3x durchfallen? Wiederholung möglich?

  • Hallo Reinhard,


    nach meiner persönlichen Auffassung meldet man sich ja für die Prüfung zum Wirtschaftsfachwirt an und
    schreibt dann die WBQ. Das bedeutet, dass das ganze Prüfungsverfahren auf den Abschluss zum Wirtschaftsfachwirt
    ausgelegt ist. Besteht man nicht alle notwendigen Prüfungen, dann siehe oben, Akte zu und nochmal von vorn.


    Das was Du beschreibst ist eher eine gemeinsame Basisqualifikation für alle möglichen Fachwirte (WBQ) und danach
    die Spezialisierung auf Wirtschafts-, Industrie- und sonst noch Fachwirt. Ich glaub, so ist das nicht gedacht...


    Mich würde interessieren, wie der spezielle Fall von Lucy weitergeht, vielleicht kann sie sich hier noch mal äußern,
    wenn es etwas Neues gibt?


    Viele Grüße
    Tiba

  • Ich frag mal ganz doof: Kann man die WQ, die im Rahmen einer WFW-Prüfung gemacht ist, auch dann z.B. für den IFW o.ä. vorlegen, wenn die WFW-HQ nicht gemacht bzw. nicht bestanden wurde?
    Das würde ja bedeuten, man kann eine "beliebige" WQ machen und sich dann für einen Fachwirt entscheiden ...

  • Das war ganz genau mein Denkansatz! Es ist in der Tat so, dass die bestandene WBQ-Prüfung auch anerkannt wird, wenn Du einen anderen Abschlus machen willst, der auch diese Prüfung erfordert. Ich hatte mal einen webinar-Teilnehmer, der nach dem Wirtschaftsfachwirt noch einen anderen Fachwirt aus der früheren "Dienstleistungsfamilie" gemacht hat (Sport? weiß nicht mehr genau). Wäre ja auch umgekehrt Unsinn zu verlangen, nochmal die gleiche Prüfung abzulegen.


    Ich nehme an, das wird bei den Industriemeistern auch so sein: wer die Basisqualifikationen gesxchafft hat, kann dann nacheinander den IM Metall UND den Elektro oder sonstwas draufsetzen.

  • Hallo Reinhard,


    in den von Dir beschriebenen Fällen ergibt das ja auch einen Sinn.


    Wenn aber jemand drei Mal durchgefallen ist, dann ist es ja schon ein Privileg im Vergleich zu Hochschulabschlüssen, einfach nochmal von vorn beginnen zu können. Wenn der DIHK schon von "höherer Berufsbildung" und DQR 5,6,7 spricht, dann sollte man den Abschluss nicht entwerten.


    Irgendwann haben wir dann Prüflinge, die jedes halbe Jahr nur Rechnungswesen schreiben und dann durch glückliche Fügung und viel Mitleid des Ausschusses bei der Ergänzungsprüfung im 10. Anlauf 49,5 P abliefern. Das würde den Abschluss m. E. abwerten.


    Wo ich Dir recht gebe: Die Verordnungen sollten dringend überarbeitet und konkretisiert werden.


    LG
    -Tim

  • da hast Du schon recht - und großen "Handlungsbedarf" seh ich beim DIHK, den Kammern konkrete Hilfestellungen und checklisten für die Durchführung der Prüfungen zu geben. Ich will ja gar nicht an der Selbständigkeit der einzelne Kammern rütteln - aber diese extremen Unterschiede in der Handhabung sind eigentlich im Sinne der Chancengleichheit völlig inakzeptabel

  • Hallo Reinhard,
    nach den WFW noch einen anderen FW machen, ist klar: Da braucht man die WQ (innerhalb der Zeit) nicht noch einmal, wenn sie auch Bestandteil des 2. ist. Bzw. man kann einzelne Leistungen anrechnen lassen, wenn die Inhalte gleich sind.
    Aber wie ist es, wenn die WFW-Prüfung nicht mit bestandener HQ beendet wurde?

  • Ich möchte das hier einmal rechtlich klären.


    Eine Anrechnung von Prüfungsteilen oder Leistungen auf andere Fachwirte ist nur möglich, wenn die Fortbildung - aus der angerechnet werden soll - bestanden wurde.


    Dies ist im aktuellen Fall nicht gegeben. Eine Anrechnung des WQ-Teils ist also nicht möglich.

  • Dann sagst du also der §6 (gleich bei Z. B. Industrie und Wirtschaftsfachwirten)


    Zitat

    Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin ist auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile durch die zuständige Stelle zu befreien, wenn eine andere vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt wurde und die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung innerhalb von fünf Jahren nach der Bekanntgabe des Bestehens der anderweitig abgelegten Prüfung erfolgt.

    bedeutet, daß der WBQ Teil jeweils nur anerkannt wird wenn man (jeweils) den anderen Fachwirt komplett bestanden hat?


    Und, daß sich die "5 Jahre nach Bestehen" dann selbstverständlich auch auf den Abschluß des kompletten Fachwirts beziehen
    und nicht auf die WBQ?



    Ich weiß ja nicht...
    Die WBQ ist immerhin ein eigener Prüfungsteil.
    Nicht wie schriftlich HSQ - das ist ja nur 50 % des Gesamt HSQ.

    Fachwirt bestanden März 2015
    Ausbildereignung Februar 2016
    Prüfertätigkeit in der Ausbildung Juli 2016

  • Es ist aber so. Das sage ich und dazu stehe ich. Der WQ-Teil ist nur ein Teil! Angerechnet werden kann nur aus vollständig bestanden Fortbildungsprüfungen. So steht es auch in der Verordnung!


    "wenn eine andere vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt wurde"


    Eine Prüfung erfolgreich ablegen heißt eben Prüfung und nicht Prüfungsteil! ;)


    Grüße