Gesetztes Buch

  • Die werden schon zugelassen, wenn sie dem Regelwerk entsprechen. Allerdings könnten Gesetze sich geändert haben. Für die jeweilige Prüfung gibt es eine Hilfsmittelliste. Dort steht drauf, welcher Rechtsstand für die Prüfung aktuell ist. Dann sollte man das entsprechende Gesetz dementsprechend möglichst aktuell haben.

  • Wenn sie zu alt sind wäre das allein dein Problem, zugelassen sind die schon.


    Man muß aber nicht panisch unbedingt das Gesetz das sich 3 Monate vor der Prüfung
    geändert hat besorgen und seine ganzen Verweise und Markierungen übertragen. :D


    Denn wie PSB-IHK schon sagt, in der Hilfsmittelliste steht der Rechtsstand.
    Und das kann eben der von vorher sein.


    3 Jahre sind vermutlich ok, aber zur Sicherheit einfach nachschauen.

    Fachwirt bestanden März 2015
    Ausbildereignung Februar 2016
    Prüfertätigkeit in der Ausbildung Juli 2016