Wie Handout richtig gestalten?

  • Irgendwie verzweifel ich gerade am Handout für meine Präsentation. Wie muss/soll das ganze aussehen?


    Bisher hatte ich gedacht ich mach ein Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und eine Übersicht der Folien die ich verwende. Die Übersicht der Folie sollte dazu dienen das die Prüfer sich dort Notizen machen können. Das Ganze wollte ich dann in einen Folienumschlag und Klemmschiene packen. Je länger ich überlege desto weniger bin ich mir sicher wie es richtig ist. Sollte ich lieber meine Präsentation noch einmal kurz zusammenfassen? Oder lieber einzelne Verfahren die ich in den Folien habe (ABC-Analyse, Nutzwertanalyse) dort noch mal aufgreifen und genauer erklären? Spielt das Handout überhaupt nicht wichtige Rolle bei der mündlichen Prüfung?


    Wär ganz nett wenn Ihr mir mal Eure Erfahrungen mitteilen könntet.

  • Hallo Csäsar,


    solche Präsentationen sind die Prüfungsteile, die eher subjektiv beurteilt werden. Wenn ich als Prüfer tätig bin, muss mir die Handreichung einen Zusatznutzen bieten. Daher halte ich es nicht für hilfreich, die Präsentation 1 : 1 zu bekommen.

    Zitat

    Bisher hatte ich gedacht ich mach ein Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und eine Übersicht der Folien die ich verwende. Die Übersicht der Folie sollte dazu dienen das die Prüfer sich dort Notizen machen können. Das Ganze wollte ich dann in einen Folienumschlag und Klemmschiene packen.


    Was sollte ich damit anfangen?

    Zitat

    Sollte ich lieber meine Präsentation noch einmal kurz zusammenfassen?


    Was sollte ich damit anfangen?

    Zitat

    Oder lieber einzelne Verfahren die ich in den Folien habe (ABC-Analyse, Nutzwertanalyse) dort noch mal aufgreifen und genauer erklären?


    Jetzt kommen wir dem Kern der Sache sehr nah. Du präsentierst, manche Folie liegt nur wenige Sekunden vor, obwohl sie wichtig ist: ABC-Analyse, Nutzwertanalyse, Berechnungen ... DAS sind Dinge, die mir als Prüfer etwas bringen, wenn Du sie mir zur Verfügung stellst.

    Zitat

    Spielt das Handout überhaupt nicht wichtige Rolle bei der mündlichen Prüfung?


    Ich brauche nicht unbedingt ein Handout. Es soll Ausschüsse geben, die Punkte abziehen, nur weil es kein Handout gab. Werde ich nie verstehen.


    Letztendlich würde ich Dir empfehlen, Dich in die Situation des Prüfungsausschusses hineinzuversetzen. Du kämst dann selbst zu dem Ergebnis, dass eine Handreichung dann einen Sinn ergibt, wenn es um Sachverhalte geht, die recht komplex und wichtig sind, und wo es somit nützlich ist, sie dem Ausschuss in gedruckter Form zur Verfügung zu stellen.


    LG
    -Tim

  • Hallo Tim,


    vielen Dank für Deine schnelle Antwort.


    Dann werde ich Deinen Rat aufnehmen und umsetzen. Da ich in meiner Präsentation nur "fertige" Folien habe, werde ich dann im Handout die Herleitung meiner Analysen genauer beschreiben; sprich warum habe ich z.B. bei der Nutzwertanalyse meine Gewichtung so gewählt wie sie ist etc..


    Das Thema Handout scheint kein einfaches zu sein. Auf meine Nachfrage bei der Kammer ob es überhaupt sein muss kam nur die Antwort "das entscheiden die Prüfer, aber machen Sie sicherheitshalber eins"..... Solche Aussagen liebe ich ja :(

  • Hallo Csäsar, hallo Tim,


    ein Handout ist nicht virgeschrieben, ein fehlendes Handout darf also auch nicht formal zu einem Punktabzug führen. Es gibt hierzu in einer vergleichbaren Prüfungssituationen (praktische AEVO-Prüfung) eine eindeutige Stellungnahme von Dr.Gordon Schenk von der DIHK. Wenn das ein Prüfungsausschuss trotzdem so handhaben würde, ist ein Widerspruch erfolgversprechend.


    Allerdings würde ich einen Handout unbedingt empfehlen, weil es sowohl den Prüfern die Arbeit erleichtert und ein gut gemachtes Handout einen professionellen Eindruck macht. Ein Handout kann auch eine Schwäche in der Präsentation ausmerzen. Wenn z.B. die Powerpoint-Präsentation nicht funktioniert, da der Prüfling nicht sicher gestellt hat, dass der vorhandene Computer das Speichermedium verarbeiten kann oder der Laptop des Prüflings den Beamer nicht erkennt und er auch keine ausgedruckten OHP-Folien dabei hat, ist eine Handout mit den Folien mehr als hilfreich. Auch wenn einzelne Folien (z.B. eine Nutzwertanalyse oder ein Planskizze) schlecht lesbar sind, wird dies bei uns nicht negativ bewertet, wenn die Folie im Handout vorhanden und lesbar ist und wir auch darauf hingewiesen werden.


    Tim hat richtigerweise darauf hingewiesen, dass die Frage, wie ein optimales Handout zu gestalten sei, subjektiv unterschiedlich beantwortet wird. Generell kann man aber sagen:


    Wenn ein Handout vorgelegt wird, kann es auch in die Bewertung einfliessen.
    Ein ordentliches Handout (also keine Loseblattsammlung ohne Deckblatt o.ä.) schadet nicht, also solltet Ihr es auch anfertigen.
    Komplizierte oder schlecht lesbare Folien oder Berechnungen gehören auf jeden Fall in ein Handout.
    "Das Auge isst mit" - ein Handout sollte optisch ansprechend sein.
    Um Rückfragen zu erleichtern, sollten sowohl die Folien wie auch das Handout durchnummeriert sein.


    Mit den besten Grüßen


    Martin

  • Hallo Martin,

    Zitat

    Wenn das ein Prüfungsausschuss trotzdem so handhaben würde, ist ein Widerspruch erfolgversprechend.


    was voraussetzt, dass dem Prüfling dies kundgetan wurde. Ich hatte vor einem Jahr den Fall, dass ein Ausschuss dem Prüfling sagte, "hätten Sie ein Handout gehabt, hätte es noch für eine Zwei gelangt." Ein Widerspruch wäre dennoch nicht erfolgversprechend gewesen, denn wie soll ein Prüfling eine solche Aussage nachweisen?

    Zitat

    Wenn z.B. die Powerpoint-Präsentation nicht funktioniert, da der Prüfling nicht sicher gestellt hat, dass der vorhandene Computer das Speichermedium verarbeiten kann oder der Laptop des Prüflings den Beamer nicht erkennt und er auch keine ausgedruckten OHP-Folien dabei hat, ist eine Handout mit den Folien mehr als hilfreich.


    Da hast Du sicherlich recht. Als Back-Up sollte man dies bereit haben.

    Zitat

    Um Rückfragen zu erleichtern, sollten sowohl die Folien wie auch das Handout durchnummeriert sein.


    GANZ wichtig: die Nummerierung. Stimmt.
    Und: Wenn ein Ausschussmitglied nach "Folie 24" fragt, sollte man als Prüfling nicht gefühlte 50 Klicks brauchen um diese Folie zu zeigen. Zum Thema "Desktop-Hintergrund bei einer Prüfungspräsentation": Fotos des gepimpten Dacia Sandero oder der Schwiegermutter an der Strandbar von El Arenal beeindrucken einen Prüfungsausschuss nicht.


    LG
    -Tim

  • So nun kann ich auch eigene Erfahrungen vorweisen ;)


    Bei uns ( IHK Mittlerer Niederrhein) war ein Handout Pflicht! Andere haben von Punktabzügen berichtet die kein Handout hatten. Dies wurde auch offen gesagt. Als Handout wurde allerdings nur ein Ausdruck der Präsentation erwartet (natürlich nicht als lose Blattsammlung). Als Begründung wurde mir gesagt dass man dieses Handout zur IHK internen Akte legen muss.

  • Hallo Csäsar,


    es gibt halt überall Fähige und weniger ...


    Martin hat die Rechtslage korrekt dargestellt. Das Verhalten der Kammer öffnet Widersprüchen die Tür sperrangelweit.


    Falls besagte IHK einen Ausdruck der Präsentation erwartet, dann soll sie es wenigstens auf die Einladung schreiben.


    LG
    -Tim

  • Ich wollte dir gerade nen Link poste, wo alle Anforderungen zum Handout stehen und wo du direkt die Vorlage runterladen kannst, in die du nur noch alles einfügen musst ( hab ich auch benutzt) aber iwie geht das hier nicht und ich krieg die URL nicht "als nicht url" angezeigt....?