Tipp zu Recht und Steuern

  • ,Tipp Recht und Steuern:

    Das Schema zur Umsatzsteuer ist stets folgendes:

    1. Ist eine Leistung ( = Lieferung oder sonstige Leistung) steuerbar?
    Wurde sie also von einem Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens im
    Inland gegen Entgelt erbracht? Hier ist regelmäßig die
    Leistungserbringung im Inland fraglich und das Problem für den
    Prüfling...
    2. Wenn ja, ist sie mangels Steuerbefreiung auch steuerpflichtig? Andernfalls ist sie steuerbefreit.
    3. Wie steht es um das Entgelt, also die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer?


    4. Welcher Steuersatz ist richtig? Wenn man ganz korrekt ist, so prüft
    man erst den speziellen Steuersatz von 7 %. Erst, wenn dieser nicht
    einschlägig ist, gilt der allgemeine Steuersatz von 19 %.
    5. Steuer berechnen durch Entgelt mal Steuersatz.


    6. Ist der Vorsteuerabzug zulässig? Die Umsatzsteuer ist ausgestaltet
    als Allphasen-Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug. Deshalb ist die
    Frage nach der Abzugsfähigkeit der Vorsteuer entscheidend.
    7. Wann
    entsteht die Steuer? Hier insb. darauf achten, ob der
    Voranmeldungszeitraum das Quartal ist (Standard in Prüfungen) oder der
    Monat.
    8. Wer ist der Steuerschuldner?


    Beste Grüße,


    Daniel Lambert


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