Erklärungzurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt.(2) Versäumt der Prüfling einen Prüfungstermin, so werden bereits erbrachte selbstständigePrüfungsleistungen anerkannt, wenn ein wichtiger Grund für die Nichtteilnahme vorliegt.Selbstständige Prüfungsleistungen sind solche, die thematisch klar abgrenzbar und nicht auf eineandere Prüfungsleistung bezogen sind sowie eigenständig bewertet werden.(3) Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder nimmt der Prüfling an der Prüfung nicht teil, ohnedass ein wichtiger Grund vorliegt, so wird die Prüfung mit 0 Punkten bewertet.(4) Bei den zeitlich auseinanderfallenden Teilen einer Abschlussprüfung gelten die Absätze 1 bis 3 fürden jeweiligen Teil.(5) Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlageeines ärztlichen Attestes erforderlich.


    Du warst nicht krank, hattest keinen wichtigen Grund vorzuweisen: Von daher wundert mich die Entscheidung der Kammer nicht.


    LG
    -Tim

  • 10 Minuten vor der Prüfung erschienen, Namensschild stand noch, Platz war leer, Person hat die Prüfung Unternehmensführung verteilt, habe gesagt, dass ich jetzt erst schreibe, Personalausweis gezeigt, er hat sich das notiert, Prüfungsbogen mit Namen auf den Tisch der anderen abgegeben.

  • Wer zu für ihn vorgesehene Prüfungsfächer nicht wahrnimmt, ist von allen folgenden Prüfungsteilen auszuschließen.


    Die Entscheidung der Kammer ist absolut richtig. Du hättest in UF gar keine Klausur bekommen dürfen - wusste wohl die Aufsicht nicht. Man hätte dich gleich wieder aus dem Raum schicken müssen.


    Ein Splitten der Prüfung ist NIEMALS zulässig, wenn es sich um einen Prüfungsteil wie bspw. WQ handelt!