HSQ - Bestanden oder nicht?

  • Hallo Ihr Lieben,


    wir haben gestern unsere Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen erhalten . Schaut eigentlich gut aus, jedoch hab ich bei einer der HSQ-Prüfungen nur 38. Punkte erlangt.


    Im Anhang unserer Ergebnisse heisst es nur:


    zu Handlungsspezifische Qualifikationen (6) Die Prüfungsteile sind bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Prüfungsfächern mindestens ausreichende Leistungen (mindestens 50 Punkte) erreicht hat. Dem Antrag des Prüfungsteilnehmers ist stattzugeben, wenn die schriftliche Prüfungsleistung mit weniger als 50 Punkten aber mindestens mit 40 Punkten bewertet wurde. Bei einer oder mehreren ungenügenden schriftlichen Prüfungsleistungen (0-29 Punkte) besteht diese Möglichkeit nicht.


    Bin ich jetzt durchgefallen oder werden die 4 Prüfungen zusammengerechnet und durch 4 geteilt ?
    Danke für eure Hilfe :)

  • Hallo Martin, es geht um den Fachwirt im Gastgewerbe. Ich habe bei den anderen 3 HSQ-Prüfungen 82, 94, 64 Punkte.... Und wenn es um den Schnitt geht bei der Bewertung passt es ja....Hatte leider den einen Aussetzer, auch wenn ich das nicht so recht glauben kann das ich so am Thema vorbei geschrieben habe. Die WSQ Ergebnisse lassen sich auch sehen, zwischen 57-87 Punkten :)

  • Da es für diesen Fachwirt keine bundeseinheitliche Prüfungsordnung, solltest Du mir noch Deine IHK nennen. Aber es sieht so aus, dass Du zwar eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen kannst, Du aber kein Recht auf diese hast. Das ist dann eine Ermessensentscheidung des Prüfungsausschusses. Ich würde bei dem Antrag auf die ausgezeichneten anderen Leistungen verweisen. Wen der Antrag abgelehnt wird, musst Du diese eine Prüfung wiederholen.

  • Die IHK Rhein-Neckar hat leider Ihre Rechtsverordnung für diesen Gastwirt nicht auf Ihrer Webseite (oder ich kann sie nicht finden). Wenn diese Verordnung der Empfehlung der DIHK entspricht, müsste dieser Antrag auch formlos möglich sein. Ich würde erstmal persönlich vorsprechen und dann gibt es drei Möglichkeiten:
    1) Die Ergänzungsprüfung wird sofort abgelehnt, weil Du keine 40 Punkte erreicht hast - dann kannst Du es bleiben lassen, weil dies rechtlich o.k. ist
    2) Du wirst sofort zur Ergänzungsprüfung zugelassen - alles prima!
    3) Die wird mitgeteilt, dass dies der Prüfungsausschuss entscheiden muss, würde ich einen gut formulierten und überzeugenden schriftlichen Antrag stellen - Du musst schließlich den Prüfungsausschuss überzeugen und nicht die IHK-Mitarbeiter.


    Viel Erfolg wünscht Dir


    Martin

  • Okay DANKE - dann werde ich gleich morgen in der Frühe die IHK anrufen und hoffen, das ich für eine Ergänzungsprüfung zugelassen werde. Nochmals vielen Dank für deine Mühen, hab selber leider auch nichts finden können auf deren Webseite und deshalb die Frage hier on gestellt :) Einen schönen Sonntag wünsche ich Dir noch!


    P.S. Falls irgendwer aus dem Forum mehr weiß - ich bin für jede Info dankbar...