Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen IHK

  • Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    Konzipiert nach der neuen Verordnung des Deutschen Industrie- und Handelskammertags vom 21. Juli 2011


    Der Lehrgang zum/zur Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) vermittelt Ihnen nicht nur Fachkenntnisse in der Gesundheits- und Sozialpolitik, dem Sozialmarketing und der Sozialgesetzgebung. Vielmehr vertiefen Sie auch Ihr betriebswirtschaftliches, volkswirtschaftliches und rechtliches Know-how. Daher können Sie zukünftig anspruchsvolle Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben im Gesundheits- und Sozialwesen übernehmen:


      Mitarbeiter unter Berücksichtigung der Unternehmensziele und arbeitsrechtlicher Vorschriften führen


      Qualifizierte kaufmännische Sachaufgaben ausführen und bei Aus- und Weiterbildung mitwirken


      regionale, nationale und internationale Vernetzungen im Bereich sozialer Dienstleistungen und deren Einfluss auf den Betriebsablauf erkennen und beurteilen


    Der Lehrgang bereitet Sie optimal auf die IHK-Prüfung vor. Nach bestandener Prüfung eröffnen sich Ihnen gute berufliche Entwicklungsperspektiven.



    Arbeitsschwerpunkte und Lerninhalte

      Lern- und Arbeitsmethodik


      Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse


      Steuern von Qualitätsmanagementprozessen


      Gestalten von Schnittstellen und Projekten


      Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen


      Führen und Entwickeln von Personal


      Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen



    Zulassungsvoraussetzungen


    (1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer


      eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder


      eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder


      ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder


      eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder


      eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.


    (2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben. Dabei sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten zu berücksichtigen.


    (3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.


    Dieser Lehrgang ist unter der Zulassungsnummer 583412 bei Zentralstelle für Fernunterricht als Fernlehrgang zugelassen.



    Seminargebühr
    2.752,00 € (mehrwertsteuerfrei)
    zzgl. 200,00 € Lehrmaterial sowie IHK-Prüfungsgebühr



    Termin/Dauer
    22.11.2014 - 26.11.2016


    29 Samstage
    261 Seminarstunden (Präsenzunterricht)
    359 Seminarstunden (Heimstudium)



    Veranstaltungsort
    bbw/bfz Nürnberg
    Fürther Straße 212
    90429 Nürnberg



    Weitere Informationen, Termine und Standorte
    bbwbfz-seminare.de/index.php?id=271&tx_seminars_pi1[sword]=gesundheits-+und+sozialwesen
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