Im Bürokratiedschungel

  • Warum ist die Zulassung zur Prüfung nur so kompliziert?
    Ursprünglich habe ich mich zur Weiterbildungsprüfung zur Fachwirtin Büro- und Projektorganisation entschieden, da kam jedoch eine Absage, da ich die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfülle, obwohl ich eine Verwaltungsausbildung habe. Allerdings war ich anschließend in der Personalverwaltung tätig, was wohl nicht zur entsprechenden Berufserfahrung zu diessem Fachwirt berechtigt.
    Meine Zweitwahl ist die Prüfung zur Fachwirtin Gesundheits- und Sozialwesen. Hier wurde mir per EMail die Zusage gegeben, unter der Voraussetzung, dass die für mich Zuständige IHK bei der Stelle, wo ich angefragt habe, einen Antrag auf Amtshilfe stellt, denn die IHK in meinem Zuständigkeitsbereich bietet diese Prüfung nicht an.
    Auf meine Nachfrage bezüglich dieser Zulassungszuständigkeit wurde mir dann noch mitgeteilt, dass ich einen Kursbesuch nachweisen muss, um die Zulassung zu erhalten.
    Ich habe jedoch vor die Vorbereitung im Selbsstudium zu machen. Wo ist denn geregelt, dass man einen Kurs nachweisen muss?
    Kennt sich hier vielleicht jemand genauer aus?

  • @Fachwirtazubi
    Hallöchen :)
    Das klingt alles sehr "anstrengend".
    Mein erster Gedanke dazu: einfach nochmal beraten lassen. Wenn deine zweite Wahl der FW im GuS ist, entsteht bei mir die Frage, ob du aus dem Bereich Gesundheits- und/oder Sozialwesen kommst. Falls das nämlich nicht der Fall ist, kannst du sehr schnell an deine Grenzen kommen...
    Der Fachwirt im GuS ist ja das i-Tüpfelchen, also aufbauend auf dein bisheriges Berufsleben. Deine bisherigen Tätigkeiten waren jedoch in der Verwaltung und Personal. Hast du in einem Krankenhaus, einer Pflegeeinrichtung, psychosozialen Beratungsstelle oder sozialen Einrichtung in der Verwaltung gearbeitet?
    Ferndiagnosen machen da aber keinen Sinn. Nachfragen bei der Kammer ist viel ertragreicher und vor allem sinnvoll!
    Also alles "nullen" und gucken was real möglich ist.
    Mein Rat...


    LG
    angora28

    "Der Beginn der Weisheit ist die Definition der Begriffe."
    Sokrates (470 - 399 v. Chr.) grch. Philosoph

    Einmal editiert, zuletzt von Angora28 ()

  • Hallo @Angora28
    danke für deine Antwort, nur die Informationen habe ich ja bereits von der Kammer. Zuerst kam die Zusage, dass ich zugelassen werde, nachdem ich mich erkundigt habe, habe wie das nun genau laufen muss, da meine Zuständige IHK nicht prüft, kam der Hinweis, dass ich einen Kurs besuchen muss.
    Wenn alles so unklar ist, stellt sich mir auch die Frage, ob ich mit Kurs dann auch wirklich zugelassen würde, denn sonst wäre es ja ein teurer Spass.


    LG

  • Hallo Fachwirtazubi,


    in der Prüfungsverordnung steht nichts davon, dass ein Kursbesuch Voraussetzung für
    die Zulassung zur Prüfung ist:



    (1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer


    1.


    eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder


    der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen


    Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis


    oder


    2.


    eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im


    Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und


    Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder


    3.


    ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige


    Berufspraxis oder


    4.


    eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden


    oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder


    5.


    eine mindestens fünfjährige Berufspraxis


    nachweist.


    Offensichtlich ist Deine bisherige berufliche Praxis der springende Punkt. Hierzu sagt die Verordnung folgendes:



    (2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten


    Aufgaben haben. Dabei sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten zu berücksichtigen.


    Und in § 1 Absatz 2 stehen dann die Aufgaben, zu denen Deine Berufspraxis einen wesentlichen Bezug haben soll:


    (2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen vorhanden sind,
    um in verschiedenen Bereichen und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, insbesondere in
    ambulanten, stationären und teilstationären Einrichtungen, Organisationen, Institutionen und Verbänden als
    auch bei einer selbstständigen Tätigkeit, eigenständig komplexe fachliche und verantwortliche Aufgaben der
    Planung, Führung, Organisation und Kontrolle unter Nutzung betriebswirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher
    Steuerungsinstrumente auszuüben. Die Qualifikation umfasst die Befähigung, den Dienstleistungsprozess
    auch als Wertschöpfungsprozess zu verstehen und eigenverantwortlich personal- und betriebswirtschaftliche
    Aufgaben- und Problemstellungen unter Beachtung umfassender Qualitätsmanagementmaßnahmen einer
    zielgerichteten Lösung zuzuführen. Neue Strategien, Strukturen, Systeme, Prozesse oder Verhaltensweisen
    sind in der Organisation umzusetzen. Auszubildende, Mitarbeiter und Teams sollen geleitet und motiviert
    werden. Ferner ist nachzuweisen, dass zur Gestaltung eines anforderungsgerechten Dienstleistungsprozesses
    die Möglichkeiten von interdisziplinärer Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sowie
    multiprofessioneller Teamarbeit erkannt und genutzt werden. Bei der Steuerung und Optimierung aller
    betrieblichen Vorgänge sind wirtschaftliche und rechtliche sowie soziale, ökologische und ethische Grundsätze zu
    beachten und regionale, nationale und internationale Rahmenbedingungen zu berücksichtigen...


    Von einem Kursbesuch steht da nichts...


    Viele Grüße
    Tiba

  • Da sollten Sie vielleicht anders vorgehen. Sie sollten die prüfende IHK darum bitten, Ihnen schriftlich die Rechtsgrundlage benennen, warum Sie verpflichtend einen Kurs belegen müssen, denn in der Verordnung ist hierzu nichts zu finden.
    Der "Bürokratismus" der IHKen erklärt sich zum Teil daraus, dass eine IHK eine Körperschaft ist und sich an gültige Verordnungen und Gesetze halten muss. Für die Gesetze können die aber nichts.
    Kulanzspielraum haben die kaum einen.

  • Normalerweise ist das eine Fortbildung zu der man sich zur Prüfung anmelden kann ohne Kurs; richtig.
    ....wenn sie dich zugelassen haben und du aber diesen Kurs machen sollst, dann ist das schon mal eine Aussage, aus welchem Grund auch immer. Ich habe den Fachwirt mit Kurs absolviert ohne das dieser gefordert war. Ich würde es jedem anraten. Es geht auch ohne, aber ich habe mich bewusst für einen Austausch mit Dozent und anderen Teilnehmern entschieden. Ich finde es immer wichtig zu kommunizieren und den sozialen direkten Kontakt zu Mitstreitern zu haben. Es gibt unterschiedliche Anbieter und es ist keine Bestrafung einen Kurs zu absolvieren :)
    Du hast trotzdem Phasen des Selbststudiums. Einen Kurs zu besuchen bedeutet nicht sich alles verkauen zu lassen. Das ist auch eine Herausforderung, da du den neben dem alltäglichen Leben stemmst.
    Bist du dir durch diese "Auflage" des Kurses unsicher? Du hast geschrieben, dass du die Zulassung hast. Wenn du diese hast, dann ist diese doch verbindlich. Ansonsten frag einfach nochmal nach, ob die Zulassung nur gilt in Verbindung mit dem Kurs. Meines Erachtens ist eine Zulassung eine Zulassung.
    Alles nicht so einfach; ich weiß ;)


    LG
    angora28

    "Der Beginn der Weisheit ist die Definition der Begriffe."
    Sokrates (470 - 399 v. Chr.) grch. Philosoph

  • Danke für die Antworten.
    Ja wahrscheinlich ist die Berufspraxis der springende Punkt. Aber man kann doch unmöglich schon in den ganzen Bereichen Praxis aufweisen, dann wäre der Fachwirt ja überflüssig. Wozu sollte er qualifizieren, wenn man vorher schon in allen Bereichen arbeitet.
    Ich habe eine Verwaltungsausbildung mit Berufserfahrung im Personalwesen. Meine letzte langjährigeTätigkeit ist im pädagoischen Bereich angesiedelt, also nicht im Büro. Können denn z.B. Krankenschwestern diesen Fachwirt auch nicht machen, wenn sie keine Büroerfahrung haben?

  • ...ich würde dem Tipp von DozentIHK nachgehen und schriftlich um die Benennung der Rechtsgrundlage bitten, warum du verpflichtend einen Kurs belegen sollst. Ich finde den Tipp super! Kurz und schmerzlos ein Schreiben fertigstellen und dem Grübeln ein Ende setzen!
    Ja, es können ganz bunte Gruppen entstehen, die den Fachwirt im GuS ablegen wollen. Vom Rettungssanitäter über MFA bis hin zu Kauffrau/-mann im Gesundheits- und Sozialwesen - ob medizinische oder nichtmedizinische Berufe. Das ist eben das Schöne an einem Kurs. Man hat ein breit gefächertes Feld und der Austausch untereinander ist sehr interessant.


    LG
    angora28
    .

    "Der Beginn der Weisheit ist die Definition der Begriffe."
    Sokrates (470 - 399 v. Chr.) grch. Philosoph