Allgemeine Frage zur Studierberechtigung

  • Hey,mein Name ist Jan und ich habe diesen Sommer meine Ausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation beendet.Vorher hatte ich nur einen Hauptschulabschluss..Nun bin ich dabei meinen Fachwirt im Bereich Wirtschaft bei der IHK hinter mich zubringen..Nun sagt man ja das der Fachwirt gleichzusetzen ist Abitur.Natürlich nur rein was die Studierberechtigung anbelangt.Medizin etc lassen wir mal außen vor...Wisst ihr ob sich dies auch auf den Schulabschluss bezieht oder berechtigt der Fachwirt/ Kaufmännischer Meister mich zum Studieren unabhängig vom Schulabschluss..Im Netz findet man allerlei Meinung dazu..Wen jemand man weis bitte ich um entsprechende Antwort.



    Die Frage ist eben ob es trotz des HS zur Berechtigung führt oder es da Bestimmungen gibt...



    LG Jan

  • Hallo Jan,


    mit dem IHK-Abschluss geprüfter Wirtschaftsfachwirt besitzt Du unabhängig vom Schulabschluss die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Da Hochschulpolitik Ländersache ist gibt es einige Bundesländer (z.B. Bayern, Ba.Wü, Sachsen) die zusätzlich ein verpflichtendes Beratungsgespräch an der Hochschule verlangen. Allerdings kann man bei diesem Gespräch nicht durchfallen, man muss es einfach nachweisen. Ob Du einen Studienplatz bekommst, hängt von der Universität ab. Diese halten einen kleinen Anteil an Studienplätze für beruflich qualifizierte Bewerber frei. Ob Du einen davon bekommst, kommt auf die Anzahl der Bewerber, die individuellen Zugangskriterien, die Qualifikation der anderen Bewerber und Deinem Notenschnitt an.


    Viel Glück


    Martin


  • Hier die Uni Mainz dazu, in einigen Bundesländern brauchste danach noch einen Wisch von wegen "Beratungsgespräch" Afaik. Aber das ist mit keiner weiteren Prüfung mehr verbunden.


    Wirtschaftsfachwirt bestanden 03/16
    Ausbildereignungsprüfung bestanden 07/16

    Meister für Schutz und Sicherheit 05/17