"Eine teilprüfung die nicht bestanden ist kann zweimal wiederholt werden. Einzelne teilprüfungen können vor Abschluss des jeweiligen Prüfungsverfahrens wiederholt werden" Hallo Leute, Kann mir bitte A) jemand den zweiten Satz genauer erläutern ? Und B)was ist wenn man z.b. 3 Prüfungen der 4 im 1. Teil bestanden hat. Dann zur Abschlussprüfung geht und diese auch besteht, aber immer noch eine teilprüfung aus dem Ersten Teil (nach 2. Versuch)nicht bestanden hat?