Neue Prüfungsordnung soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten

  • Mittwoch, 14. September 2011
    Neue Prüfungsordnung «Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen»
    Die neue Prüfungsordnung soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten


    Fachwirte im Sozial- und Gesundheitswesen übernehmen leitende Funktionen in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen. Zu den Aufgabenbereichen gehören auch das Personalwesen, die betriebliche Organisation sowie Finanzen und Controlling.



    Der medizinisch-technische Fortschritt, epidemiologische Veränderungen und die demografische Entwicklung mit mehr chronisch kranken und multimorbiden Patienten sowie mehr Pflegebedürftigen, aber auch der gravierende wirtschaftliche Wandel in Deutschland haben in den letzten Jahren Ökonomisierungsprozesse in Gang gesetzt, die Veränderungen in den Qualifikationsanforderungen, der Arbeitsorganisation und den Arbeitsbedingungen im Gesundheits- und Sozialwesen nach sich ziehen. Insbesondere der zunehmende Konkurrenz- und Kostendruck in diesem Bereich erfordert Strukturveränderungen und neue Formen der betrieblichen Kooperation. Gleichzeitig wird es notwendig, traditionelle Formen der "Gesundheits- und Sozialverwaltung" durch modernes Betriebs- und Kostenmanagement zu ersetzen. In dieser Phase des Strukturwandels gewinnt die Weiterbildung von Fach- und Führungskräften mittlerer Positionen, die maßgeblich die veränderten Rahmenbedingungen in ihren Einrichtungen umsetzen, eine neue Qualität.

    Die neue Aufstiegsfortbildung "Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen" deckt ein sehr breit gefächertes berufliches Tätigkeitsfeld ab. Die Fortbildung orientiert sich an der betrieblichen Leistungserstellung und beschreibt die Inhalte prozessbezogen in Handlungsfeldern:


    * Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
    * Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
    * Gestalten von Schnittstellen und Projekten
    * Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
    * Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen


    Das Handlungsfeld "Führen und Entwickeln von Personal", kommt als Kompetenz in allen Bereichen gleichermaßen zum Einsatz.


    Alle sechs Handlungsbereiche werden in der schriftlichen Prüfung zusammengeführt und entsprechend der Praxis miteinander verzahnt. Die mündliche Prüfung umfasst eine Präsentation und ein Fachgespräch.

    Ein Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen übernimmt leitende Funktionen in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen. Zu den Aufgabenbereichen gehören etwa das Personalwesen, die betriebliche Organisation wie auch Finanzen und Controlling. Auch die Öffentlichkeitsarbeit Qualitätsmanagement, Optimierung von Arbeitsschritten sowie Aufgaben in der Aus- und Weiterbildung.kann Aufgabe des Fachwirts sein.

    Quelle:http://www.prueferportal.org/html/2146.php

  • Das ist im grunde genommen richtig, gilt aber nicht für alle Bundesländer. Bei uns in Baden-Württemberg tritt diese Regelung nicht vor 2014 in Kraft (laut Aussage der hiesigen IHK). Selbst wenn das ganze früher kommen sollte, hat man denn die Auswahl ob man nach der alten oder der neuen Regelung die Prüfung durchführen möchte.


    Bei der neuen ist der Unterschied zur alten, dass man ein bis zwei schriftliche Fächer mehr hat die geprüft werden (ist noch nicht ganz sicher). In der alten sind diese auch drin, aber kombiniert mit einem schon bestehenden Teil. In der neuen Verordnung wird dieser nur einfach gesondert behandelt. So haben es mir zumindest die Leute von der IHK erklärt.


    Ich persönlich mache nächstes Jahr im Herbst meine komplette Prüfungen nach der alten Verordnung. Alles auf einen Rutsch, dann ist es erledigt :)


    Aber gut, dass dieses Thema hier angeschnitten wird!

  • Die IHK München hat für die Prüfung ab 2012 folgenden Rahmenplan herausgegeben:
    Fachwirte im Sozial- und Gesundheitswesen


    Strukturierung der schriftlichen Prüfung*


    Sozial- und Gesundheitsökonomie
    Rahmenplan Thema Punkte ca.
    1.1 Bedeutung der Gesundheit für die Volkswirtschaft 15
    1.2 Sozial- und Gesundheitspolitik 15
    1.3 Struktur des Sozial- und Gesundheitswesens 20
    1.4 Rolle des Staates 10
    1.5 Akteure im Sozial- und Gesundheitswesen 30
    1.6 Finanzierung 10
    1.7 Internationale Entwicklung 10
    100


    Rechtliche Bestimmungen im Sozial- und Gesundheitswesen
    Rahmenplan Thema Punkte ca.
    2.1 Öffentliches Gesundheitsrecht 15
    2.2 Haftungsrecht 15
    2.3 Heim- und Betreuungsrecht 25
    2.4 Finanzierung von stationären, teilstationären und ambulanten Diensten 20
    2.5 Steuerrecht 5
    2.6 Sozialgesetzbuch (SGB) 20
    100


    Marketing im Sozial- und Gesundheitswesen
    Rahmenplan Thema Punkte ca.
    3.1 Marketing im Bereich sozialer Dienstleistungen 15
    3.2 Grundlagen und Instrumente von Marketing und Werbung 55
    3.3 Marketing und Öffentlichkeit 25
    3.4 Wirkungsfelder des Sozialmarketings 5
    100


    Management im Sozial- und Gesundheitswesen
    Rahmenplan Thema Punkte ca.
    4.1 Spezifische Unternehmensformen 17
    4.2 Angewandte Planungs- und Steuerungstechniken
    4.3 Aktuelle Organisationsstrukturen/Organisationsentwicklung 20
    4.4 Führungs- und Managementtechniken
    4.5 Rechnungswesen/Controlling 20
    4.6 Personalwesen 23
    4.7 Kommunikations- und Informationstechniken
    4.8 Projektmanagement 20
    4.9 Qualitätsmanagement
    100
    * Bei den Angaben in der Übersicht handelt es sich um Richtwerte, von denen in einzelnen Fällen in geringem Umfang
    abgewichen werden kann.
    Die Strukturierung gilt ab der Frühjahrsprüfung 2012.



    Eigentlich nicht so viel anders, als jetzt. Interessant ist die Punktevergabe.


    Liebe Grüße
    Gabriele

  • Ich hab diesen alten thread wieder ausgegraben wegen der Frage, wann eigentlich die erste Prüfung nach der neuen PO, also in zwei fallbezogenen Situationsaufgaben von je 5 Stunden Bearbeitungszeit statt bisher 4 Klausuren, durchgeführt wird? Oder gab es jetzt im Herbst schon die 1. AUfgabenstellung? Macht überhaupt schon jemand einen Kurs, der dem neuen Rahmenstoffplan folgt ???

  • Es gibt einen
    http://www.deutscherqualifikationsrahmen.de/
    in dem der Abschluss als Fachwirt / Fachlkaufmann in Stufe 6 eingeordnet ist, ebenso wie der Bachelor. Das heisst NICHT, dass Fachwirt = Bachelor ist, aber er ist auf gleichem Niveau angesiedelt. Es würde mich sehr wundern, wenn das bei irgendeinem Fachwirte-Abschluss, der durch die bundesweit einheitliche DIHK-Prüfung erworben wurde, abhängig wäre von einer bestimmten Prüfungsordnung.

  • momentchen: bitte verwechselt den eingeführten IHK Bachelor nicht mit dem Akademischen Grad! Bsp: wer den Handelsfachwirt erfolgreich bestanden hat kann von der IHK ein Zeugniss auf Englisch erhalten. In dem steht dann statt Handelsfachwirt die bezeichnung "Bachelor Professional of Trade and Commerce (cci) und dieses (cci) ist sehr sehr wichtig dahinter! Das soll nämlich allen zeigen das der (cci) bachelor NICHTS mit dem akademischen Grad zutun hat. Der Fachwirt ist auf IHK Ebene 3 von 4. Gleichgestellt mit Fachkaufleuten und Meistern. Stufe 4 wäre der Betriebswirt (auf englischem Zeugniss dann MASTER)


    Also kommt schnell weg von dem Gedanken ein Fachwirt sei ein akad. Bachelor.


    Wahr widerum ist, man hat unbeschränkten Hochschulzugang und kann studieren was einem beliebt. Es gibt bereits Unis, meines Wissens nach aber nur in HH und M, die Personen mit Fachwirt Abschluss direkt zum Masterstudiengang zulassen.


    LG


    Domenco

  • :?: Hab doch klar ausgedrückt:


    Zitat von "Reinhard"

    Das heisst NICHT, dass Fachwirt = Bachelor ist, .



    ... und dass man mit einem Fachwirteabschluss "studieren kann was man will" - bist DU Dir da ganz sicher ??? Bin kein Experte in dem chaotischen föderalen deutschen Bildungssystem, aber das kam in allen bisherigen threads zu dem Thema anders rüber: dass in manchen Bundesländern im Rahmen begrenzter Kontingente an Studienplätzen an einzelnen Hochschulen die Möglichkeit besteht