Bildungsurlaub vorziehen ???

  • Hallo zusammen,


    ich schreibe im Nov. meine schriftliche Abschlussprüfung (HSQ-Teil) und wollte mal fragen ob ich meinen Bildungsurlaub für 2013 vorziehen kann damit ich sozusagen 2 Wochen Bildungsfreistellung habe.


    Nächstes Jahr wird im Frühjahr oder wann ist das in der Regel? "nur" noch das mündliche Fachgespräch sein. Wir schreiben am 15./16. Nov.


    Danke im voraus

  • Bei uns in Niedersachsen läuft es so, dass die entsprechende Veranstaltung (z.B. Prüfungsvorbereitung) offiziell anerkannt sein muss, damit man dafür seinen Bildungsurlaub nehmen kann. Pro Jahr erhält der Arbeitnehmer 5 Tage. Man kann einen Antrag stellen, wenn man die 5 Tage des letzten Jahres nicht genutzt hat, diese nachzuholen. Ebenso kann man beantragen die 5 Tage des nächsten Jahres vorzuziehen. Ob dem Antrag stattgegeben wird, hängt natürlich von der Kulanz deines Arbeitgebers ab :wink:
    Hier gibt es keine Vordrucke, Formulare etc., das alles läuft ziemlich formlos ab. Denke das ist aber von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich.

  • Hallo!


    Wie schon gesagt: Bildungsurlaub ist Ländersache, daher gibt es da verschiedene Regelungen, die in den Ländergesetzen festgeschrieben sind.


    In der Regel ist es so, dass die Lehrgänge irgendwie anerkannt sein müssen und/oder in einem Verzeichnis stehen müssen, dass der Lehrgangsträger zertifiziert sein muss oder oder oder...


    Ein Beispiel: In Hessen gibt es gar keinen Bildungsurlaub für IHK-Weiterbildungen, noch nicht einmal für die IHK-Prüfungen, während z.B. die Volkshochschulen für verschiedene Themen Veranstaltungen über Bildungsurlaub anbieten.


    In Rheinland-Pfalz kann man z.B. für die Ausbilder-Kurse Bildungsurlaub bekommen, aber eben nur für den Kurs und ggf. die Prüfung, aber auch nur dann, wenn der Kurs 'unter der Woche' stattfindet.


    Hier: http://www.fachwirt-forum.de/f…bildungsurlaub-t3806.html hat Mirjam einen interessanten Link dazu gepostet.


    Problem dabei ist, dass dieser Bildungsurlaub in der Regel an die Veranstaltung selbst gekoppelt ist, also nur für die Tage der Weiterbildung selbst und nicht 'zum lernen' oder so genommen werden kann, teilweise wie gesagt noch nichtmal für die Prüfung.


    Nachzulesen ist das in den jeweiligen Landesgesetzen.


    Zu Wifa83: Ich sehe da schlechte Karten. a) ist der eigentliche Kurs 2012 schon abgeschlossen, b) weiß ich nicht, ob Du formell überhaupt Anspruch auf Bildungsurlaub hast, wenn Du das berufsbegleitend machst (Kurs außerhalb der eigentlichen Arbeitszeit = kein Anspruch auf Bildungsurlaub), da eben der Bildungsurlaub die Teilnahme an der Veranstaltung ermöglichen soll. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren! Das Vorziehen kann theoretisch möglich sein, wenn eben die entsprechenden Voraussetzungen stimmen.


    Ganz allgemein kann übrigens der Arbeitgeber immer ein Veto einlegen, wenn er 'dringende betriebliche Gründe' belegen kann, die gegen einen Bildungsurlaub sprechen. Insofern - wenn Bildungsurlaub überhaupt in Frage kommt - auf jeden Fall mit dem Arbeitgeber vorher klären.


    Definitive Auskunft dazu kann wahrscheinlich am ehesten Dein zuständiges Bildungsministerium geben.


    Viele Grüße


    wfw_mz