Vertragsrecht

  • Könnte schon sein, in der Regel wird beim gemischten Vertrag aber gerne
    der Leasingvertrag (MIETE UND KAUF) herangezogen.


    Aus persönlicher Erfahrung kann ich sagen, das so eine Frage wie Du diese stellt nicht in der Prüfung rankommt.
    Es reicht völlig aus, wenn Du weißt das es gemischten Verträge gibt und das diese eben nicht im BGB zu finden
    sind, da sie aus mehreren VERTRAGSARTEN bestehen. Ganz ehrlich gesagt, hab ich von einem Geschäftsbesorgungsvertrag
    selbst an angehender Betriebswirt NOCH NIEEEEEE was gehört... steht das denn im BGB und ist eine Vertragsart (Gerad zu faul
    zum kucken)? Wenn ja, dann bohrst Du aber auch ganz schön tief für einen Fachwirt...