Bewertung der Prüfungen? Mit 49 Punkten Durchgefallen....!!!

  • Hallo zusammen,


    bin momentan etwas ratlos bezüglich meinen Prüfungen in TQ vor allem Fertiguns- und Betriebstechnik.
    Habe soeben meine vorläufigen Ergebnisse bekommen:
    Teil 1 und 2 mit jeweils über 80 Punkte bestanden, nur in dem 3. Teil Fertiguns- und Betriebstechnik bin ich mit 49 Punkten durchgefallen.... :cursing:
    Ich kann mir dies nicht ganz vorstellen, dass die IHK Prüfer nicht noch 1 kleinen Punkt suchen und finden konnten aber es muss wohl so sein!


    Habt ihr Erfahrungen wie die IHK Prüfer die Prüfungen bewerten und ob es noch irgend wie möglich ist einen kleinen Punkt herauszuschlagen ohne in die mündliche Nachprüfung zu gehen?
    Was könnt ihr mir raten???


    Bin über jeden Tipp dankbar.


    VIELEN DANK

  • "Normalerweise" wird der Korrektor angehalten bei so nem Grenzfall noch irgendwo nach nem "Gnadenpunkt" suchen. Oder entsprechend abzuwerten falls man zu "großzügig" war um klares Ergebnis zu bekommen, weil da ein Widerspruch natürlich vorprogrammiert ist.


    Nun, in der Nachprüfung musste jetzt keine Glanzleistung liefern um deine Note zu verbessern, ärgerlich ist es aber allemal.


    Du kannst natürlich Einsicht in die Prüfung verlangen, und dann selber die Punkte mal ansehen, selbst Fehler beim Zusammenzählen wo ne Aufgabe einfach vergessen wurde zu werten sind schon vorgekommen.


    Aber das ist natürlich auch eine Frage deiner Selbsteinschätzung. Weniger wie 50 Punkte bedeutet ja das du die Hälfte der Aufgaben entweder gar nicht bearbeitet oder völlig falsch haben musst.


    Wirtschaftsfachwirt bestanden 03/16
    Ausbildereignungsprüfung bestanden 07/16

    Meister für Schutz und Sicherheit 05/17

  • Danke für deine schnelle Antwort.


    Ja das habe ich auch schon mitbekommen das dies NORMALERWEISE so ist,na ja diese mal leider nicht.....


    Habe die Einsicht beantragt denke wird aber schwierig ohne gutes Fachwissen dort Fehler zu finden.


    Wie sieht die mündliche Ergänzungsprüfung denn genau aus? Wie läuft diese ab? Kennst du dich damit aus?


  • Nun, ganz einfach du gehst da rein, und da hocken dann 3-4 Leute und die Fragen dich dann nach dem Thema und Rahmenplan aus.


    Wenn du was weißt ist gut, wenn du nix weißt ist schlecht.


    Wirtschaftsfachwirt bestanden 03/16
    Ausbildereignungsprüfung bestanden 07/16

    Meister für Schutz und Sicherheit 05/17

  • ... und das Gute an den 49 Punkten ist: DU brauchst in der Ergänzungsprüfung nur 52 zum Bestehen (falls die PO bei TFW nicht völlig anders ist als alle anderen...).

  • So ich war gestern bei der IHK und hatte Einsicht in die Prüfung.
    Meiner Meinung sind einige Punkte nicht richtig vergeben oder besser nicht vergeben worde, z.B hat der Erstkorrektor bei einer Aufgabe volle 4 Punkte von 4 gegeben und der Zweitkorrektor nur 1 von 4.
    Bei einer anderen Aufgabe z.B war der Wert zur Berechnung nicht korrekt, den habe ich aber aus dem Tabellenbuch genommen und steht auch genau so drin.....


    Was meint ihr was ich da machen kann oder soll? Das Problem ist am 22.05 muss ich die Prüfung Teil 3 schreiben und habe eigentlich nicht die Zeit zum warten um Revision einzulegen.....


    Das ist eine sehr bescheiden Lage....;(

  • Ja das haben mir schon einige geraten, allerdings kann ich das ganze erst anfechten nach der mündlichen Ergänzungsprüfung oder auf Verzicht von dieser.
    Diese ist aber frühestens am 18.05 und am 22.05 hätte ich schon Teil 3!
    Deshalb kann ich diesen Weg meines Wissens leider nicht gehen....;(


    Gibt es vielleicht sonst noch irgend eine Lücke oder Weg dies zu erreichen.
    Kann ich auf die schnelle eine 3. Korrektur vorderen???

  • Hallo Trick,


    also ich kann fachwirt79 nicht zustimmen, dass Du in einem Widerspruchsverfahren (so nennt sich der einzig offizielle Weg, das Prüfungsergebnis anzufechten) den "fehlenden Punkt bestimmt bekommen" wirst. Falls hier kein Fehler beim Zusammenzählen der Punkte vorliegt oder einen Aufgabe vergessen wurde zu bewerten, sieht es eher schlecht aus, da der Bewertungsspielraum der Prüfer hoch ist und nur offensichtliche falsche Bewertungen im Widerspruchsverfahren oder gerichtlich korrigiert werden.
    Vielleicht ist die IHK bzw. der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ja gesprächsbereit, da eine Bewertung von 49 Punkten besonders ungeschickt ist. Wenn das nicht funktioniert, würde ich mein Glück in der mündlichen Ergänzungsprüfung suchen. Einen Widerspruch würde ich nur empfehlen, wenn Du einen Korrekturfehler hieb- und stichfest nachweisen kannst.


    Mit den besten Grüßen
    Martin