Hallo,
zu der Ausbildereignungsordnung § 3 Abs. 3 sind in folgenden Prüfungen Fragen gestellt worden:
2013 Früh 1b, 2009 Herbst 10, 2010 Früh 9
In den uns zur Verfügung stehenden Gesetztestexten ist diese nicht enthalten, oder gucke ich nicht richtig?
Darf dieses Gesetz bzw. diese Verordnung zusätzlich zur Prüfung mitgenommen werden?
Wer kann was dazu sagen, danke für Antworten.
Grüße
Jörg Schwermer