Die Prüfung kann komplett von vorne ohne Anrechnung irgendwelcher Leistungen erneut begonnen werden. Die Kammer kann dafür niemanden sperren.
Einfach neu anmelden und fertig ist's.
Die Prüfung kann komplett von vorne ohne Anrechnung irgendwelcher Leistungen erneut begonnen werden. Die Kammer kann dafür niemanden sperren.
Einfach neu anmelden und fertig ist's.
Alles anzeigenHallo Reinhard,
ich habe am 07.03.17 zum 3. mal die mündliche Prüfung zum WFW nicht bestanden.
Die Prüferin am Prüfungstag sagte mir man hätte eine 2 Jährige Sperrfrist und könnte dann von neuem beginnen. Bei der IHK sagt Frau Mally :
"Paragraph 8 (1) lautet wie folgt in der Prüfungsverordnung: "Eine
Teilprüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. Einzelne
Prüfungsteile können vor Abschluss des jeweiligen Prüfungsverfahrens wiederholt
werden."
Da Sie das Situationsbezogene Fachgespräch bereits zweimal wiederholt haben,
ist eine weitere Wiederholung nicht möglich. Die Prüfungsverordnung sieht
nur zwei Wiederholungen vor.
Das ist richtig, die Prüfungsverordnung von dieser Prüfung ist von 2008.
Aus diesem Grund kann im Moment niemand sagen, wann eine neue Prüfungsverordnung
erscheint. "
Bedeutet das nun das die letzten 9 Jahre keine neue Prüfungsverordnung kam - ergo warsch. die nächsten Jahre auch schlecht aussieht das sich hier was ändert - ergo alles umsonst war? ...
Ich hatte Frau Mally gefragt wann ich von neuem beginnen kann also alles komplett nochmal neu, daraufhin sagt Sie das das nicht Möglich ist.
Sehr geehrte Frau XXXX,
von einer zweijährigen "Sperrfrist"
ist mir nichts bekannt und so steht es auch nicht in der Prüfungsverordnung.
Die Prüfung kann erst neu begonnen werden,
sobald eine neue Prüfungsverordnung erscheint.
Freundliche Grüße
Jessica Mally
Viele Grüße,
Lucy
Nachdem ich jetzt 2 Monate gewartet habe, habe ich die Entgültige Antwort bekommen das ich den Wirtschaftsfachwirt nicht nochmal von Neu Beginnen darf wenn ich 3 mal die mündliche nicht bestanden habe.
Ich bin fassungslos das alles umsonst war und das Recht auf Bildung und die ganzen Kosten umsonst waren..
Hallo Lucy,
die Aussage Deiner Kammer ist nicht korrekt. Dein jetziges Prüfungsverfahren ist mit dem dritten Nichtbestehen beendet.
Ein neues Prüfungsverfahren kann jederzeit begonnen werden. Die Prüfungsverordnung sagt nichts Gegenteiliges aus.
Weder gibt es eine Sperrfrist von zwei Jahren noch musst Du auf eine neue Prüfungsverordnung warten.
Deine Ansprechpartnerin in der Kammer möge sich bitte die entsprechenden korrekten Informationen besorgen.
In meinem Kammerbezirk wird nach Beendigung eines erfolglosen Prüfungsverfahrens auf Antrag ein neues Verfahren
eröffnet. Problemlos. Dann kann man alle Prüfungen erneut schreiben. Und wenn es wieder nichts werden sollte, und
man immer noch nicht aufgibt, auch ein drittes Verfahren... so lange, bis es geschafft ist.
Viele Grüße
Tiba
Hallo Lucy,
Tiba hat vollkommen recht. Wende Dich doch mal an den Vorgesetzten von Frau M.: https://www.ihk-nuernberg.de/d…ufsbildung/Weiterbildung/
LG
-Tim
es ist definitiv so, wie auch @PSB_IHK schon hier am 10. Juli geschrieben hat - und da "PSB" vermutlich Abk für PrüfungsSachBearbeiter ist...
Und jetzt "schon aus Prinzip" nicht aufgeben!!!
Und noch was (oder hab ich Dich das schon mal gefragt): hattest Du bei allen mdl. Prüfungen jedes Mal die selben Prüfer? Es scheint nach den Berichten, die ich aus Nürnberg gelesen habe, dort erhebliche Unterschiede zwischen den Prüfergruppen zu geben - was alleine schon ein großes Problem ist!
PS: WBQ???
@PSB_IHK @Tiba TK
Wie seht Ihr das mit den WBQ? Ich denke, da das eine eigenständige Prüfung ist, die man ja auch nicht nochmal machen muss, wenn man sie bestanden hat und zusätzlich den Industriefachwirt oder Energiefachwirt oder sonstwas machen will, müsste das auch weiterhin gelten wenn es nicht "zu lange" (= > 2 Jahre?) her ist. Dann könnte SIe sich direkt für die HSQ-Prüfung WFW im November anmelden (und wenn sie nicht zugelassen wird Widerspruch einlegen).
Hallo Reinhard,
die WBQ ist gem. § 7 der Verordnung eine TEILprüfung. Zudem ist nach dem gescheiterten dritten Versuch das PrüfungsVERFAHREN beendet. Da mit der erneuten Anmeldung ein neues Verfahren begonnen wird, ist eine Anerkennung nicht möglich. Meine Meinung.
LG
-Tim
Hallo Reinhard,
Nach Aussage meiner Kammer wird nach der dritten gescheiterten Prüfung die Akte zugeklappt und alles auf Anfang gestellt. Als wäre nie etwas gewesen.
Damit sind auch alle bisher bestandenen Prüfungsteile hinfällig. Im neuen Prüfungsverfahren müssen dann alle Prüfungsteile noch einmal geschrieben werden.
Ich habe bisher immer gedacht, dass die Kammern das alle gleich handhaben. Ich möchte mir nicht vorstellen, wievielen Prüfungsteilnehmern gegenüber man in Nürnberg solchen Unsinn erzählt hat.
Viele Grüße
Tiba
Ok; leuchtet mir allerdings nicht ganz ein. Nochmal:
WBQ ist bestanden als 1. Teilprüfung für alle möglichen 2. Fachwirteprüfungen.
Kandidat hat ABschlussprüfung WFW defintiv endgültig nicht bestanden.
Meldet sich jetzt zur IFW-Prüfung an - warum sollte er dann WBQ nochmal schreiben müssen?
UNd warum soll das dann nicht auch für WFW gelten?
Ok - das, was Juristen für "Logik" halten, konnte ich noch nie so recht nachvollziehen...
Hallo Reinhard,
auf die Gefahr hin, nun zu weit auszuholen ...
Diese ganze Anerkennerei ist ein Pseudoproblem. Seit Jahren lamentieren Geprüfte Fachwirte und Geprüfte Betriebswirte jeglicher Couleur, Sie bekämen zu wenige Fächer anerkannt, wenn sie ein Hochschulstudium beginnen. So what?
Dann schreibt doch einfach die Klausuren an der Hochschule! Wenn die Kompetenz vorhanden ist, dann sollte es doch kein Problem sein.
Und so sehe ich das auch bei denen, die den Weg der IHK-Weiterbildung erneut gehen möchten.
Ja, ich weiß, die Prüfungsgebühren. Letztendlich vernachlässigbar. Aber das könnten die Kammern zur Not abmildern.
LG
-Tim
PS: Ich gestehe, von ECTS-Punkten wenig zu halten.