Übungsklausuren

  • Hallo liebe Forumsgemeinde,


    habe mich vor kurzem zum Fernlehrgang zur Steuerfachwirtin angemeldet. Bin auch schon fleissig am Lernen.


    Ich habe schon über 10 Jahre Berufserfahrung als Steuerfachangestellte und will nun beruflich weiterkommen.


    Mein Problem ist jedoch, dass ich mit den Übungsaufgaben bzw. den Klausuren und der Fragenstellung noch nicht
    wirklich vorwärts komme.


    Wie schreibe ich so eine Klausur, wie fange ich an, lauter solche Fragen.


    Wäre toll wenn mir hier jemand weiter helfen könnte.


    LIebe Grüße Bounty

  • Hallo zusammen,
    vielen dank für die Antworten.
    Es scheitert eigentlich nicht am wissen, sondern dass ich einfach anhand der Aufgaben nicht weiss, was ich da dann schreiben soll.
    z.B. Steuerpflichtiger A und Frau sind verheiratet. Beide arbeiten auf Lohnsteuerkarte. Er muss Bußgeld bezahlen, hat dann auch noch diverse WK wie Fahrten Whg./Arbeit, Fortbildungskosten, Tageszeitung etc. Frau hat dann auch noch WK.
    Lt. Lösungen muss hier die Steuerpflicht nach § 1 EStG begründen, welche Einkünfte beide haben (§19 EStG) , dass die Tageszeitung z.B. nach § 12 EStG i.V.mit den Hinweisen zur privaten Lebensführung gehören. Oder dass das Bußgeld auch nach § 12 und den den Hinweisen keine WK sind. Warum und nach welchem § das jetzt so ist und nicht anders. Die Fortbildungskosten WK oder Sonderausgaben wären.
    In den Aufgaben wird der Fall geschildert. Die Aufgabe lautet dann: "Nehmen Sie zur Veranlagungsart für den Veranlagungszeitraum für die Ehegatten Stellung und geben sie den maßgeblichen Tarif an. Erläutern Sie kurz aber erschöpfend, wie die beschriebenen Aufwendungen und Kosten im RAhmen der Veranlagung zur Einkommensteuer zu behandeln sind. Begründen Sie Ihre entscheidung hinreichend unter Angabe der einschlägigen Bestimmungen"
    Irgendwie sitze ich dann vor der Aufgabe und schreib dann nur die Hälfte hin. Außerdem habe ich ein Problem mit der Formulierung.