Finanzplanung

  • Hey Leute,


    ich hoffe Ihr könnt mir helfen...??
    ich muss hier eine Frage beantworten zu der ich nichts in meinen Unterlagen und auch nichts im Internet finde!
    ich muss 5 kriterien nennen die in eine Finanzplanung einfließen...bis jetzt hab ich die Liquidität, Einzahlungen und Auszahlungen, ich weiß aber nicht ob das der richtige Weg ist oder ob ich auf der Leitung stehe..
    ich hoffe ihr könnt meinen Knoten entwirren...


    danke und LG

  • Hallo!


    Ich habe mich jetzt durch das Heft "Finanzplanung" GEQUÄLT! :cry:


    Könnte mir jemand den Unterschied zwischen akzessorischer und fiduziarischer Sicherheit mit (idiotensicheren) Beispielen erklären? Der ist mir nicht ganz klar geworden. Unter den folgenden Erklärungen kann ich mir auch nur wenig vorstellen:


    akzessorisch: an eine Forderung gebunden (Hypothek)
    fiduziarisch: unabhängig von einer Forderung (Grundschuld, Sicherungsübereignung)


    Ich würde es halt gerne in meinem Kopf abspeichern, aber so bleibt es einfach nicht haften. :roll:


    LG sysgrueni

  • Hallo sysgrueni,


    es gibt eine Hauptschuld, das ist der Kredit. Dieser Kredit wird gesichert durch die Nebenschuld, also entweder die Hypothek oder die Grundschuld. Würdest Du keinen Kredit aufnehmen, bräuchtest Du keine Kreditsicherung, stimmt's. :D


    Du nimmst jetzt einen Kredit auf über 100.000 €, und die Bank möchte als Sicherung ein Grundpfandrecht (Oberbegriff für Hypothek und Grundschuld; letztendlich haben Hypothek und Grundschuld viele Gemeinsamkeiten.)


    Sicherst Du diesen Kredit mit einer Hypothek, dann ist zu Beginn die Hauptschuld bei 100.000 € und die Nebenschuld bei 100.000 €.
    Sicherst Du diesen Kredit mit einer Grundschuld, dann ist zu Beginn die Hauptschuld bei 100.000 € und die Nebenschuld bei 100.000 €.


    Jetzt tilgst Du 80.000 €.


    Die Hauptschuld beträgt nun bei der Hypothek 20.000 €. Die Nebenschuld 20.000 €.
    Die Hauptschuld beträgt nun bei der Grundschuld 20.000 €. Die Nebenschuld 100.000 €.


    Unterschied: Die Grundschuld kannst Du für einen neuen Kredit z. B. über 50.000 € erneut verwenden, denn der Sicherungsrahmen besteht weiterhin.
    Bei der Hypothek müsstest Du für den neuen Kredit auch eine neue Hypothek ins Grundbuch eintragen.


    LG
    -Tim

  • Wenn ich das mit meinen Worten erklären sollte hätte ich gesagt, dass der größte Unterschied meines Wissens nach ist, dass zur Aufnahme einer Hypothek (akzessorisch) eine bestehende und berechtigte Forderung vorhanden sein muss, um auf Grundlage dieser Forderung eine Hypothek einzutragen, also ist ohne eine berechtigte Hauptforderung gar keine Hypothek möglich... Eine Grundschuld (fiduziarisch) kann dagegen völlig losgelöst von einer Forderung oder einem Schuldverhältnis eingetragen werden.


    Also kann z.B. nur eine Hypothek nur eingetragen werden, wenn Dir z.B. die Bank 100.000,-- EUR leiht (also eine berechtigte und bestehende Forderung hat) und genau diese 100.000,-- EUR bis zur kompletten Tilgung mittels einer Hypothek besichert. Hierbei kommt es zu dem Effekt, dass die berechtigte Forderung durch die Tilgung, also die Rückzahlung, kleiner wird. Folglich ist es natürlich richtig, dass für eine neue Forderung eine neue Hypothek aufgenommen werden muss, da die ursprünglich besicherte und berechtigte Forderung ja durch die Abzahlung kleiner geworden ist.


    Nach der Tilgung einer Hypothek könnte man die Hypothek mittels einer Quittung der Bank, dass die Hypothek getilgt wurde und einem Notar entweder gelöscht oder in eine Grundschuld umgewandelt werden. Bei der Hypothek gibt es dabei einen weitere Fußangel; sollte sich die Forderung als unberechtigt erweisen (...z.B. ein geschlossener Sicherungsvertrag, Darlehensvertrag oder dingliche Einigung ist z.B. kraft Gesetzes nichtig...), entfällt der Rechtsgrund für die Hypothek, so dass ein Anspruch auf Löschung besteht.


    Also, akzessorische Besicherungen sind an eine konkrete, berechtigte und bestehende Forderung gebunden.


    Eine Grundschuld (fiduziarisch) hingegen kann man völlig losgelöst von einer speziellen Forderung eintragen lassen; so könntest du jetzt schon eine Grundschuld eintragen lassen, weil du vielleicht in 5 oder 10 Jahren einen Kredit aufnehmen willst; eine bereits getilgte Grundschuld kann einfach auf eine spätere Forderung übertragen werden. Also hast du z.B. ein Hauskredit als Grundschuld gegenüber der Bank besichert und hast du diesen Kredit schon komplett zurückgezahlt, könntest du die Grundschuld auf das Haus "stehen" lassen und 10 Jahre später einen Autokredit mit genau dieser Grundschuld besichern lassen.


    Also sind fiduziarische Besicherungen abstrakt (losgelöst) von konkreten Forderungen, sogar von einem Schuldverhältnis.


    LG
    Garfield

    gepr. Betriebswirt (IHK)
    B.A. Business Administration


    "Erfolgreiche Menschen sind erfolgreich, weil sie das tun, was andere Menschen nicht tun (Henry Ford)."
    "Natürlich darf man auch mal hinfallen im Leben. Aber niemals liegen bleiben. (Werner Otto)"