Bestandene Prüfung wiederholen

  • Hallo,


    ich habe im März den 1. Prüfungsteil absolviert (WBQ) und mit im Schnitt 77 Punkten auch einigermaßen ordentlich abgeschnitten. Da ich in RW und UF dooferweise die jeweils letzte Aufgabe auf der Rückseite übersehen habe, bin ich dennoch unzufrieden und wollte diese beiden Fächer wiederholen (obwohl ich sie mit 64 bzw. 65 Punkten bestanden hatte). Im Hinblick auf die Formulierung in § 8 der Prüfungsordnung "...Bestandene Prüfungsleistungen können auf Antrag einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der letzten Prüfung." war ich eigentlich sicher, dass dies auch möglich ist. Ich bin auch gar nicht unbedingt so total notengeil, aber ich habe eben ausgerechnet in RW Note 4, arbeite seit Jahren im RW und will mich bestimmt nicht mit einem Zeugnis bewerben, in dem in RW eine 4 steht... :cry:


    Ich rief die IHK an um mich zu informieren wie ich einen entsprechenden Antrag für die Herbst Prüfung stellen soll. Die 1. Mitarbeiterin hat mir davon abgeraten ("es könnte ja auch schlechter werden...") aber sie stimmte mir zu, dass dies auch in meiner Konstellation möglich ist. Sie hat mich dann an einen Kollegen weiterverbunden, der diesen § 8 aber anders interpretiert und der Auffassung ist, dass bestandene Prüfungsteile nur dann wiederholt werden können, wenn man in mindestens einem Fach durchgefallen ist.


    Das ist für mich überaus frustrierend und ich verstehe auch den Sinn nicht so wirklich. Es ist doch ungerecht, wenn jemand zur Notenverbesserung auch eine bestandene Prüfung wiederholen kann wenn er in einem Fach durchgefallen ist, wohingegen jemandem der in allen Fächern durchgekommen ist diese Möglichkeit komplett verweigert wird. Konsequent wäre es doch dann, wenn Wiederholer auch wirklich nur die Fächer wiederholen dürften in denen sie vorher scheiterten.


    Hab mir nun auch mal die Verordnungen anderer Fachwirte angesehen (bei denen die WBQ auch identisch ist) und festgestellt, dass es diesbezüglich immer leicht unterschiedliche Formulierungen gibt. Beim Küchenmeister oder auch beim Veranstaltungsfachwirt z. B. steht "...Der Antrag kann sich auch darauf richten, bestandene Prüfungsleistungen zu wiederholen. Wird eine bestandene Prüfungsleistung erneut geprüft, ist das letzte Ergebnis zu berücksichtigen...". Diese Formulierung ist für mich sogar noch eindeutiger als beim WiFaWi und es ist doch auch kaum vorstellbar, dass ein (angehender) Veranstaltungsfachwirt die WBQ in dieser Konstellation wiederholen darf und ein Wirtschaftsfachwirt nicht (welchen Sinn würde der Gesetzgeber da wohl sehen?).


    Ich bin jedenfalls echt orientierungslos und würde mich freuen, wenn sich da jemand auskennt (die Koryphäe Reinhard?) oder sogar schon selber Erfahrung mit so einer Wiederholungsprüfung oder einem entsprechenden Antrag gemacht hat.


    Danke für alle Antworten!


    LG


    Martin

  • Hallo Martin,
    ich würde an deiner Stelle die Anfrage an die IHK schriftlich stellen. Der Bezug zu anderen Fachwirten kann hilfreich sein um die Idee des Gesetzgebers noch klarer zu betonen.
    Ich fürchte allerdings, dass dies nicht den gewünschten Erfolg haben wird. Aber ich bin kein Jurist.


    Jenseits der Auslegung muss ich aber auch sagen, dass es bei anderen Prüfungen selten anders gehandhabt wird. Ich kenne es nur so: Nicht bestandene Prüfungen können unter Umständen neu geprüft werden, aber bestandene .....


    Wenn du da näheres erfahren solltest, poste es doch bitte. Ich finde die Fragestellung spannend.


    Martin

  • Zitat von "Holtschneider"


    also da gibts keinen Interpretationsspielraum, der letzte Satz des §8 (2) ist ein eigenständiger Satz der sich klar an "bestandene" Prüfungen richtet.


    Da bin ich mir keineswegs sicher! Ich muss gestehen, dass ich bisher über diese Frage noch gar nicht nachgedacht sondern auch schlicht angenommen habe, man kann auf Antrag auch eine bestandene Klausur noch 1x wiederholen - Punkt
    Aber nachdem ich mir auf Grund der Diskussion hier den § noch einmal angesehen habe, halte ich es zumindest für möglich, das auch anders zu interpretieren. Der § regelt die "Wiederholung der Prüfung" - und Juristen (deren Denken zu verstehen bekanntlich voraussetzt, sich zuallererst von jedem gesunden Menschenverstand und Gerechtigkeitsempfinden frei zu machen!) könnten argumentieren: es geht also nicht um das Wiederholen einzelner Prüfungs-LEISTUNGEN. Wiederholung der Prüfung bedeutet: die betreffende (Teil-) Prüfung als Ganzes ist nicht bestanden. Und nur in diesem Zusammenhang wird geregelt, wie mit der Anerkennung bereits bestandener Prüfungsleistungen zu verfahren ist. Dabei wird zusätzlich die Möglichkeit eingeräumt, über nicht bestandene Prüfungsleistungen hinaus auch bestandene einmal zu wiederholen.


    Wie gesagt: ich weiß es nicht, halte diese Interpretation aber für möglich. Deshalb hab ich den zuständigen Referenten beim DIHK angeschrieben - natürlich ein Jurist :wink:


    Ziemlich sicher bin ich mir aber in einem anderen Punkt: nirgendwo steht geschrieben, dass man diese Prüfung insgesamt nur 1x ablegen darf! Das bedeutet, DU kannst Dich auch nochmal zur Prüfung (also alle 4 Klausuren) anmelden und die komplett nochmal ablegen.


    Ich melde mich, sobald ich das defintiv weiss

  • Hallo Leute,


    vielen Dank für euer Interesse und euer Engagement zu meinem Problem.


    Der IHK Mitarbeiter hatte -wenn ich mich recht entsinne- genauso argumentiert wie Reinhard. Dieser eigentlich glasklare Satz mit der Wiederholung bestandener Prüfungsteile bezieht sich auf die vorangegangenen Sätze in diesem Absatz und da ist eben von nicht bestandenen Prüfungen die Rede.


    Beim Veranstaltungsfachwirt z. B. gibt es beim § 8 einen eigenen Absatz dazu, der wirklich für sich selbst steht und meiner Auffassung nach absolut eindeutig ist (obwohl ich bei juristischen Einschätzungen auch oft voll daneben liege - aber da kann ich mich ja jetzt mit Reinhards Worten mit dem Freimachen vom gesunden Menschenverstand trösten :) :(


    (3) Der Antrag kann sich auch darauf richten, bestandene Prüfungsleistungen einmal zu wiederholen. Werden
    bestandene Prüfungsleistungen erneut geprüft, gilt in diesem Fall das Ergebnis der letzten Prüfung.


    Es könnte also wirklich sein, dass hier andere Fachwirte klar im Vorteil sind und es ist eine spannende Frage, ob der Gesetzgeber das wirklich genauso wollte ober ob es einfach ein "handwerklicher" Fehler beim Schreiben der Verordnungen war, der in letzter Konsequenz zu einer Benachteiligung von Wirtschaftsfachwirten führt.


    LG


    Martin

  • Zitat von "Ziegler80"

    es ist eine spannende Frage, ob der Gesetzgeber das wirklich genauso wollte ober ob es einfach ein "handwerklicher" Fehler beim Schreiben der Verordnungen war, der in letzter Konsequenz zu einer Benachteiligung von Wirtschaftsfachwirten führt.


    Ich denke, dass da auch die Anforderungen nicht so hoch zu hängen ist - denn es gibt hier eigentlich keinen "Gesetzgeber". Rechtlich ist das kein Gesetz sondern meines Wissens eine Verordnung, die von einem Bundesminsterium durch Veröffentlichung in Kraft gesetzt wird. Die Formulierung erfolgt aber wohl weitgehend unter Federführung des DIHK in entsprechenden dafür dann geschaffenen Ausschüssen. Mit dem Argument der Gleichbehandlung wird man da also nicht weiterkommen. - Ich bin mal gespannt auf die Antwort aus Berlin. Dass dann die einzelnen Kammern in der Praxis die PO unterschiedlich interpretieren und umsetzen, hab ich hier schon häufiger erlebt!

  • Hab gerade auch entsprechende Rückmeldung vom DIHK bekommen, die das bestätigt. - Die Begründung wörtlich:
    "das erneute Ablegen von bereits bestandenen Prüfungsleistungen geht nur im Falle einer Wiederholungsprüfung. Es ist sehr eng an die Wiederholung angebunden. Wenn alles durchgehend bestanden wird, greift diese Möglichkeit nicht.


    Das Prüfungsverfahren soll "schlank" bleiben und keine unnötigen Zusatzverfahren generieren.


    Zumal es eine schwierige Abgrenzung wäre, wenn der Teilnehmer ausgerechnet dann durchfällt. Der erneute Versuch ist der zweite und der Teilnehmer hätte dann nachfolgend nur noch einen, obgleich bislang faktisch nur einmal nicht bestanden. Die Verordnung hat diese Fälle nicht geregelt. Auch ein Hinweis, dass es nur bei Wiederholern gedacht ist."


    Ok - so isses halt... :|

  • Zitat von "wi-fa-wirtin"

    Hallo,


    bei der IHK Esslingen ist das Wiederholen bestandener Prüfungsteile kein Problem. Auch wenn man alles bestanden hat!


    Überrascht mich nicht: wenn selbst wir Foristen in dem Punkt unsicher waren, wie soll sich denn da eine kleine IHK auskennen :wink: Esslingen ist mit diesem Irrtum sicher nicht allein... Aber: stört es jemanden? Man muss die ja nicht gerade darauf stoßen, diesen zusätzlichen "Freiheitsgrad" beim Ablegen der Prüfung abzuschaffen :lol:

  • Hallo,


    das ist wirklich bitter und noch bitterer ist es, dass manche IHKs die Wiederholung von nur bestandenen Prüfungsteilen sogar zulassen.


    Nun ja - Schuld bin ich letztlich natürlich selber. Wie kann man nur so doof bzw. nervös sein, dass man Aufgaben auf der Rückseite übersieht :cry:


    Wenn die HBQ nicht richtig gut wird, werde ich wohl nur das Zeugnis mit dem Titel zu meinen Bewerbungen hinzufügen und das mit den Noten weglassen. Nach dem was ich hier so gelesen habe, machen das ohnehin viele so. Gibt es eigentlich analog zu den kfm. Berufsausbildungen auch eine Prüfungsstatistik aus der der Notenspiegel hervorgeht? Würde mich nicht wundern, wenn der Durchschnitt der Gesamtpunktzahl bei Wirtschaftsfachwirten niedriger ist als z. B. beim Bürokaufmann (da sind es immer so um die 70 Punkte und diese Prüfung ist auch definitiv einfacher).


    LG


    Martin

  • Einen offiziellen Notendurchschnitt (Bundesland oder deutschlandweit) gibt es nicht. Meine IHK hat mir den Notendurchschnitt unserer Klasse damals gemailt.....Ich denke, dass es da zwischen anderen Bundesländern keinen allzu großen Unterschied gibt. ...
    Bzw. find ich es sogar besser nur die TZ-Maßnahmen miteinander zu vergleichen. Ist ja doch anders als VZ, bzw. anders rum.
    Falls du deinen Notendurchschnitt erfährst, könnten wir ja vergleichen ;)