Zulassung zur Prüfung ohne Berufspraxis

  • Hallo zusammen,
    Ich würde sehr gerne die Prüfung zum Immobilienfachwirt ablegen, weil mich das Thema privat sehr interessiert und ich beruflich in die Richtung gehen möchte.
    Ich bin gelernte Bankkauffrau und arbeite seit 4 Jahren in der Bank. Laut IHK reicht diese Berufspraxis zur Zulassung zur Prüfung nicht aus.


    Jedoch gibt es einen Paragraphen der mir möglicherweise von Nutzen sein könnte:
    Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss
    Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin
    Vom 25. Januar 2008
    §2 Zulassungsvoraussetzungen:


    "(3) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen."


    Hat jemand von Euch damit schon Erfahrung und kann mir evtl. Tipps bei der Argumentation liefern?
    Gibt es eine Stelle an die man sich wenden könnte oder ist die IHK alleine Entscheidungsträger?


    Vielen Dank für Eure Gedanken und Tipps.


    Gruß,
    Margarete

  • Hallo gosia_86


    Warum willst du denn gleich den Immobilienfachwirt machen? Warum schulst du denn nicht einfach um zur Immobilienkauffrau vielleicht ja sogar bei der Bank bei der du arbeitest? Das wäre wohl am geschicktesten. Danach kann man immer noch den Immobilienfachwirt drauf packen. Ich kann mir nämlich vorstellen, dass das nicht gerade einfach wird wenn du so ohne wirkliche Vorkenntnise in der Immobilienwirtschaft den Fachwirt machen willst. Man kann die Ausbildung ja auch auf 2 Jahre verkürzen, dann ist man schneller durch und schneller am Fachwirt.
    Außerdem wenn du schon 4 Jahre bei der Bank arbeitest darfst du den Immbilienfachwirt machen. Vorraussetzung ist nämlich die...


    Für die Weiterbildung zum Immobilienfachwirt müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:


    eine abgeschlossene dreijährige Ausbildung in einem Beruf der Immobilienwirtschaft und eine mindestens einjährige Berufspraxis
    oder eine abgeschlossene dreijährige kaufmännische
    oder verwaltende Ausbildung und eine mindestens zweijährige Berufspraxis
    oder
    eine abgeschlossene Ausbildung und eine mindestens dreijährige Berufspraxis
    odereine mindestens fünfjährige Berufspraxis mit wesentlichen Bezügen zu Aufgaben der Immobilienwirtschaft


    Die geforderte Berufspraxis muss in jedem Fall einen wesentlichen Bezug zum Aufgaben- und Tätigkeitsbereich des Immobilienfachwirts haben. Es besteht auch die Möglichkeit, zur Prüfung zugelassen zu werden, ohne die obigen Voraussetzungen zu erfüllen. Hierzu müssen Sie z.B. durch Zeugnisse nachweisen, dass Sie über die zur Prüfung nötigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen. (Zitat ende)


    Allerdings ist es ja so, dass diese Voraussetzungen am Tag der Prüfung erfüllt sein müssen. Und da diese Weiterbildung zum Immobilienfachwirt auch noch mal 1- 1,5 Jahre dauert hast du ja keine 4 Jahre Berufserfahrung sondern 5 Jahre je nach dem wie schnell du dich jetzt anmeldest. Ich hoffe irgendwie geholfen zu haben.
    Gruß Fachwirt_2013

  • Hallo Fachwirt_2013,


    Eigentlich wollte ich ja einen Master für Immobilienwirtschaft machen, für den ich mit meiner Vorbildung / Arbeitserfahrung zugelassen worden wäre.
    Jedoch kostet er 4500 Euro pro Semester, also knapp 20.000 Euro.
    Da ich das Geld dafür nicht habe, dachte ich mir, dass ich einen Fachwirt machen könnte um in die Immobilienbranche reinzukommen.


    Unverständlich für mich ist, dass ein Studium der Immobilienwirtschaft geht, aber der Immobilienfachwirt nicht.


    Die Formulierung der Zulassungsvorausetzungen ist auch recht uneindeutig und mit dem Paragraph 2 (3) kann man sicher etwas anfangen. Brauche nur Tipps was die IHK als Zeugnis / Kenntnisse oder Fähigkeit anerkennt...


    Danke für deine ausführliche Antwort.
    Gruß,
    Margarete

  • Hallo Neverfind,


    das ist erstaunlich, das das so bei Euch lief, bei uns läufts in M anders. Bei uns wurden Bankkaufleute gnadenlos in den Bankfachwirt geschoben, auch die aus der Immoabteilung. Daher bitte Vorsicht. Bitte lasst Euch vor der Bewerbung vom Weiterbildner beraten.


    Bei uns in M gilt: abgelehnt ist abgelehnt! Anscheinend ist das fallweise und ihk-weise unterschiedlich.