Mittwoch, 14. September 2011
Neue Prüfungsordnung «Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen»
Die neue Prüfungsordnung soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten
Fachwirte im Sozial- und Gesundheitswesen übernehmen leitende Funktionen in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen. Zu den Aufgabenbereichen gehören auch das Personalwesen, die betriebliche Organisation sowie Finanzen und Controlling.
Der medizinisch-technische Fortschritt, epidemiologische Veränderungen und die demografische Entwicklung mit mehr chronisch kranken und multimorbiden Patienten sowie mehr Pflegebedürftigen, aber auch der gravierende wirtschaftliche Wandel in Deutschland haben in den letzten Jahren Ökonomisierungsprozesse in Gang gesetzt, die Veränderungen in den Qualifikationsanforderungen, der Arbeitsorganisation und den Arbeitsbedingungen im Gesundheits- und Sozialwesen nach sich ziehen. Insbesondere der zunehmende Konkurrenz- und Kostendruck in diesem Bereich erfordert Strukturveränderungen und neue Formen der betrieblichen Kooperation. Gleichzeitig wird es notwendig, traditionelle Formen der "Gesundheits- und Sozialverwaltung" durch modernes Betriebs- und Kostenmanagement zu ersetzen. In dieser Phase des Strukturwandels gewinnt die Weiterbildung von Fach- und Führungskräften mittlerer Positionen, die maßgeblich die veränderten Rahmenbedingungen in ihren Einrichtungen umsetzen, eine neue Qualität.
Die neue Aufstiegsfortbildung "Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen" deckt ein sehr breit gefächertes berufliches Tätigkeitsfeld ab. Die Fortbildung orientiert sich an der betrieblichen Leistungserstellung und beschreibt die Inhalte prozessbezogen in Handlungsfeldern:
* Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
* Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
* Gestalten von Schnittstellen und Projekten
* Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
* Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen
Das Handlungsfeld "Führen und Entwickeln von Personal", kommt als Kompetenz in allen Bereichen gleichermaßen zum Einsatz.
Alle sechs Handlungsbereiche werden in der schriftlichen Prüfung zusammengeführt und entsprechend der Praxis miteinander verzahnt. Die mündliche Prüfung umfasst eine Präsentation und ein Fachgespräch.
Ein Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen übernimmt leitende Funktionen in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen. Zu den Aufgabenbereichen gehören etwa das Personalwesen, die betriebliche Organisation wie auch Finanzen und Controlling. Auch die Öffentlichkeitsarbeit Qualitätsmanagement, Optimierung von Arbeitsschritten sowie Aufgaben in der Aus- und Weiterbildung.kann Aufgabe des Fachwirts sein.
Quelle:http://www.prueferportal.org/html/2146.php