Hallo!
Zunächst eine Kurz-Information, aufgrund der hohen Anzahl an Zeichen, bin ich gezwungen meinen Beitrag in zwei Teile zu fassen.
Fachwirt für Sozial- und Gesundheitswesen (IHK Abschluss)
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Seit einiger Zeit verfolge ich in den verschiedenen Foren wachsendes Interesse für die Aufstiegsfortbildung zum Fachwirt-/in für Sozial und Gesundheitswesen. Die vielen Fragen zu dieser Weiterbildung zeigen deutlich, das ein hoher Informationsbedarf hier vorliegt.
Mit diesem Beitrag möchte ich diese Lücke etwas schließen und allen interessierten mit vielen hilfreichen, informativen und praktische Tipps einen ersten Überblick geben, welche die Weiterbildung zum Fachwirt für Sozial- und Gesundheitswesen absolvieren möchten.
Über Anregungen oder Verbesserungsvorschläge würde ich mich sehr freuen, denn nur so kann dieser Beitrag wachsen und erweitert werden. Rechtschreibefehler dürft Ihr behalten!
Inhaltsverzeichnis
01. Was ist überhaupt ein Fachwirt
02. Kurzinformation
03. Gliederung der Prüfungsteile
04. Die Lerninhalte der Prüfungsteile im einzelnen
05. Zulassungsvoraussetzungen
06. Aufbau und Ablauf der Prüfung
07. Was ist das situationsbezogene Fachgespräch?
08. Fernstudium, Vollzeit oder doch lieber Berufsbegleitend
09. Buchempfehlungen
10. Wer bildet aus?
01 Was ist überhaupt ein Fachwirt?
In fast jedem Wirtschaftszweig gibt es mittlerweile Fachwirte. Sie sind berufserfahrener Spezialisten einer Branche und erlangen aufgrund ihrer Weiterbildung, umfassendes betriebswirtschaftliches Wissen und damit eine Qualifikation, die unterhalb eines akademischen Abschlusses angesiedelt ist.
Der Fachwirt ist eine anerkannte Weiterbildung für die Übernahme von leitenden Funktionen und eine wichtige Stufe bei der innerbetrieblichen Karriereplanung.
02. Kurzinformationen für den Fachwirt für Sozial- und Gesundheitswesen
(IHK- Abschluss)
- die Weiterbildung umfasst ca. 600 Unterrichtsstunden
- Lehrgangsdauer 6 Monate bis 2 Jahre je nach Weiterbildungsstätte
- der Unterricht erfolgt entweder berufsbegleitend, in Vollzeit oder als
Fernstudium
- die Kursinhalte richten sich nach dem Rahmenstoffplan der DIHK
- Lehrgangskosten je nach Ausbildungsstätte 2000,- bis 4000,- Euro
IHK Prüfungsgebühren 300,- (NRW)
- es kann MeisterBafög beantragt werden
03. Gliederung der Prüfungsteile
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Die Weiterbildung gliedert sich in zwei Prüfungsteile und den sogenanten Qualifikationsbereiche.
Handlungsfeldübergreifende Qualifikationen:
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- Aspekte der Volks- und Betriebswirtschaft, Recht und Steuern
- Unternehmenesführung, Controlling und Rechnungswesen
- Personalwirtschaft, Informationsmanagement und Kommunikation
Handlungsfeldspezifische Qualifikationen:
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- Sozial- und Gesundheitsökonomie
- Recht im Sozial- und Gesundheitsbereich
- Marketing
- Management im Sozial- und Gesundheitswesen
Die Prüfungsteile Handlungsfeldübergreifende Qualifikationen sowie die Handlungsfeldspezifische Qualifikationen sind schriftlich zu prüfen. Das Situationsbezogene Fachgespräch erfolgt mündlich.
Weitere Informationen über den Aufbau und Ablauf der Prüfung unter Punkt 06.
04. Die Lerninhalte der Prüfungsteile im einzelnen
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Diese sind aus dem Rahmenstoffplan der DIHK von mir übernommen werden. Hier bekommt man einen ersten detallierten Überblick davon, was auf einen zukommt.
Die Handlungsfeldübergreifende Qualifikationen
Aspekte der Volks- und Betriebswirtschaft
- Grundbegriffe des Wirtschaftens
- Wirtschaftsordnung
- Produktionsfaktoren
- Betriebliche Funktionen
- Unternehmensformen
- Märkte und Preisbildung
- Wirtschaftskreislauf
- Konjunktur und Wachstum
- Geld und Kredit
- Wirtschaftspolitik
- Wirtschaftliche Integration und Globalisierung
- Bedingungen der Existenzgründung
Recht
- BGB Allgemeiner Teil
- BGB Schuldrecht
- BGB Sachenrecht
- HGB
- Wettbewerbsrecht (GWB, UWG, RabattG)
- Gewerberecht
- Haftungsrecht
Steuern
- Grundbegriffe des Steuerrechts
- Unternehmensbezogene Steuern
- Einkommenssteuer
- Körperschaftssteuer
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer
- Steuerrechtliche Verfahren
Unternehmensführung
- Zielbildungsprozess
- Leitbild
- Strategische Planung
Organisation
- Kompetenzsysteme
- Leitungsstrukturen
- Organisationsformen
Führung
- Anwendung von Führungsmethoden und techniken
- Führungsinstrumente
- Führungsstile
Controlling
- Controllingkonzepte
- Regelkreise
Rechnungswesen
- Ziele und Aufgaben des Rechnungswesens
- Gesetzliche Grundlagen der HR, GoB
- Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Finanzierung
Personalwirtschaft
- Personalpolitik und planung
- Personalbeschaffungsplanung und Personalauswahl
- Personalentwicklung, Personalabbauplanung
- Personalbeurteilung
- Aus- und Weiterbildung
- Entgeltformen
- Arbeitsrecht
- Arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen
Informationsmanagement
Ziele und Einsatzmöglichkeiten der DV
- Kommunikationsnetze (Wege der elektr. Kommunikation)
- Multimedia Technik
- Office Lösungen (Büroanwendungen)
Kommunikation
- Projektmanagement
- Kommunikation und Sprache
- Vortrags- und Redetechnik
- Präsentationstechnik
- Moderationstechnik
Die Handlungsfeldspezifische Qualifikationen
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Sozial- und Gesundheitsökonomie
- Bedeutung der Gesundheit für die Volkswirtschaft
- Sozial- und Gesundheitspolitik
- Struktur des Sozial- und Gesundheitswesen
- Rolle des Staates
- Akteure im Sozial- und Gesundheitswesen
- Finanzierung
- Internationale Entwicklung
Rechtliche Bestimmungen im Sozial- und Gesundheitswesen
- Öffentliches Gesundheitsrecht
- Haftungsrecht
- Heim- und Betreuungsrecht
- Finanzierung von stationären, teilstationären und ambulanten Diensten
- Steuerrecht
- SGB
Marketing
- Marketing im Bereich sozialer Dienstleistung
- Grundlagen und Instrumente von Marketing und Werbung
- Marketing und Öffentlichkeit
- Wirkungsfelder des Sozialmarketings
Management
- Spezifische Unternehmensformen
- Angewandte Planungs- und Steuerungstechniken
- Organisationsstrukturen im Sozial- und - Gesundheitswesen
- Projektmanagement und Qualitätsmanagement
- Rechnungswesen / Controlling
- Personalwesen
- Führungs- und Managementtechniken
05. Die Zulassungsvoraussetzungen
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Vor Anmeldung zur Weiterbildung an einem Bildungsinstitut, empfehle ich jedem sich schriftlich von der zuständigen IHK bestätigen zu lassen, dass man die Voraussetzungen erfüllt um zur Prüfung zugelassen zu werden.
Denn am Ende der Weiterbildung erfolgt ansonsten ein böses Erwachen! Nichts ist deprimierender als wenn man sich zur Prüfung anmelden möchte, aber die IHK dies ablehnt, weil Sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllen.
Merke: Ohne Vorlage der schriftlichen Bestätigung der IHK keine
-------- Anmeldung zur Weiterbildung
Jeder Prüfungsteil hat nach den Rechtsvorschriften seine eigen Zulassungsvoraussetzung.
Wer wird zur Prüfung zugelassen?
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Handlungsfeldübergreifend:
Wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweisst
Handlungsfeldspezifisch:
Wer den Prüfungsteil Handlungsfeldübergreifende Qualifikation abgelegt hat und
- im Rahmen einer Ausbildung im Sozial-und Gesundheitswesen eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich und danach insgesamt eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden, helfenden, pädagogischen oder pflegenden Ausbildungsberuf und danach insgesamt eine mindestens dreijährige Berufspraxis
oder
- insgesamt eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweisst.
Die Berufspraxis sowie die anerkannten Ausbildungsberufe müssen wesentliche Bezüge zu den in §2 Abs.2 genannten Aufgaben haben.
Zu diesen Aufgaben gehören:
- Mitarbeiterführung, Mitwirkung bei Aus- und Weiterbildung
- Ausführen qualifizierter kaufmännischer Sachaufgaben
- Erkennen und Beurteilen regionaler, nationaler und internationaler
Vernetzungen im Bereich
- sozialer Dienstleistungen und deren Einfluss auf den Betriebsablauf
Abweichend davon kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen kann, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Sehr viele sind der Meinung, dass sie die Voraussetzungen der IHK nicht erfüllen. Hier steht es schwarz auf weiß:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden, helfenden, pädagogischen oder pflegenden Ausbildungsberuf und danach insgesamt eine mindestens dreijährige Berufspraxis
Praxis Tipp
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Lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber einen Tätigkeitsnachweis ausstellen. Beispiele für Tätigkeiten die wesentliche Bezüge zur Berufspraxis aufweisen sind:
· Kontakte zu Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern, ambulanten
Pflegediensten etc.
· Mitarbeit im Qualitätszirkel / Qualitätsmanagement
· Gestaltung und Pflege der Unternehmenshomepage
· Einkäufe für Patienten
· Mitarbeit bei Projekten
· Öffentlichkeitsarbeit (Mitarbeit bei Festen, Tag der
offenen Tür)
· Materialbestellung und Lagerverwaltung
· Pflegedokumentation
Dies ist meine persönliche Meinung und stellt keine Gewähr dafür da, dass dies auch die IHK so sieht. Einige der o.g. Tätigkeiten waren in meinem Tätigkeitsnachweis enthalten und ich wurde zur Prüfung zugelassen.
06. Aufbau und Ablauf der der Prüfung
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Die Prüfungen finden zwei mal jährlich vor der jewelis zuständigen IHK statt. Auf den Internetseiten der IHK können Sie die Termine nach lesen (http://www.ihk.de)
Qualifikationsbereichen (Was wird geprüft)
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Handlungsfeldübergreifende Qualifikationen
Die Prüfungen finden alle an einem Tag statt
08:30 - 10:00 Volks- und BWL etc.
10:30 - 12:00 Unternehmensführung etc.
12:30 - 14:00 Personalwirtschaft etc.
Nach jeder Prüfung haben Sie 30 min Pause
- Aspekte der Volks- und Betriebswirtschaft, Recht und Steuern
(Prüfdauer 90min)
- Unternehmensführung, Controlling und Rechnungswesen
(Prüfdauer 90min)
- Personalwirtschaft, Informationsmanagement und Kommunikation
(Prüfdauer 90min)
Handlungsfeldspezifische Qualifikationen
Die Prüfungen finden an zwei Tagen statt
Pro Tag zwei Qualifikationsbereiche
- Sozial- und Gesundheitsökonomie
(Prüfdauer 90min)
- Recht im Sozial- und Gesundheitsbereich
(Prüfdauer 90min)
- Marketing
(Prüfdauer 90min)
- Management im Sozial- und Gesundheitswesen
(Prüfdauer 90min)
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte) erbracht hat. Das Ergebnis der Prüfungen erfolgt ca. vier bis 6 Wochen nach der Prüfung.
Der Notenschlüssel
Note
1 = sehr gut Punkte : 100 92
2 = gut unter 92 - 81
3 = befriedigend unter 81 - 67
4 = ausreichend unter 67 50
5 = mangelhaft unter 50 30
6 = ungenügend unter 30 0
Im Schnitt werden Ihnen zwischen 7 bis 10 Fragen gestellt, für die Sie 90 Minuten Zeit zur freien Beantwortung haben (kein Multiple Choice). Wer beim schummeln erwischt wird, für den ist die Prüfung schneller beendet als sie angefangen ist!
Auf die Toilette kann immer nur einer gehen. Verlässt ein Teilnehmer vor Ende der Prüfungsdauer, vorzeitig den Prüfungsraum, so können alle anderen Teilnehmer zwar die Toilette besuchen, eine Rückkehr zur Prüfung ist dann aber nicht mehr möglich.
Die IHK ist da sehr streng, Manipulationsversuche werden so vorgebeugt. Um ein Gefühl für die Fragestellungen zu bekommen, empfehle ich jedem sich vorab die Prüfungsfragen der Vorjahre bei der DIHK zu bestellen ( http://www.dihk.de).
Kosten pro Heft und Lösungen : 11 Euro
Etwa vier Wochen vor der Prüfung werden Sie von der IHK noch einmal schritftlich über den Ablauf etc. informiert.
Information zur Prüfung
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· Grundlage für die Aufgabenerstellung sind die besonderen
Rechtsvorschriften für die IHKWeiterbildungsprüfung
zum zur fachwirt/-in im Sozial- und Gesundheitswesen
und die Rahmenplanempfehlung des DIHK
· Die Aufgaben orientieren sich an der Lernzieltiefe der
Rahmenplanempfehlung und geben einen Querschnitt der empfohlenen
Unterrichtsinhalte wieder
· Die Prüfungszeiten entsprechen den in der Empfehlung vorgegebenen
Bearbeitungszeiten
· Die Aufgabensätze bestehen aus ungebunden, d.h. konventionellen
Fragen
· Es wird jeweils ein Aufgaben- und ein Lösungsteil ausgegeben. Die
Deckblätter des Aufgaben- und des Lösungsteils sind von den
Teilnehmern auszufüllen, die Ergebnisse und Rechenwege in den
Lösungsteil einzutragen. Beide Teile sind nach der Prüfung abzugeben
· Alle Prüfungsfächer sind auf 100 Punkte angelegt
· Sämliche Arbeiten, außer Zeichnungen, dürfen nur mit
dokumentenechtem Schreibgerät (z.B. Tinte, Kugelschreiber) ausgeführt
werden.
· Konzeptpapier wird zur Verfügung gestellt
· In den zugelassenden Hilfsmitteln sind Unterstreichungen, Klebezettel und Anmerkungen, sowie sie Querverweise auf andere Paragraphen sind, jedoch keine Kommentierungen zugelassen. Handschriftliche Ergänzungen sind nicht zulässig. Darüber hinaus gehende Hilfsmittel, z.B. finanzmathematische Tabellen, sind dem jeweiligen Aufgabensatz gegenfalls als Anlage beigefügt. Elektronische Kommunikationsmittel, wie z.B. handy oder Laptop, sind nicht als Hilfsmittel zugelassen und vor der Prüfung bei der Aufsicht abzugeben
· Bei Aufgaben, die eine Aufzählung von n-Fakten zur Lösung erfordern,
werden nur die ersten n-Fakten gewertet. Alle darüber hinausgehenden
Aufzählungen werden gestrichen
07 Was ist das situationsbezogene Fachgespräch
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Das Situationsbezogenes Fachgespräch (mündlich) findet ca. vier Wochen nach der Prüfung des handlungsfeldspezifischen Teils statt. Der Prüfungsteilnehmer soll nachweisen dass er in der Lage ist, sein Berufswissen in betriebstypischen Situationen anzuwenden und sachgerechte Lösungen vorzuschlagen.
Zunächst wählt der Prüfungsteilnehmer spätestens am Prüfungstag für den handlungsspezifischen Teils einen Qualifikationsbereich aus, in dem er geprüfft werden möchte. Dies teilt er der IHK schriftlich mit.
- Sozial- und Gesundheitsökonomie
- Recht im Sozial- und Gesundheitsbereich
- Marketing
- Management im Sozial- und Gesundheitswesen
Nun hat der Prüfungsteilnehmer noch einmal vier Wochen Zeit um sich auf seinen speziellen Qualifikationsbereich vorzubereiten. Am Prüfungstag muss er eine an ihm gestellte Situationsaufgabe bearbeiten. Die Vorbereitungszeit für eine Präsentation beträgt max. 30 Minuten. Anschließend erfolgt eine noch mal maximal 30 minütige Präsentation vor der IHK Prüfungskommission (4-5 Personen) und evtl. zusätzlicher Fragen.
Nach einer kurzen Beratungszeit von ca. 20 Minuten, teilt man Euch mit ob ihr die mündliche bestanden habt oder nicht.
Die Gesamtprüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Auch das mündliche Gespräch ist nicht zu unterschätzen, eine Kollegin ist an meinem Prüfungstag durchgefallen, die andere hat mit knapp 51 Punkten bestanden.
Das Prüfungszeugnis wird in der Regel (so war es zumindest bei mir) noch am selben Tag von der Prüfungskommission ausgehändigt.