Prüfung 2012

  • Hmmm KöSt krieg ich nicht mehr so gut auf die Reihe...


    wie war denn das... ich glaub das war doch erst Rückrechnung auf Jahresüberschuss, weil Bilanz unter vollständiger Verwendung des Jahresergebniss erstellt wurde; § 268 Abs.1 und § 270 Abs.2 HGB - kann mich aber nicht mehr genau dran erinnern, was da rauskam.


    Dann war da noch ich glaub 'ne verdeckte Einlage (Gebäude glaub ich, oder?), Bewertung mit den Anschaffungskosten, Einlage aber mit Teilwert > Differenz war die verdeckte Einlage und die musste man entweder erfolgsneutral als Kapitalrücklage behandeln (§ 272 Abs.2 Nr.4 HGB glaub ich) und das steuerliche Einlagekonto entsprechend erhöhen oder erfolgswirksam gegen AO ausbuchen und außerbilanziell wieder abziehen... in jedem Fall keine Auswirkung auf Jahresüberschuss.


    Und da war diese besch***ene Pensionsrückstellung... die war definitiv VGA, weil der Versorgungsanspruch mangels Rückdeckungsversicherung nicht ausreichend besichert war! Ich Horst hab'se als unzulässig über 6a EStG und 60 (2) EStDV hinzugerechnet = was ein Bullshit :roll:


    Da waren glaub ich noch die 25.000 Euro, die sich der Geschäftsführer mal eben so rausgeholt bar aus der Kasse genommen hat oder so und die man auf ertragssteuerlicher Ebene der Gesellschafter als Bezug im Sinne des § 20 Abs.1 Nr.1 deklarieren musste und dann auf Antrag nach § 32d Abs.2 Nr.3 a) und dessen Satz 2 über Teileinkünfteverfahren besteuern musste, oder? Zumindest hab' ich's so... kann auch großer Käse sein :oops:


    An mehr kann ich mich bei KöSt eigentlich nicht erinnern... ist schon so lange her :D