Zulassungsvoraussetzung Handlungsspezifische Qualifikation

  • Hallo,


    ich schreibe morgen den ersten, wirtschaftsbezogenen Teil meiner Prüfung zum Wirtschaftsfachwirt. In knapp einem Monat steht dann auch schon der zweite, handlungsspezifische Teil der schriftlichen Prüfung an. Da ich leider davon ausgehen muss, dass ich im ersten Teil nicht in jedem Fach die 50 Punkte schaffe, würde mich natürlich sehr interessieren, wie es mit den Zulassungsvoraussetzungen für den zweiten Teil aussieht. Ich habe bereits die Rechnungen für beide Prüfungen bezahlt und von der IHK auch schon die Einladungen bekommen. Nach meinen Recherchen bin ich aber für den zweiten Teil der Prüfung gar nicht zugelassen, wenn ich den ersten Teil nicht bestehe ??! Was mich noch irritiert, der zweite Teil der Prüfung wird ja schon geschrieben, bevor die erste ausgewertet wird, wie kann das sein ?


    Wäre über eine kleine Aufklärung sehr dankbar :)


    Vielen Dank.

  • Hey kann dir nur sagen das ich jemanden kenne der im ersten Teil in einem Fach nicht bestanden hat und der zweite Teil trotzdem ganz normal gewertet wurde


    Das heißt im ersten Teil geht er nochmal in die Nachprüfung wenn er dann bestanden hat nur noch die mündliche da der 2.teil schon geschrieben wurde




    Mir geht's ähnlich wie dir bin grad am zweifeln

  • Hey, Danke dir für die Antwort. So wie du das schilderst, würde es auch Sinn machen, aber wie geschrieben, was mich irritiert, dass das Ablegen der wirtschaftsbezogenen Qualifikation als Voraussetzung genannt wird für den zweiten Teil.., aber möglicherweise ist mit dem Ablegen, tatsächlich nur das Ablegen des ersten Teiles gemeint und nicht das Bestehen ??!


    Was noch wichtig wäre, was ist deiner Meinung nach mit der Nachprüfung gemeint ? Ist das schlicht und einfach die nächste Prüfung im nächsten Jahr oder gibt es eine wirkliche Nachprüfung für die, die nicht bestanden haben bzw. krank waren ?


    Kann man davon ausgehen, dass man in der Nachprüfung dann nur die nicht bestandenen Fächer nachschreibt oder ist dann der ganze erste teil nicht bestanden ?


    Übrigens, zweifeln brauchst du nicht, wir müssen nächstes mal einfach etwas mehr Gas geben :)

  • Liebe Leute - nehmt s mir nicht übel, wenn ich das mal ganz brutal ausdrücke:
    wer sich mit viel Zeit und Geld darauf vorbereitet, eine Prüfung abzulegen, sollte sich gleich zu Anfang damit vertraut machen, worin diese Prüfung überhaupt besteht und wie sie abläuft! Das steht alles in der Prüfungsordnung, und de ist allgemein zugänglich im Internet. Und ein GUTER Kursveranstalter gibt sie gleich zu Kursbeginn seinen Teilnehmern (aber ein GUTER Kursveranstalter kommt auch nicht auf di Idee, seine Teilnehmer Teil B einen Monat nach Teil A schreiben zu lassen...)


    In Kurzfassung:
    - zugelassen zu Prüfung "Handlungsspezifisch..." wird nur, wer die Teilprüfung der "WIrtschaftsbezogenen..." abgelegt hat; wie Ihr richtig vermutet heisst das nicht: "erfolgreich abgelegt". ABER: um insgesamt zu bestehen = den Titel zu kriegen, muss man auch in Teil A alles bestanden haben.
    - wer in den vier Fächern WBQ in EINEM Fach eine 5 hat, kann eine mündliche Ergänzungsprüfung ablegen; die Punkt des schriftlichen zählen dabei doppelt = in der Erg.prüfung braucht man doppelt so viel Punkte ÜBER 50 wie man im schriftlichen drunter war.
    - wer es in der ergänzungsprüfung nicht ausgleichen kann oder eine 6 hatte oder mehr als eine 5 muss nochmal schreiben - aber nur die betreffenden Fächer.
    . Teil A soll mehr theoretisches Grundlagenwissen liefern, auf dem dann verschiedene mehr praxisorientierte Handlungsbereiche aufbauen. Dabei werden die Kenntnisse aus A also vorausgesetzt.


    Alles klar :idea::?:
    Wenn nicht meldet Euch nochmal - aber NICHT HEUTE: Hört auf, Euch einen Kopf zu machen über Nichtbestehen etc. Konzentriert Euch erst mal auf das Nächste: morgen einfach alles bestehen 8)


    Viel Erfolg :!: