Ausbildereignungsordnung

  • Hallo,


    zu der Ausbildereignungsordnung § 3 Abs. 3 sind in folgenden Prüfungen Fragen gestellt worden:


    2013 Früh 1b, 2009 Herbst 10, 2010 Früh 9


    In den uns zur Verfügung stehenden Gesetztestexten ist diese nicht enthalten, oder gucke ich nicht richtig?


    Darf dieses Gesetz bzw. diese Verordnung zusätzlich zur Prüfung mitgenommen werden?


    Wer kann was dazu sagen, danke für Antworten.


    Grüße
    Jörg Schwermer

  • 1. Laut Hilfsmittelliste (https://www.dihk-bildungs-gmbh…_Wirtschaftsfachwirte.pdf) sind Gesetzestexte zugelassen, "insbesondere die ... bla bla bla ...", das heißt, meiner Meinung nach, dass Du ALLE Gesetze mitnehmen kannst, selbst wenn es das Bundesschrebergartengesetz ist. Wichtig ist nur, dass es den entsprechend gültigen Rechtsstand hat und unkommentiert ist. Es kann Dir also kein Prüfer verbieten, einen Bollerwagen voll mit Gesetzen anzuschleppen. Das ist natürlich nicht zielführend, aber darum gehts ja nicht.


    2. Eine Ausbildereignungsordnung konnte ich nicht finden. Falls Du die Ausbilder-EignungsVERordnung meinst geht es darum, ob diese ein Gesetz im Sinne der IHK ist und in welcher Form Du diese mit in die Prüfung nimmst. Als kopiertes Blatt könnte es die Prüfungsaufsicht kritisch sehen, als Teil des offiziellen Bundesgesetzblattes könnte es gehen.

  • Zitat

    Ausbildereignungsordnung § 3 Abs. 3


    "Die Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darzustellen."


    Dürfte in der Praxis wohl eher die Erklärung des "Dualen Ausbildungssystems" mit Betrieb, Berufsschule und IHK gemeint sein.


    Wirtschaftsfachwirt bestanden 03/16
    Ausbildereignungsprüfung bestanden 07/16

    Meister für Schutz und Sicherheit 05/17

  • Gesetzessammlung Ausbildereignungsprüfung gem. AEVO
    Das ist doch ein Gesetz, erlaubt oder wohl nicht?


    Wir sprechen hier von der schriftlichen Prüfung

  • Die Hilfsliste, die @basti119 schon aufgegeben hat :


    https://www.dihk-bildungs-gmbh…bildung_der_Ausbilder.pdf


    beinhaltet auch Ausbilder Eignungsverordnung (AEVO). Da drunter steht :


    Zitat

    Es dürfen nur unkommentierte Fassungen von Gesetzestexten verwendet werden. Klebezettel, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragrafen handelt, sind zulässig.


    Ausdrucke werden nicht gerne gesehen, weil in einem mehrseitigen Text natürlich auch andere Sachen als das Gesetz drin stecken könnte.


    LG
    Garfield

    gepr. Betriebswirt (IHK)
    B.A. Business Administration


    "Erfolgreiche Menschen sind erfolgreich, weil sie das tun, was andere Menschen nicht tun (Henry Ford)."
    "Natürlich darf man auch mal hinfallen im Leben. Aber niemals liegen bleiben. (Werner Otto)"

  • Es geht aber schon um die mündliche Prüfung der Wirtschaftsfachwirte, oder??? Nicht um die AEVO-Prüfung!!! Richtig???


    In dem Fall wäre die Hilfsmittelliste von @basti119 uninteressant und wir sind wieder bei der Hilfmittelliste der WFW, die ALLE Gesetze beinhaltet, insbesondere die wichtigen.

  • Hallo,


    nein, es geht um die schriftliche Prüfung der Wirtschaftsfachwirte, Teil 2, Handlungsbezogen.
    Zu dieser Ausbildereignungsverordnung sind in den letzten Jahren einige schriftliche Fragen gestellt worden.
    Wenn mir also der Gesetz vorliegen würde, könnte direkt daraus abgeschrieben werden.
    Ansonsten müsste es praktisch auswendig gelernt werden.